Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW hier: Antrag einer Bürgerin auf Erhebung von Forderungen gegenüber dem Land NRW in Fragen des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr entlang der Betuwe Linie zwischen Oberhausen und den Niederlanden
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Hamminkeln vom 2. Juli 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/0098 zur Behandlung eines Bürgerantrags gemäß § 24 GO NRW vor. Die Antragstellerin fordert den Rat auf, das Land Nordrhein-Westfalen dazu zu bewegen, Forderungen in Bezug auf den Brandschutz und die Gefahrenabwehr entlang der Betuwe-Linie zwischen Oberhausen und der niederländischen Grenze einzunehmen.
Auslöser des Antrags ist eine Stellungnahme des Innenministeriums an den Bürgermeister in Voerde, in der das Ministerium keine Zuständigkeit des Landes bei der Festlegung der Brandschutz- und Sicherheitsstandards entlang dieser Eisenbahnstrecke sieht. Die Antragstellerin beantragt, dass das Land NRW über die Bezirksregierung Düsseldorf oder das Innenministerium selbst eine eigene Einwendung in den laufenden Verfahren einlegt, um dem Eisenbahn-Bundesamt sowie der Deutschen Bahn entsprechende Auflagen zu erteilen. Zudem soll das Land die Forderungen des Niederrheinischen Appells gegenüber dem Bund und der Bahn aktiv vertreten. Ein weiterer Punkt umfasst die Forderung nach zusätzlichen Fördermitteln des Bundes für Lärmschutz und Sicherheit, analog zu Regelungen im Land Baden-Württemberg.
Die Verwaltung schlägt vor, den Tagesordnungspunkt vorzeitig zu behandeln, um eine Entscheidung vor dem regulären Sitzungstermin im September zu ermöglichen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dem Bürgerantrag zuzustimmen und das Land NRW aufzufordern, die genannten Punkte im Interesse der Kommunen entlang der Betuwe-Linie zu verfolgen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2014kein Ergebnis hinterlegt