Schülerbeförderung: hier: Situation der Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Schermbeck im Gebiet des ehemaligen Schulverbandes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0031 befasst sich mit der Regelung der Schülerbeförderung für Kinder aus dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck, die das Gebiet des ehemaligen Schulverbandes umfasst. Im Rahmen einer Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs wurde die Linie auf dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck nicht wieder eingerichtet. Ein Vorschlag der Verwaltung, die Kinder über verbleibende Linien in Brünen zu befördern, was eine Mitwirkung der Eltern zur Erstattung der Fahrtkosten bis zu den Haltestellen auf Hamminkelner Gebiet erfordert hätte, wurde von den betroffenen Elternvertretern abgelehnt.
Nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und den Elternvertretern wurde ein Lösungsansatz erarbeitet, um die morgendliche Hinfahrt auf der Schermbecker Linie aufrechtzuerhalten. Die vorgeschlagene Kostenverteilung sieht eine jährliche Beteiligung der Eltern in Höhe von 2.500 Euro vor. Die verbleibenden Kosten sollen zu 4/7 von der Stadt Hamminkeln und zu 3/7 von der Gemeinde Schermbeck getragen werden. Bei geschätzten jährlichen Beförderungskosten von maximal 20.000 Euro würde sich der Anteil der Stadt Hamminkeln auf höchstens 10.000 Euro belaufen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die einmal tägliche Beförderung zu beschließen und der Kostenverteilung zuzustimmen. Die Regelung soll auf fünf Jahre befristet werden, wobei die Verwaltung die Befugnis erhält, die Maßnahme bei Wegfall der Kostenbeteiligung der anderen Partner mit sofortiger Wirkung zu beenden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 25.02.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 13.02.2014kein Ergebnis hinterlegt