Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2014/0100 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0100 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender am Ausschuss teil und besitzt ein Stimmrecht. Der Ausschuss ist dazu berechtigt, aus seiner Mitte Stellvertreter für den Vorsitz zu wählen.
Die Verwaltung empfiehlt, wie in der vorangegangenen Wahlperiode, zwei stellvertretende Vorsitzende zu bestimmen. Diese Empfehlung begründet sich mit der rechtlichen Unzulässigkeit einer Ad-hoc-Vorsitzendenregelung im Falle einer Verhinderung des Vorsitzenden und des ersten Stellvertreters. Das Wahlverfahren folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung, wobei die gewählte Person die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreichen muss. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden stimmstärksten Kandidaten statt.
Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. September 2014 liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen vor. Es wird vorgeschlagen, ein Mitglied der CDU zum ersten und ein Mitglied der SPD zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Die Vorlage stellt zudem klar, dass diese Stellvertretungen bei der Zuteilung von Ausschussvorsitzen in anderen Gremien nach dem Höchstzahlenverfahren nicht angerechnet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 2Entwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr; hier: StellungnahmeZur Vorlage · 2014/0104 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVR). Das Gesetzesvorhaben sieht eine Stärkung des Verbandes vor, unter anderem durch die Erweiterung der Pflicht- und freiwilligen Aufgaben, die Möglichkeit zur Übernahme kommunaler Aufgaben sowie die Einführung einer Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung ab dem Jahr 2020. Zudem ist die Mitgliedschaft der Kreise und kreisfreien Städte künftig gesetzlich festgeschrieben, wodurch die bisherige Kündigungsmöglichkeit entfallen würde.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, sich den Bedenken des Kreises Wesel und der Industrie- und Handelskammer (IHK) anzuschließen. Der Kreis Wesel befürchtet eine Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung durch Kompetenzverlagerungen und eine Entfremdung der Entscheidungsprozesse von der lokalen Ebene. Die IHK weist zudem auf mögliche neue bürokratische Strukturen und eine Verlangsamung von Genehmigungsverfahren hin. Für die Stadt Hamminkeln werden zudem potenzielle Auswirkungen auf die Kreisumlage durch mögliche Umlageerhöhungen des Verbandes angeführt.
Hinsichtlich einer möglichen Kündigung der Mitgliedschaft des Kreises Wesel stellt die Vorlage fest, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Empfehlung zur Kündigung abgegeben werden kann, da keine verlässlichen Zahlen zur finanziellen und vermögensrechtlichen Auseinandersetzung vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 25.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 3Elternbeiträge im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" der Stadt Hamminkeln hier: Anregung einer Bürgerin gemäß § 24 GO NWZur Vorlage · 2014/0140 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0140 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Regelung der Elternbeiträge im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist eine Anregung einer Bürgerin gemäß § 24 GO NW.
Mit einem Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2013 wurde zum 1. August 2014 eine neue Elternbeitragsstaffelung für die OGS-Betreuung eingeführt. Diese Neuregelung orientiert sich an den Beitragshöhen der Nachbarkommunen sowie an den Kindergartenbeiträgen des Kreises Wesel. Die Gebühren sind an das Jahreseinkommen gekoppelt und bewegen sich in sieben Stufen zwischen 0 Euro und 148 Euro. Die bisherige Regelung sah fünf Einkommensstufen vor. In der aktuellen Fassung bleibt die Geschwisterregelung bestehen, nach der für das zweite Kind nur der halbe Elternbeitrag zu entrichten ist.
Die Bürgerin regt in ihrem Schreiben vom 26. August 2014 an, aufgrund der Erhöhung der Kindergartenbeiträge den OGS-Beitrag für Geschwisterkinder vollständig zu erlassen, um eine Angleichung an die Praxis im Kindergartenbereich zu erreichen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird als zuständiges Gremium für die Erledigung dieser Anregung angeführt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Anregung zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie an den Rat zu überweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 4Zukunft des Schulstandortes Ringenberg hier: Anregung der Dorfgemeinschaft Ringenberg vom 07.07.2014Zur Vorlage · 2014/0113 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0113 befasst sich mit einer Anregung der Dorfgemeinschaft Ringenberg zur zukünftigen Nutzung des Schulstandortes in Ringenberg. In einem Schreiben vom 7. Juli 2014 wurde vorgeschlagen, die Gebäude der Grundschule abzureißen, während die Räumlichkeiten des Kindergartens erhalten bleiben sollen. Die Fläche der Schule, der Schulhof sowie die Wiese zwischen der Schule und der Straße Wolfsdeich sollen als Bauland ausgewiesen werden. Ziel der Anregung ist es, diese Grundstücke jungen Familien zu günstigen Bedingungen zum Kauf anzubieten. Die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen sollen zur Renovierung des Kindergartens sowie für einen Raumanbau verwendet werden, während der verbleibende Erlös der Stadtkasse zugeführt werden soll. Die Dorfgemeinschaft sieht in dieser Maßnahme eine Möglichkeit, den Ortsteil Ringenberg zu stärken.
Die Verwaltung hat die Zuständigkeit für die Erledigung dieser Anregung dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordnet. Da das betreffende Schulgebäude zum Betriebsvermögen des Gemeinschaftsbetriebes gehört, schlägt die zuständige Fachabteilung vor, die Anregung zunächst an den Betriebsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Anregung als zuständigen Fachausschuss zur Beratung an den Betriebsausschuss überweist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 5Sachstand in der LEADER Region Lippe Issel Niederrhein und in der Regionale 2016Zur Vorlage · 2014/0136 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2014/0136 informiert über den aktuellen Sachstand der LEADER-Region Lippe-Issel Niederrhein sowie über die Planung der Regionale 2016.
In der Förderperiode 2007–2013 wurden innerhalb der LEADER-Region zahlreiche Projekte realisiert, darunter innovative Projekte, Dorfentwicklung sowie Kooperationsvorhaben. Zu den Leuchtturmprojekten der Region zählen die Nachbarschaftsberatung, die regionale Radroute „3-Flüsse-Route“ und der Wandermarkt „Feines vom Land“. Für die Stadt Hamminkeln wurden bis Ende 2012 insgesamt 25 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 1,6 Millionen Euro gestellt. Für die kommende Förderperiode 2015–2022 ist eine Veränderung des Regionenzuschnitts vorgesehen: Während die Stadt Rees und die Gemeinde Raesfeld ausscheiden, erweitert die Stadt Wesel ihr Gebiet. Die Förderquote steigt von 55 % auf 65 %, und das Gesamtförderbudget wird auf mindestens 3 Millionen Euro erhöht. Zudem können künftig auch private Wirtschafts- und Sozialpartner zur Cofinanzierung beitragen.
Parallel dazu steht die Regionale 2016 unter dem Motto „ZukunftsLAND“ im Fokus. Dieses Strukturförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht es teilnehmenden Kommunen aus den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Wesel und Unna, regionale Stärken durch Projektideen zu präsentieren. Ein mehrstufiges Qualifizierungsverfahren dient der Auswahl und Entwicklung der Projekte, wobei die Einreichung von Projektskizzen bei der Regionale 2016 Agentur erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 6Vorlage des zweiten Quartalsberichtes 2014 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0101 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 enthält den zweiten Quartalsbericht 2014 für den Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2014.
Im ersten Halbjahr 2014 wurden 51 % der für das Gesamtjahr geplanten Erträge verbucht. Während die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben bei 42 % liegen, sind die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit 86 % bereits weitgehend realisiert. Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelgen erreichten 97 %, während die Kostenerstattungen und Kostenumlagen erst 9 % des Planwerts aufweisen. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden 60 % des Planansatzes verbucht.
Die Aufwendungen beliefen sich im ersten Halbjahr auf 67 % der geplanten Werte. Die Personalaufwendungen liegen bei 42 %, während die Versorgungsaufwendungen aufgrund geleisteter Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr bereits 146 % des Planwerts erreichen. Die Transferaufwendungen stehen mit 89 % vor allem deshalb hoch, weil die Kreisumlage bereits in voller Höhe für das gesamte Jahr verbucht wurde. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie die bilanziellen Abschreibungen liegen bei 45 % bzw. 47 %. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen wurden zu 51 % verbucht. Die Übersicht der Investitionsmaßnahmen dokumentiert zudem den Umsetzungsstand der Projekte zum 30. Juni 2014.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen