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Beschlussvorlage

Hinzuziehung Dritter zu Ausschussberatungen gemäß § 58 Abs. 3 GO NW hier: Beteiligung des Jugendforums der Stadt Hamminkeln

2014/0129 24.09.2014 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/0129 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Hinzuziehung des Jugendforums Hamminkeln zu den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Grundlage für die Beteiligung Dritter an Ausschussberatungen ist die Gemeindeordnung NRW sowie die Geschäftsordnung des Rates, die es den Ausschüssen ermöglicht, Vertreter betroffener Bevölkerungsgruppen oder Sachverständige hinzuzuziehen.

Das Jugendforum hat beantragt, bei Sitzungen, deren Tagesordnungspunkte Belange der jungen Menschen in der Stadt betreffen, mit beratender Stimme teilzunehmen. Eine entsprechende Regelung existiert bereits für Vertreter der Lokalen Agenda in anderen Ausschüssen. Die Verwaltung soll die Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen des betreffenden Ausschusses unter Einhaltung der Ladungsfrist per E-Mail an ein Mitglied des Jugendforums übermitteln.

Die Teilnahme der Vertreter des Jugendforums ist freiwillig. Den hinzugezogenen Personen steht kein Antrags- oder Stimmrecht zu; das Wort wird durch den Vorsitzenden im Einzelfall erteilt. Für die Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen entscheidet der Ausschuss jeweils einzeln, wobei die Personen vor der Entscheidung den Sitzungsraum verlassen müssen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dem Jugendforum diese Teilnahmeoption einzuräumen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Einladungen zu beauftragen.

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