Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz NRW - BGG NRW); hier: Wiederwahl des Behindertenbeauftragten Richard Wendorf

2014/0093 18.06.2014 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2014/0093 der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Wiederwahl des Behindertenbeauftragten für die neue Wahlperiode des Rates. Grundlage für die Bestellung dieser Funktion ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), welches die Gemeinden dazu verpflichtet, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu verhindern und deren gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten.

Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im Dezember 2010 eine Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung verabschiedet, die zum 1. Januar 2011 in Kraft trat. Mit dem Ende der bisherigen Ratswahlperiode am 31. Mai 2014 ist eine Neubesetzung der Funktion erforderlich. Da der bisherige Behindertenbeauftragte seine Bereitschaft zur Wiederwahl erklärt hat, schlägt die Verwaltung die erneute Bestellung für die neue Wahlperiode vor.

Die Tätigkeit des Behindertenbeauftragten erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Gemäß der geltenden Satzung erhält die Person eine monatliche Aufwandsentschädigung, die sich seit dem 1. Juni 2014 in Höhe von 263,80 Euro an der Entschädigung für Ratsmitglieder orientiert. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem Produkt 1.100.05.01.01 zur Verfügung gestellt. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 18. Juni 2014 über den Beschlussvorschlag zur Wiederwahl entscheiden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 18.06.2014
    kein Ergebnis hinterlegt