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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des BürgermeistersZur Vorlage · 2014/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 18. Juni 2014 steht die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters auf der Tagesordnung. Gemäß § 67 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wählt der Rat aus seiner Mitte ehrenamtliche Stellvertreter, welche den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen sowie bei Repräsentationspflichten vertreten. Die allgemeine Vertretung obliegt dem Beigeordneten.
Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter ist in der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln festgelegt und beträgt derzeit drei Personen. Eine Änderung dieser Anzahl würde eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung durch den Rat erfordern. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem geheimen Wahlgang. Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Rates sowie der Bürgermeister. Vorschlagsberechtigt sind Fraktionen oder eigens gebildete Gruppen von Ratsmitgliedern, wobei auch gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen oder ein einheitlicher Vorschlag aller Ratsmitglieder möglich sind.
Der Wahlvorgang findet ohne vorherige Aussprache statt, sodass weder Personalbefragungen noch Erläuterungen zu den Wahlvorschlägen zulässig sind. Bei nur einem vorliegenden Wahlvorschlag sind die genannten Personen gewählt, sofern sie die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten. Bei mehreren Wahlvorschlägen erfolgt die Verteilung der Sitze nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlenverfahren. Für die Durchführung der geheimen Wahl sind die Bereitstellung von Wahlkabinen, Wahlurnen sowie die Benennung von Stimmenzählern vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2014 · Rat
- 2Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters und der RatsmitgliederZur Vorlage · 2014/0083 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2014/0083 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Einführung und der feierlichen Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters sowie der Ratsmitglieder in der Stadt Hamminkeln.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 67 Abs. 3 GO NRW) obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, die Stellvertreter und die Mitglieder des Rates einzuführen und sie zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Vorlage beschreibt den formalen Ablauf dieser Verpflichtung. Nach den geltenden Verwaltungsvorschriften kann dieser Vorgang so gestaltet werden, dass die Ratsmitglieder durch das Erheben von ihren Plätzen aus ihr Einverständnis erklären.
Die Verpflichtung erfolgt anhand einer festgelegten Formel. Darin erklären die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten. Zudem wird die Zusage geleistet, die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Vorlage dient der Information des Rates für die Sitzung am 18. Juni 2014.
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Beratungsfolge
- 18.06.2014 · Rat
- 3Ehrung von RatsmitgliedernZur Vorlage · 2014/0077 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2014/0077 informiert die Verwaltung über das Ausscheiden verschiedener Ratsmitglieder aus der VIII. Wahlperiode des Rates der Stadt Hamminkeln. Die Vorlage dient der Vorbereitung einer Ehrung für die Mitglieder, die aus dem Gremium ausgeschieden sind.
Die Dokumentation führt eine Liste von Ratsmitgliedern auf, die nach unterschiedlicher Dauer der Zugehörigkeit zum Rat aus dem Gremium ausgeschieden sind. Die Dienstzeit der betroffenen Personen variiert dabei zwischen fünf und 25 Jahren. Einige der genannten Mitglieder waren über längere Zeiträume ununterbrochen im Rat vertreten, während andere in mehreren Zeitabschnitten Mitglied des Gremiums waren. Die Vorlage listet die jeweiligen Beginn- und Endzeiträume der Mandate sowie die Gesamtdauer der Ratstätigkeit auf. Die entsprechende Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 18. Juni 2014 vorgesehen. Federführend für diese Mitteilung sind die Fachdienste 10.
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Beratungsfolge
- 18.06.2014 · Rat
- 4Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz NRW - BGG NRW); hier: Wiederwahl des Behindertenbeauftragten Richard WendorfZur Vorlage · 2014/0093 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2014/0093 der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Wiederwahl des Behindertenbeauftragten für die neue Wahlperiode des Rates. Grundlage für die Bestellung dieser Funktion ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), welches die Gemeinden dazu verpflichtet, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu verhindern und deren gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im Dezember 2010 eine Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung verabschiedet, die zum 1. Januar 2011 in Kraft trat. Mit dem Ende der bisherigen Ratswahlperiode am 31. Mai 2014 ist eine Neubesetzung der Funktion erforderlich. Da der bisherige Behindertenbeauftragte seine Bereitschaft zur Wiederwahl erklärt hat, schlägt die Verwaltung die erneute Bestellung für die neue Wahlperiode vor.
Die Tätigkeit des Behindertenbeauftragten erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Gemäß der geltenden Satzung erhält die Person eine monatliche Aufwandsentschädigung, die sich seit dem 1. Juni 2014 in Höhe von 263,80 Euro an der Entschädigung für Ratsmitglieder orientiert. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem Produkt 1.100.05.01.01 zur Verfügung gestellt. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 18. Juni 2014 über den Beschlussvorschlag zur Wiederwahl entscheiden.
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- 18.06.2014 · Rat
- 5Bildung und Zusammensetzung der AusschüsseZur Vorlage · 2014/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse für die IX. Wahlperiode des Rates der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie spezieller gesetzlicher Vorschriften wird vorgeschlagen, die Aufgaben des Finanzausschusses künftig durch den Hauptausschuss wahrnehmen zu lassen.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausschüssen, wie dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Betriebsausschuss, dem Umlegungsausschuss sowie dem Wahlprüfungsausschuss und dem Wahlausschuss, sieht der Entwurf die Bildung drei freiwilliger Ausschüsse vor. Diese umfassen den Feuerschutzausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Letzterer soll eine neue Bezeichnung erhalten, um den erweiterten Aufgabenbereich sowie die Zielgruppen besser abzubilden.
Hinsichtlich der personellen Besetzung wird vorgeschlagen, die Mitgliederzahlen für die verschiedenen Gremien festzulegen. So soll der Haupt- und Finanzausschuss aus 14 Mitgliedern plus dem Bürgermeister bestehen, während für den Rechnungsprüfungsausschuss 15 Mitglieder vorgesehen sind. Der Wahlausschuss soll mit 10 Mitgliedern plus dem Wahlleiter besetzt werden. Für die freiwilligen Ausschüsse, insbesondere den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie den Feuerschutzausschuss, wird eine Mitgliederzahl von jeweils 15 Personen vorgeschlagen. Die Zuweisung der Aufgabenbereiche soll dabei der geltenden Zuständigkeitsordnung entsprechen.
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- 18.06.2014 · Rat
- 6Wahl der Mitglieder des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2014/0079 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2014/0079 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung ist die Bildung eines Haupt- und eines Finanzausschusses vorgesehen, wobei der Rat die Möglichkeit hat, die Aufgaben des Finanzausschusses mit denen des Hauptausschusses zusammenzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, dieser Zusammenlegung zu folgen, wie es in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde.
Die personelle Besetzung der Ausschüsse ist für die Handlungsfähigkeit des Rates relevant, da der Hauptausschuss gemäß der Gemeindeordnung zur Entscheidungsfindung in Dringlichkeitsangelegenheiten befugt ist, sofern eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Die Besetzung soll in der zweiten Ratssitzung erfolgen, damit die Ausschussarbeit nach der Sommerpause im September wieder aufgenommen werden kann.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung. Bei Einigkeit der Ratsmitglieder über einen einheitlichen Wahlvorschlag ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend. Andernfalls findet eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Zusammensetzung der Ausschüsse das politische Spektrum des Rates widerspiegelt. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Ausschuss, verfügt jedoch über kein Stimmrecht bei der Besetzung der Sitze. Zudem sieht die Vorlage eine Regelung für stellvertretende Mitglieder sowie eine Verfahrensweise für den Fall vor, dass sowohl ein Ausschussmitglied als auch dessen persönlicher Stellvertreter verhindert sind.
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- 18.06.2014 · Rat
- 7Wahl der Mitglieder des WahlprüfungsausschussesZur Vorlage · 2014/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0084 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder sowie der Besetzung der Vorsitzenden für den Wahlprüfungsausschuss des Rates. Gemäß der Kommunalwahlgesetzgebung ist der neu gewählte Rat dazu verpflichtet, einen Ausschuss zu bestellen, der die Gültigkeit der Wahl sowie eingegangene Einsprüche von Amts wegen vorprüft. Da eine abschließende Entscheidung zur Gültigkeit der Gemeinderatswahl bereits für die zweite Ratssitzung am 2. Juli 2014 vorgesehen ist, soll die personelle Besetzung des Ausschusses bereits in der konstituierenden Sitzung erfolgen.
Die Wahl der Mitglieder soll nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung erfolgen. Bei Einigkeit der Ratsmitglieder über einen einheitlichen Wahlvorschlag ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend; andernfalls findet eine Abstimmung nach dem Prinzip der Verhältniswahl statt. Die Vorlage sieht zudem vor, dass für den Fall einer Verhinderung der gewählten Mitglieder eine Vertretungsregelung nach alphabetischer Reihenfolge der Fraktionsmitglieder festgelegt wird.
Zusätzlich wird die Benennung eines ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden vorgeschlagen, um die Handlungsfähigkeit des Ausschusses bei Verhinderungen sicherzustellen. Die Verteilung der Vorsitzenden soll durch die Fraktionen erfolgen, wobei die Vorlage vorsieht, dass die Zuweisung dieser Ämter nicht auf das Zugriffverfahren für andere Ausschüsse angerechnet wird. Der Bürgermeister nimmt an der Besetzung der Ausschussmitglieder nicht teil.
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- 18.06.2014 · Rat
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen