Wahlen zu den Ausschüssen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0080 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Durchführung der Wahlen zu den Ausschüssen des Rates. Grundlage für die Besetzung der Gremien ist die bereits in der Sitzung vom 18.06.2014 beschlossene Mitgliederzahl sowie das festgelegte Verhältnis zwischen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern.
Das Verfahren sieht vor, dass die Ratsmitglieder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags die Ausschüsse besetzen können. Sollte keine Einigung über einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Wahl nach den Grundsungen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Dabei ist die Zusammensetzung der Ausschüsse so zu gestalten, dass das politische Spektrum des Rates widergespiegelt wird. Die Wahl der Ausschussmitglieder soll in einem einzigen Wahlgang erfolgen, wobei die Listen für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger in getrennten Blöcken aufgeführt werden.
Zusätzlich zur Wahl der ordentlichen Mitglieder wird die Wahl persönlicher Stellvertreter vorgeschlagen. Für den Fall, dass sowohl ein Ausschussmitglied als auch dessen persönlicher Stellvertreter verhindert sind, wird eine weitere Regelung angestrebt: Die Vertretung soll in diesem Fall durch die jeweiligen Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge erfolgen. Diese Regelung wurde für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Wahlprüfungsausschuss bereits beschlossen. Die Vorlage legt zudem die Struktur der verschiedenen Ausschüsse fest, darunter den Rechnungsprüfungsausschuss, den Feuerschutsausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung.
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Beratungsfolge
- 02.07.2014kein Ergebnis hinterlegt