Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters und der Ratsmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2014/0083 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Einführung und der feierlichen Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters sowie der Ratsmitglieder in der Stadt Hamminkeln.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 67 Abs. 3 GO NRW) obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, die Stellvertreter und die Mitglieder des Rates einzuführen und sie zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Vorlage beschreibt den formalen Ablauf dieser Verpflichtung. Nach den geltenden Verwaltungsvorschriften kann dieser Vorgang so gestaltet werden, dass die Ratsmitglieder durch das Erheben von ihren Plätzen aus ihr Einverständnis erklären.
Die Verpflichtung erfolgt anhand einer festgelegten Formel. Darin erklären die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten. Zudem wird die Zusage geleistet, die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Vorlage dient der Information des Rates für die Sitzung am 18. Juni 2014.
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Beratungsfolge
- 18.06.2014kein Ergebnis hinterlegt