Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse für die IX. Wahlperiode des Rates der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie spezieller gesetzlicher Vorschriften wird vorgeschlagen, die Aufgaben des Finanzausschusses künftig durch den Hauptausschuss wahrnehmen zu lassen.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausschüssen, wie dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Betriebsausschuss, dem Umlegungsausschuss sowie dem Wahlprüfungsausschuss und dem Wahlausschuss, sieht der Entwurf die Bildung drei freiwilliger Ausschüsse vor. Diese umfassen den Feuerschutzausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Letzterer soll eine neue Bezeichnung erhalten, um den erweiterten Aufgabenbereich sowie die Zielgruppen besser abzubilden.
Hinsichtlich der personellen Besetzung wird vorgeschlagen, die Mitgliederzahlen für die verschiedenen Gremien festzulegen. So soll der Haupt- und Finanzausschuss aus 14 Mitgliedern plus dem Bürgermeister bestehen, während für den Rechnungsprüfungsausschuss 15 Mitglieder vorgesehen sind. Der Wahlausschuss soll mit 10 Mitgliedern plus dem Wahlleiter besetzt werden. Für die freiwilligen Ausschüsse, insbesondere den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie den Feuerschutzausschuss, wird eine Mitgliederzahl von jeweils 15 Personen vorgeschlagen. Die Zuweisung der Aufgabenbereiche soll dabei der geltenden Zuständigkeitsordnung entsprechen.
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