Wahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0079 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung ist die Bildung eines Haupt- und eines Finanzausschusses vorgesehen, wobei der Rat die Möglichkeit hat, die Aufgaben des Finanzausschusses mit denen des Hauptausschusses zusammenzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, dieser Zusammenlegung zu folgen, wie es in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde.
Die personelle Besetzung der Ausschüsse ist für die Handlungsfähigkeit des Rates relevant, da der Hauptausschuss gemäß der Gemeindeordnung zur Entscheidungsfindung in Dringlichkeitsangelegenheiten befugt ist, sofern eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Die Besetzung soll in der zweiten Ratssitzung erfolgen, damit die Ausschussarbeit nach der Sommerpause im September wieder aufgenommen werden kann.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung. Bei Einigkeit der Ratsmitglieder über einen einheitlichen Wahlvorschlag ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend. Andernfalls findet eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Zusammensetzung der Ausschüsse das politische Spektrum des Rates widerspiegelt. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Ausschuss, verfügt jedoch über kein Stimmrecht bei der Besetzung der Sitze. Zudem sieht die Vorlage eine Regelung für stellvertretende Mitglieder sowie eine Verfahrensweise für den Fall vor, dass sowohl ein Ausschussmitglied als auch dessen persönlicher Stellvertreter verhindert sind.
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- 18.06.2014kein Ergebnis hinterlegt