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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Wahl der Vertretung der Stadt Hamminkeln am 25. Mai 2014 hier: WahlprüfungZur Vorlage · 2014/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0094 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahlprüfung der Vertretung der Stadt Hamminkeln nach der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes obliegt es dem Wahlprüfungsausschuss, über die Gültigkeit der Wahl sowie über etwaige Einsprüche zu entscheiden.
Die Verwaltung hat die Unterlagen zur Wahl bereits vorgeprüft, und der Wahlausschuss hat das Ergebnis in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 festgestellt. Bis zum Stichtag am 18. Juni 2014 sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl durch Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen oder die Aufsichtsbehörde eingegangen. Gemäß der gesetzlichen Fristen können Einsprüche noch bis zum 1. Juli 2014 eingelegt werden.
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Wahl der Vertretung für gültig zu erklären. Damit wird festgestellt, dass keine mangelnde Wählbarkeit einzelner Vertreter vorliegt, keine einflussreichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder der Vorbereitung festgestellt wurden und die Feststellung des Ergebnisses durch den Wahlausschuss rechtmäßig ist. Die Entscheidung über die Wahlprüfung ist für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses und des Rates am 2. Juli 2014 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2014 · Rat (2. Sitzung)
- 02.07.2014 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung)
- 2Wahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 2014/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0080 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Durchführung der Wahlen zu den Ausschüssen des Rates. Grundlage für die Besetzung der Gremien ist die bereits in der Sitzung vom 18.06.2014 beschlossene Mitgliederzahl sowie das festgelegte Verhältnis zwischen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern.
Das Verfahren sieht vor, dass die Ratsmitglieder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags die Ausschüsse besetzen können. Sollte keine Einigung über einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Wahl nach den Grundsungen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Dabei ist die Zusammensetzung der Ausschüsse so zu gestalten, dass das politische Spektrum des Rates widergespiegelt wird. Die Wahl der Ausschussmitglieder soll in einem einzigen Wahlgang erfolgen, wobei die Listen für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger in getrennten Blöcken aufgeführt werden.
Zusätzlich zur Wahl der ordentlichen Mitglieder wird die Wahl persönlicher Stellvertreter vorgeschlagen. Für den Fall, dass sowohl ein Ausschussmitglied als auch dessen persönlicher Stellvertreter verhindert sind, wird eine weitere Regelung angestrebt: Die Vertretung soll in diesem Fall durch die jeweiligen Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge erfolgen. Diese Regelung wurde für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Wahlprüfungsausschuss bereits beschlossen. Die Vorlage legt zudem die Struktur der verschiedenen Ausschüsse fest, darunter den Rechnungsprüfungsausschuss, den Feuerschutsausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung.
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Beratungsfolge
- 02.07.2014 · Rat (2. Sitzung)
- 3Verteilung der AusschussvorsitzeZur Vorlage · 2014/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0081 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der Bestimmung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die Ausschüsse des Rates. Es wird vorgeschlagen, für jeden Ausschuss neben einem Vorsitzenden auch einen ersten und einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Diese Regelung dient der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gremien, da eine Bestellung von Ad-hoc-Vorsitzenden laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts unzulässig ist. Die Besetzung der Ämter muss durch stimmberechtigte Ratsmitglieder aus den jeweiligen Ausschüssen erfolgen.
Das Verfahren zur Besetzung richtet sich nach § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Sollten die Fraktionen keine Einigung erzielen oder gegen eine Einigung von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder Widerspruch eingelegt werden, erfolgt die Verteilung nach dem Höchstzahlenverfahren nach d'Hondt, basierend auf der Fraktionsstärke.
Für den Haupt- und Finanzausschuss ist der Bürgermeister als Vorsitzender vorgesehen, wobei die Stellvertretungen aus dem Ausschuss selbst gewählt werden. Für den Wahlausschuss übernimmt der Wahlleiter den Vorsitz. Eine Einigung der Fraktionsvorsitzenden liegt für den Wahlprüfungsausschuss sowie für die Besetzung der Vorsitzenden und Stellvertreter in den Ausschüssen für Rechnungsprüfung, Soziales, Generationen, Bildung und Sport, Feuerschutz, Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie den Betriebsausschuss vor. Der Rat soll beschließen, die Bestimmung von zwei Stellvertretern festzulegen und im Falle eines Scheiterns der Einigung das Fortsetzen des Höchstzahlenverfahrens für die Stellvertretungen zu bestimmen.
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- 02.07.2014 · Rat (2. Sitzung)
- 4Wahl von Vertretern der Stadt in Gremien von DrittorganisationenZur Vorlage · 2014/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Hamminkeln in den Gremien verschiedener Drittorganisationen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Entscheidung über die Bestellung von Vertretern zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen oder Aufsichtsräten, an denen die Stadt beteiligt ist. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei bei mehreren Vertretern pro Gremium eine Person aus der Verwaltung oder durch den Bürgermeister vorgeschlagen werden muss.
Die Vorlage listet die zu besetzenden Gremien in drei Kategorien auf. Im Bereich der Zweckverbände umfasst dies unter anderem die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Wesel, Hamminkeln und Schermbeck sowie den Wasserversorgungsverband Wittenhorst, dessen Mitgliederzahl aufgrund aktueller Einwohnerdaten angepasst wurde. Weitere Organe sind der Volkshochschul-Zweckverband Wesel-Hamminkeln-Schermbeck, die Euregio Rhein-Waal und der Nahverkehrszweckverband Niederrhein.
Zudem werden Vertretungen für sonstige Einrichtungen vorgesehen, darunter die Derik-Baegert-Gesellschaft, der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund, die Drogenberatung Wesel sowie Vertreter für Schulkonferenzen und den Rat der Tageseinrichtung des kommunalen Kindergartens Dingden. Die Vorlage enthält zudem die Nominierungsvorschläge der Fraktionen für die jeweiligen Sitze und Stellvertreterpositionen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2014 · Rat (2. Sitzung)
- 5Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW hier: Antrag einer Bürgerin auf Erhebung von Forderungen gegenüber dem Land NRW in Fragen des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr entlang der Betuwe Linie zwischen Oberhausen und den NiederlandenZur Vorlage · 2014/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Hamminkeln vom 2. Juli 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/0098 zur Behandlung eines Bürgerantrags gemäß § 24 GO NRW vor. Die Antragstellerin fordert den Rat auf, das Land Nordrhein-Westfalen dazu zu bewegen, Forderungen in Bezug auf den Brandschutz und die Gefahrenabwehr entlang der Betuwe-Linie zwischen Oberhausen und der niederländischen Grenze einzunehmen.
Auslöser des Antrags ist eine Stellungnahme des Innenministeriums an den Bürgermeister in Voerde, in der das Ministerium keine Zuständigkeit des Landes bei der Festlegung der Brandschutz- und Sicherheitsstandards entlang dieser Eisenbahnstrecke sieht. Die Antragstellerin beantragt, dass das Land NRW über die Bezirksregierung Düsseldorf oder das Innenministerium selbst eine eigene Einwendung in den laufenden Verfahren einlegt, um dem Eisenbahn-Bundesamt sowie der Deutschen Bahn entsprechende Auflagen zu erteilen. Zudem soll das Land die Forderungen des Niederrheinischen Appells gegenüber dem Bund und der Bahn aktiv vertreten. Ein weiterer Punkt umfasst die Forderung nach zusätzlichen Fördermitteln des Bundes für Lärmschutz und Sicherheit, analog zu Regelungen im Land Baden-Württemberg.
Die Verwaltung schlägt vor, den Tagesordnungspunkt vorzeitig zu behandeln, um eine Entscheidung vor dem regulären Sitzungstermin im September zu ermöglichen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dem Bürgerantrag zuzustimmen und das Land NRW aufzufordern, die genannten Punkte im Interesse der Kommunen entlang der Betuwe-Linie zu verfolgen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2014 · Rat (2. Sitzung)
- 6Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an den SGB II - Leistungen zwischen dem Kreis Wesel und den kreisangehörigen KommunenZur Vorlage · 2014/0090 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2014/0090 befasst sich mit einer Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an den SGB II-Leistungen zwischen dem Kreis Wesel und den kreisangehörigen Kommunen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014. Hintergrund ist, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Satzungen des Kreises Wesel, welche eine 15-prozentige direkte Beteiligung der Kommunen an den SGB II-Aufwendungen vorsahen, für rechtswidrig erklärt hat. Dies betrifft insbesondere die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Voerde und Wesel, die gegen die Bescheide Klage erhoben haben.
Der Kreistag hat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, mit allen kreisangehörigen Kommunen eine Vereinbarung über die Kostenverteilung abzuschließen. Für Kommunen, die nicht an den Klageverfahren beteiligt sind, darunter auch Hamminkeln, sollen die Zahlungen für 2013 und 2014 auf Basis der bestehenden Bescheidlage erfolgen. Für die prozessbeteiligten Städte gelten andere Regelungen für die Jahre 2013 und 2014. Sollte keine einvernehmliche Vereinbarung zustande kommen, sieht der Beschluss des Kreistages die Einleitung eines Verfahrens zur Erhebung einer Sonderumlage vor.
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln wird durch den Beschlussvorschlag beauftragt, die entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Eine direkte Belastung der Stadt Hamminkeln durch die streitigen Beträge wird in der Vorlage verneint, da diese zu Lasten des Eigenkapitals des Kreises Wesel gehen. Die langfristigen finanziellen Auswirkungen hängen von der zukünftigen Entwicklung der Umlagegrundlagen ab.
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- 02.07.2014 · Rat (2. Sitzung)
- 7SpielplatzkonzeptZur Vorlage · 2014/0097 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/0097 wurde dem Rat der Stadt Hamminkeln die vorgeschlagene Vorgehensweise zur Erarbeitung eines städtischen Spielplatzkonzepts vorgelegt. Das Vorhaben basiert auf dem Haushalt 2014, der unter dem Produkt „Bereitstellung von Spielplätzen“ das Ziel festlegte, bis zum 31. Dezember 2014 ein entsprechendes Konzept zu erstellen.
Die strategischen Ziele des Konzepts umfassen die Gestaltung eines attraktiven Erscheinungsbildes der städtischen Spielplätze sowie die Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustandes. Zudem sollen die Unterhaltsaufwendungen verstetigt und angesichts des demografischen Wandels ein angemessenes Angebot an Spiel- und Bolzplatzflächen vorgehalten werden. Das Konzept dient dazu, die Ziele des Leitbildes „Vision 2030“ mit einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu vereinbaren.
Nach der Vorstellung der Erarbeitungsweise im Rat wird das Konzept den Fraktionen zur Beratung übergeben. Aufgrund des Umfangs der Thematik ist nach der Sommerpause die Beratung in einer Arbeitsgruppe vorgesehen, bevor das fertige Konzept dem Betriebsausschuss vorgelegt wird. Das abschließende Dokument soll als Handlungsrichtlinie für die Verwaltung sowie als Entscheidungsgrundlage für künftige Haushaltsberatungen im Finanzplanungszeitraum fungieren. Der Rat stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und verwies das Konzept zur weiteren Beratung an den Betriebsausschuss.
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- 02.07.2014 · Rat (2. Sitzung)
- 8Mitteilungen und Anfragen