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Beschlussvorlage

Verteilung der Ausschussvorsitze

2014/0081 02.07.2014 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/0081 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der Bestimmung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die Ausschüsse des Rates. Es wird vorgeschlagen, für jeden Ausschuss neben einem Vorsitzenden auch einen ersten und einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Diese Regelung dient der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gremien, da eine Bestellung von Ad-hoc-Vorsitzenden laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts unzulässig ist. Die Besetzung der Ämter muss durch stimmberechtigte Ratsmitglieder aus den jeweiligen Ausschüssen erfolgen.

Das Verfahren zur Besetzung richtet sich nach § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Sollten die Fraktionen keine Einigung erzielen oder gegen eine Einigung von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder Widerspruch eingelegt werden, erfolgt die Verteilung nach dem Höchstzahlenverfahren nach d'Hondt, basierend auf der Fraktionsstärke.

Für den Haupt- und Finanzausschuss ist der Bürgermeister als Vorsitzender vorgesehen, wobei die Stellvertretungen aus dem Ausschuss selbst gewählt werden. Für den Wahlausschuss übernimmt der Wahlleiter den Vorsitz. Eine Einigung der Fraktionsvorsitzenden liegt für den Wahlprüfungsausschuss sowie für die Besetzung der Vorsitzenden und Stellvertreter in den Ausschüssen für Rechnungsprüfung, Soziales, Generationen, Bildung und Sport, Feuerschutz, Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie den Betriebsausschuss vor. Der Rat soll beschließen, die Bestimmung von zwei Stellvertretern festzulegen und im Falle eines Scheiterns der Einigung das Fortsetzen des Höchstzahlenverfahrens für die Stellvertretungen zu bestimmen.

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Beratungsfolge