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Beschlussvorlage

Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das 9.Schulrechtsänderungsgesetz; Konnexität der Inklusionskosten

2014/0045 25.02.2014 Vorstandsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0045 befasst sich mit der Beteiligung der Stadt Hamminkeln an einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz. Hintergrund ist die Frage der Konnexität bei den Kosten der Inklusion im Schulbereich. Die Verwaltung führt aus, dass durch die gesetzliche Änderung zusätzliche Aufwände für die kommunalen Schulträger entstehen, die unter anderem Investitionen in die Barrierefreiheit, Schülerfahrtkosten, Lehr- und Lernmittel sowie Personalkosten für Integrations- und Inklusionshelfer umfassen.

Während das Land NRW die Verpflichtung zu einer Kostenbeteiligung ablehnt, da kein neuer Aufgabenübertrag vorliege, haben die kommunalen Spitzenverbände das Angebot des Landes zur Regelung von Sachkosten ohne Berücksichtigung der Personalkosten als unzureichend bewertet. Da die Spitzenverbände selbst nicht klagebefugt sind, wird die Teilnahme der Mitgliedskommunen an der Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW angefragt. Die Kosten für das Verfahren werden auf ein geringes vierstelliges Risiko geschätzt.

Die Verwaltung stellt fest, dass die Stadt Hamminkeln aufgrund künftiger Entwicklungen, wie etwa der Schließung von Förderschulstandorten in der Umgebung, ein Interesse an der Feststellung einer Beteiligungspflicht des Landes hat. Vorliegende Gutachten weisen auf jährliche Ausgaben im Bereich von mehreren hundert bis über fünftausend Euro pro Schülerin und Schüler hin. Der Beschlussvorschlag sieht die Teilnahme an der Klage unter dem Vorbehalt vor, dass das Kostenrisiko im prognostizierten Rahmen bleibt.

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