Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 18. Juni 2014 steht die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters auf der Tagesordnung. Gemäß § 67 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wählt der Rat aus seiner Mitte ehrenamtliche Stellvertreter, welche den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen sowie bei Repräsentationspflichten vertreten. Die allgemeine Vertretung obliegt dem Beigeordneten.
Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter ist in der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln festgelegt und beträgt derzeit drei Personen. Eine Änderung dieser Anzahl würde eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung durch den Rat erfordern. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem geheimen Wahlgang. Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Rates sowie der Bürgermeister. Vorschlagsberechtigt sind Fraktionen oder eigens gebildete Gruppen von Ratsmitgliedern, wobei auch gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen oder ein einheitlicher Vorschlag aller Ratsmitglieder möglich sind.
Der Wahlvorgang findet ohne vorherige Aussprache statt, sodass weder Personalbefragungen noch Erläuterungen zu den Wahlvorschlägen zulässig sind. Bei nur einem vorliegenden Wahlvorschlag sind die genannten Personen gewählt, sofern sie die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten. Bei mehreren Wahlvorschlägen erfolgt die Verteilung der Sitze nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlenverfahren. Für die Durchführung der geheimen Wahl sind die Bereitstellung von Wahlkabinen, Wahlurnen sowie die Benennung von Stimmenzählern vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2014kein Ergebnis hinterlegt