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Beschlussvorlage

Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses

2014/0100 25.09.2014 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/0100 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender am Ausschuss teil und besitzt ein Stimmrecht. Der Ausschuss ist dazu berechtigt, aus seiner Mitte Stellvertreter für den Vorsitz zu wählen.

Die Verwaltung empfiehlt, wie in der vorangegangenen Wahlperiode, zwei stellvertretende Vorsitzende zu bestimmen. Diese Empfehlung begründet sich mit der rechtlichen Unzulässigkeit einer Ad-hoc-Vorsitzendenregelung im Falle einer Verhinderung des Vorsitzenden und des ersten Stellvertreters. Das Wahlverfahren folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung, wobei die gewählte Person die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreichen muss. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden stimmstärksten Kandidaten statt.

Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. September 2014 liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen vor. Es wird vorgeschlagen, ein Mitglied der CDU zum ersten und ein Mitglied der SPD zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Die Vorlage stellt zudem klar, dass diese Stellvertretungen bei der Zuteilung von Ausschussvorsitzen in anderen Gremien nach dem Höchstzahlenverfahren nicht angerechnet werden.

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