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Beschlussvorlage

Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an den SGB II - Leistungen zwischen dem Kreis Wesel und den kreisangehörigen Kommunen

2014/0090 02.07.2014 Vorstandsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/0090 befasst sich mit einer Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an den SGB II-Leistungen zwischen dem Kreis Wesel und den kreisangehörigen Kommunen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014. Hintergrund ist, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Satzungen des Kreises Wesel, welche eine 15-prozentige direkte Beteiligung der Kommunen an den SGB II-Aufwendungen vorsahen, für rechtswidrig erklärt hat. Dies betrifft insbesondere die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Voerde und Wesel, die gegen die Bescheide Klage erhoben haben.

Der Kreistag hat beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, mit allen kreisangehörigen Kommunen eine Vereinbarung über die Kostenverteilung abzuschließen. Für Kommunen, die nicht an den Klageverfahren beteiligt sind, darunter auch Hamminkeln, sollen die Zahlungen für 2013 und 2014 auf Basis der bestehenden Bescheidlage erfolgen. Für die prozessbeteiligten Städte gelten andere Regelungen für die Jahre 2013 und 2014. Sollte keine einvernehmliche Vereinbarung zustande kommen, sieht der Beschluss des Kreistages die Einleitung eines Verfahrens zur Erhebung einer Sonderumlage vor.

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln wird durch den Beschlussvorschlag beauftragt, die entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Eine direkte Belastung der Stadt Hamminkeln durch die streitigen Beträge wird in der Vorlage verneint, da diese zu Lasten des Eigenkapitals des Kreises Wesel gehen. Die langfristigen finanziellen Auswirkungen hängen von der zukünftigen Entwicklung der Umlagegrundlagen ab.

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