Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0084 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder sowie der Besetzung der Vorsitzenden für den Wahlprüfungsausschuss des Rates. Gemäß der Kommunalwahlgesetzgebung ist der neu gewählte Rat dazu verpflichtet, einen Ausschuss zu bestellen, der die Gültigkeit der Wahl sowie eingegangene Einsprüche von Amts wegen vorprüft. Da eine abschließende Entscheidung zur Gültigkeit der Gemeinderatswahl bereits für die zweite Ratssitzung am 2. Juli 2014 vorgesehen ist, soll die personelle Besetzung des Ausschusses bereits in der konstituierenden Sitzung erfolgen.
Die Wahl der Mitglieder soll nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung erfolgen. Bei Einigkeit der Ratsmitglieder über einen einheitlichen Wahlvorschlag ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend; andernfalls findet eine Abstimmung nach dem Prinzip der Verhältniswahl statt. Die Vorlage sieht zudem vor, dass für den Fall einer Verhinderung der gewählten Mitglieder eine Vertretungsregelung nach alphabetischer Reihenfolge der Fraktionsmitglieder festgelegt wird.
Zusätzlich wird die Benennung eines ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden vorgeschlagen, um die Handlungsfähigkeit des Ausschusses bei Verhinderungen sicherzustellen. Die Verteilung der Vorsitzenden soll durch die Fraktionen erfolgen, wobei die Vorlage vorsieht, dass die Zuweisung dieser Ämter nicht auf das Zugriffverfahren für andere Ausschüsse angerechnet wird. Der Bürgermeister nimmt an der Besetzung der Ausschussmitglieder nicht teil.
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Beratungsfolge
- 18.06.2014kein Ergebnis hinterlegt