Elternbeiträge im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" der Stadt Hamminkeln hier: Anregung einer Bürgerin gemäß § 24 GO NW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0140 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Regelung der Elternbeiträge im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist eine Anregung einer Bürgerin gemäß § 24 GO NW.
Mit einem Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2013 wurde zum 1. August 2014 eine neue Elternbeitragsstaffelung für die OGS-Betreuung eingeführt. Diese Neuregelung orientiert sich an den Beitragshöhen der Nachbarkommunen sowie an den Kindergartenbeiträgen des Kreises Wesel. Die Gebühren sind an das Jahreseinkommen gekoppelt und bewegen sich in sieben Stufen zwischen 0 Euro und 148 Euro. Die bisherige Regelung sah fünf Einkommensstufen vor. In der aktuellen Fassung bleibt die Geschwisterregelung bestehen, nach der für das zweite Kind nur der halbe Elternbeitrag zu entrichten ist.
Die Bürgerin regt in ihrem Schreiben vom 26. August 2014 an, aufgrund der Erhöhung der Kindergartenbeiträge den OGS-Beitrag für Geschwisterkinder vollständig zu erlassen, um eine Angleichung an die Praxis im Kindergartenbereich zu erreichen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird als zuständiges Gremium für die Erledigung dieser Anregung angeführt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Anregung zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie an den Rat zu überweisen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014kein Ergebnis hinterlegt