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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2014/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2014 vor. Grundlage der Vorlage ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, mit der neue Stundensätze für Personal und verschiedene Fahrzeuggruppen ermittelt wurden.
Der Tarif legt fest, dass für Feuerwehr-Dienstkräfte ein Satz von 21 Euro pro Stunde berechnet wird. Für die verschiedenen Einsatzfahrzeuge, wie beispielsweise das Mannschaftstransportfahrzeug, Löschgruppenfahrzeuge oder Rüstwagen, wurden unterschiedliche Stundensätze definiert, welche die mitgeführten Geräte bereits beinhalten. Zudem ist vorgesehen, verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel sowie sonstige Verbrauchsmaterialien zum Bezugspreis zu erstatten. Kosten für notwendige Reinigungen, Überprüfungen, Fremdleistungen oder die Entsorgung umweltschädlicher Stoffe werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Auch die Gebühren für Wasserverbrauch und Abwasser richten sich nach den geltenden städtischen Tarifen.
Die Berechnung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen der Beschaffungskosten nach Abzug von Landeszuweisungen sowie die Verzinsung des Eigenanteils umfassen. Hinzu kommen die Unterhaltskosten, welche die Mittelwerte der Jahre 2012 und 2013 für Wartung, Reparatur und Kraftstoff berücksichtigen. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Beschlussvorlage bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 12.02.2014 · Feuerschutzausschuss (9. Sitzung)
- 2Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Bäder. Gemäß der Beschlussvorlage 2014/0018 der Fachdienste 40 soll die bestehende Satzung um einen zusätzlichen Tarif ergänzt werden.
Die Änderung sieht die Einführung einer Saisonkarte vor, die ausschließlich für das Freibad Dingden gilt; das Hallenbad ist von dieser Neuerung nicht betroffen. Die bisherigen Gebührentarife bleiben durch die Ergänzung unberührt. Der Preis für die Saisonkarte ist für Erwachsene auf 45,00 Euro und für Jugendliche auf 20,00 Euro festgelegt.
Diese Sonderregelung ist zeitlich begrenzt und soll anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Freibades im Jahr 2014 eingeführt werden. Die Gültigkeit der Saisonkarte ist auf den Zeitraum vom 30. Juni 2014 bis zum 31. August 2014 beschränkt. Nach Ablauf dieses Zeitraums treten wieder die ursprünglichen Tarife in Kraft.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport hat die Änderung der Gebührensatzung bereits einstimmig empfohlen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss schloss sich dieser Empfehlung einstimmig an. Der abschließende Beschluss über die beigefügte Gebührensatzung obliegt dem Rat.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 13.02.2014 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (18. Sitzung)
- 3Kindergartenbedarfsplanung; Errichtung von Notgruppen und Anträge auf Übernahme der ungedeckten TrägeranteileZur Vorlage · 2014/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0030 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2014/15. Aufgrund aktueller Anmeldezahlen von Kindern über drei Jahre sowie Zuzügen in den Ortsteilen Hamminkeln und Dingden ist die Einrichtung zusätzlicher Gruppen erforderlich. In Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland und dem zuständigen Jugendhilfeträger ist vorgesehen, in allen Einrichtungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Überbelegung für das kommende Kindergartenjahr vorzunehmen.
Zur Deckung des Bedarfs sollen in verschiedenen Einrichtungen sogenannte Notgruppen eingerichtet werden. In Hamminkeln sind dies eine Gruppe in der Kita An der Windmühle sowie eine Gruppe in der evangelischen Kindertageseinrichtung in der Mehrhooger Straße. In Dingden ist die Einrichtung einer Gruppe im Kindergarten St. Josef sowie einer Gruppe im Kindergarten Am Bach vorgesehen. Für die Gruppe im Kindergarten St. Josef sind die Kosten für die Anmietung neuer Räume sowie Umbaumaßnahmen durch den Kreis Wesel vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die aktuelle Bedarfsplanung sowie die Kostenübernahmen durch den Kreis Wesel zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Übernahme der ungedeckten Trägeranteile der freien Träger beantragt, konkret für die Katholische Kirchengemeinde Maria Frieden, die Elterninitiative „An der Windmühle“ und die Evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln. Für die städtische Einrichtung Kindergarten Am Bach wird die Einrichtung einer Notgruppe mit 12 Plätzen sowie die Aufnahme der erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2014 vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 13.02.2014 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (18. Sitzung)
- 4Schülerbeförderung: hier: Situation der Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Schermbeck im Gebiet des ehemaligen SchulverbandesZur Vorlage · 2014/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0031 befasst sich mit der Regelung der Schülerbeförderung für Kinder aus dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck, die das Gebiet des ehemaligen Schulverbandes umfasst. Im Rahmen einer Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs wurde die Linie auf dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck nicht wieder eingerichtet. Ein Vorschlag der Verwaltung, die Kinder über verbleibende Linien in Brünen zu befördern, was eine Mitwirkung der Eltern zur Erstattung der Fahrtkosten bis zu den Haltestellen auf Hamminkelner Gebiet erfordert hätte, wurde von den betroffenen Elternvertretern abgelehnt.
Nach Gesprächen zwischen der Verwaltung und den Elternvertretern wurde ein Lösungsansatz erarbeitet, um die morgendliche Hinfahrt auf der Schermbecker Linie aufrechtzuerhalten. Die vorgeschlagene Kostenverteilung sieht eine jährliche Beteiligung der Eltern in Höhe von 2.500 Euro vor. Die verbleibenden Kosten sollen zu 4/7 von der Stadt Hamminkeln und zu 3/7 von der Gemeinde Schermbeck getragen werden. Bei geschätzten jährlichen Beförderungskosten von maximal 20.000 Euro würde sich der Anteil der Stadt Hamminkeln auf höchstens 10.000 Euro belaufen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die einmal tägliche Beförderung zu beschließen und der Kostenverteilung zuzustimmen. Die Regelung soll auf fünf Jahre befristet werden, wobei die Verwaltung die Befugnis erhält, die Maßnahme bei Wegfall der Kostenbeteiligung der anderen Partner mit sofortiger Wirkung zu beenden.
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- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 13.02.2014 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (18. Sitzung)
- 5Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das 9.Schulrechtsänderungsgesetz; Konnexität der InklusionskostenZur Vorlage · 2014/0045 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0045 befasst sich mit der Beteiligung der Stadt Hamminkeln an einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz. Hintergrund ist die Frage der Konnexität bei den Kosten der Inklusion im Schulbereich. Die Verwaltung führt aus, dass durch die gesetzliche Änderung zusätzliche Aufwände für die kommunalen Schulträger entstehen, die unter anderem Investitionen in die Barrierefreiheit, Schülerfahrtkosten, Lehr- und Lernmittel sowie Personalkosten für Integrations- und Inklusionshelfer umfassen.
Während das Land NRW die Verpflichtung zu einer Kostenbeteiligung ablehnt, da kein neuer Aufgabenübertrag vorliege, haben die kommunalen Spitzenverbände das Angebot des Landes zur Regelung von Sachkosten ohne Berücksichtigung der Personalkosten als unzureichend bewertet. Da die Spitzenverbände selbst nicht klagebefugt sind, wird die Teilnahme der Mitgliedskommunen an der Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW angefragt. Die Kosten für das Verfahren werden auf ein geringes vierstelliges Risiko geschätzt.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Stadt Hamminkeln aufgrund künftiger Entwicklungen, wie etwa der Schließung von Förderschulstandorten in der Umgebung, ein Interesse an der Feststellung einer Beteiligungspflicht des Landes hat. Vorliegende Gutachten weisen auf jährliche Ausgaben im Bereich von mehreren hundert bis über fünftausend Euro pro Schülerin und Schüler hin. Der Beschlussvorschlag sieht die Teilnahme an der Klage unter dem Vorbehalt vor, dass das Kostenrisiko im prognostizierten Rahmen bleibt.
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- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 6Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2014Zur Vorlage · 2014/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0002 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 12. Dezember 2013 eingebracht.
Im Rahmen des Verfahrens hatten die Fraktionen die Möglichkeit, über den vorliegenden Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse führten ihre Beratungen zum Haushaltsplanentwurf bis zum 20. Februar 2014 durch. Die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen wurden in der vorliegenden Vorlage zusammengefasst und als Anlage beigefügt. Die Beratung umfasst sowohl die allgemeinen Änderungsvorschläge als auch jene Punkte, die in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2014 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben. Die Empfehlung sieht vor, den Haushaltsplan 2014 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen, wie sie in der Anlage zum Änderungsdienst dargestellt sind, zu beschließen und die entsprechend angepasste Haushaltssatzung zu erlassen. Federführend für diese Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 06.03.2014 · Rat (28. Sitzung)
- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 7Vorlage des vierten Quartalsberichtes 2013 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0005 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 zum vierten Quartalsbericht 2013 des Kernhaushalts der Stadt Hamminkeln legt die Erträge und Aufwendungen des vergangenen Haushaltsjahres dar. Bis zum Ende des vierten Quartals wurden 89 % der geplanten Erträge verbucht, wobei unter Berücksichtigung der laufenden Jahresabschlussarbeiten ein Gesamtergebnis von 94 % des Planansatzes prognostiziert wird.
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 89 % des Planansatzes erreicht, was primär auf geringere Gewerbesteuererträge zurückzuführen ist. Im Gegensatz dazu überstieg der Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit 116 % den Planwert, bedingt durch höhere Schlüsselzuweisungen, Erstattungen nach dem Einheitslastenausgleichsgesetz sowie Landeszuweisungen für Asylbewerber und ein Kraftwärmekopplungskonzept. Die sonstigen Transfererträge verzeichneten mit 600 % eine deutliche Überschreitung aufgrund zurückgezahlter Leistungen im Sozialbereich. Bei den Finanzerträgen wurden 105 % des Ansatzes erreicht, was auf die Verbuchung der Gewinnausschüttung der Wasserwerke Wittenhorst zurückzuführen ist.
Die Aufwendungen beliefen sich bis zum Ende des vierten Quartals auf 93 % des Planansatzes, wobei ein Endwert von 95 % erwartet wird. Die Personalaufwendungen erreichten 89 % des Plans, wobei die Verbuchung von Personalrückstellungen noch aussteht. Die Beihilfeaufwendungen lagen um 50.000 Euro unter dem Planwert. Die Jahresabschlussarbeiten umfassen zudem noch die Verrechnung von Overheadkosten, die Abrechnung des Bauhofs sowie die Verbuchung von Mieterträgen und Abschreibungen.
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- 25.02.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen