Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung c) Feststellung der Tagesordnung
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung und Verpflichtung der Sachkundigen Bürger/Innen und Vertreter im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und SportZur Vorlage · 2014/0117 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2014/0117 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Einführung und der förmlichen Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie deren Vertreter im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport.
Der Vorgang sieht vor, dass die betreffenden Mitglieder durch den Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt werden. Im Rahmen dieser Einführung erfolgt die feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Als Grundlage dient die Verwaltungsvorschrift zu § 32 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Verpflichtung kann dabei durch das Erheben aus den Sitzen erfolgen. Dabei bekunden die sachkundigen Bürger ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel. Diese beinhaltet das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Hamminkeln zu erfüllen. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport für dessen Sitzung am 24. September 2014.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 2Hinzuziehung Dritter zu Ausschussberatungen gemäß § 58 Abs. 3 GO NW hier: Beteiligung des Jugendforums der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0129 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Hinzuziehung des Jugendforums Hamminkeln zu den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Grundlage für die Beteiligung Dritter an Ausschussberatungen ist die Gemeindeordnung NRW sowie die Geschäftsordnung des Rates, die es den Ausschüssen ermöglicht, Vertreter betroffener Bevölkerungsgruppen oder Sachverständige hinzuzuziehen.
Das Jugendforum hat beantragt, bei Sitzungen, deren Tagesordnungspunkte Belange der jungen Menschen in der Stadt betreffen, mit beratender Stimme teilzunehmen. Eine entsprechende Regelung existiert bereits für Vertreter der Lokalen Agenda in anderen Ausschüssen. Die Verwaltung soll die Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen des betreffenden Ausschusses unter Einhaltung der Ladungsfrist per E-Mail an ein Mitglied des Jugendforums übermitteln.
Die Teilnahme der Vertreter des Jugendforums ist freiwillig. Den hinzugezogenen Personen steht kein Antrags- oder Stimmrecht zu; das Wort wird durch den Vorsitzenden im Einzelfall erteilt. Für die Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen entscheidet der Ausschuss jeweils einzeln, wobei die Personen vor der Entscheidung den Sitzungsraum verlassen müssen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dem Jugendforum diese Teilnahmeoption einzuräumen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Einladungen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 3Aktuelle Situation und Perspektive in den Kindertageseinrichtungen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0115 der Fachdienste 40 befasst sich mit der aktuellen Situation und der künftigen Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die Bedarfsplanung des Kreises Wesel für das Kindergartenjahr 2015/16. Im Gegensatz zu Prognosen ist in Hamminkeln kein so hoher Rückgang der Kinderzahlen zu verzeichnen, was unter anderem auf Zuzüge in Neubaugebiete sowie in bestehende Wohngebiete zurückzuführen ist.
Die Planung zeigt für verschiedene Ortsteile unterschiedliche Entwicklungen. In Mehrhoog soll eine zusätzliche Gruppe für das Jahr 2015/16 geschaffen werden, wobei die Verwaltung und der Jugendhilfeträger die Möglichkeit einer Erweiterung der Einrichtung in der Meisenstraße prüfen. Für die Einrichtung in Wertherbruch/Loikum wird die Kapazität für das gesamte Stadtgebiet als verfügbar ausgewiesen. In Dingden sollen die bestehenden Notgruppen beibehalten und Gespräche zur Perspektiventwicklung mit den Trägern geführt. In Ringenberg wird darauf hingewiesen, dass die Versorgung unter 100 % liegt und Änderungen im Bestand vor Abschluss der Überlegungen zum Umfeld der Grundschule vermieden werden sollen. In Brünen wird ein Fehlbedarf erwartet, was weitere Gespräche mit den Trägern erfordert. In Hamminkeln könnte eine Umwandlung einer Notgruppe in eine reguläre Gruppe in der Kita Dohlenstraße notwendig werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche zur Errichtung der neuen Gruppe in Mehrhoog mit dem Kreisjugendamt aufzunehmen und entsprechende Mittel im Haushalt 2015 einzuplanen. Zudem wird empfohlen, die ungedeckten Betriebskosten für fortzuführende Notgruppen im Jahr 2015/16 weiterhin zu tragen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 4Änderungen nach dem zweiten KiBiz-ÄnderungsgesetzZur Vorlage · 2014/0134 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2014/0134 informiert die Verwaltung über die Auswirkungen des zweiten KiBiz-Änderungsgesetzes, das zum 1. August 2014 in Kraft getreten ist. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer Verfügungspauschale für Kindertageseinrichtungen. Diese Mittel können für die Freistellung der Leitung, zusätzliche Fach- oder Ergänzungskräfte sowie für hauswirtschaftliche Kräfte zur Mittagsversorgung eingesetzt werden. Zudem wird ab dem 1. August 2015 eine Planungsgarantie eingeführt, die eine Spitzabrechnung auf Basis der tatsächlichen Belegung ermöglicht.
Ein weiterer Punkt betrifft die sogenannten Plus-Kita-Einrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf betreuen. Im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses des Jugendhilfeausschusses wurden im Kreis Wesel fünf Einrichtungen ausgewählt. Die Auswahl erfolgte anhand der durchschnittlichen Anzahl von Kindern, deren Eltern Beiträge der Beitragsstufe 0-1 leisten. In Hamminkeln wurde die integrative Kindertageseinrichtung sowie die Einrichtung des DRK im Ortsteil Dingden für diese Förderung berücksichtigt.
Zudem ändern sich die Vorgaben für das Anmeldeverfahren. Eltern sollen ihren Betreuungsbedarf in der Regel spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme schriftlich beim Jugendamt anzeigen. Zur Vereinfachung wurde ein zentrales Meldeverfahren mit dem Kreisjugendamt vereinbart, bei dem ein digitales Meldeformular genutzt wird. Die Meldungen sollen jährlich bis zum 15. November erfolgen, um dem Kreisjugendamt eine frühzeitige Bedarfsplanung zu ermöglichen. Die Entscheidung über die Aufnahme einzelner Kinder verbleibt weiterhin bei den jeweiligen Kindertageseinrichtungen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 5Sichere Versorgungsstrukturen im Kreis Wesel hier: Quartiersentwicklung als Instrument zur Gestaltung seniorengerechter WohnumfelderZur Vorlage · 2014/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0142 der Fachdienste 50 befasst sich mit der Quartiersentwicklung als Instrument zur Gestaltung seniorengerechter Wohnumfelder im Kontext der sich verändernden Versorgungsstrukturen im Kreis Wesel. Basierend auf dem „Pflegereport 2030“ der Bertelsmannstiftung wird für den Kreis Wesel bis zum Jahr 2030 ein Anstieg der Pflegebedürftigen um 43 % prognostiziert. Dies geht einher mit einem steigenden Bedarf an ambulanter sowie vollstationärer Pflege und einer Zunahme der Kosten für Sozialhilfe und Pflegewohngeld. Für Hamminkeln wird eine Steigerung der Kosten im Bereich der vollstationären Pflege von 1,15 Millionen Euro auf 3,74 Millionen Euro erwartet.
Um dem steigenden Bedarf zu begegnen, verfolgt der Sozialausschuss des Kreises Wesel den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Ein zentrales Handlungsfeld ist dabei die Quartiersentwicklung, welche die systematische Gestaltung des nahen Lebensumfeldes älterer Menschen zum Ziel hat. Die Verwaltung Hamminkeln beurteilt die Übernahme dieses Prozesses für Teile des Stadtgebietes positiv, da bereits Strukturen wie die Nachbarschaftsberatung existieren und das Vorhaben mit dem kommunalen Leitbild zur Förderung altersgerechten Wohnens korrespondiert. Vorbereitende Untersuchungen zur Identifikation geeigneter Wohnquartiere wurden bereits durchgeführt.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat der Verwaltung beauftragt, weitere Grundlagen für einen Einstieg in die Quartiersentwicklung zu erarbeiten. Dies schließt eine Einschätzung der erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen ein, wobei die wirtschaftliche Darstellbarkeit der Maßnahmen im Vordergrund steht.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 6Schulträgerübergreifendes Schulentwicklungskonzept für Förderschulen im Kreis WeselZur Vorlage · 2014/0139 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2014/0139 der Fachdienste 40 befasst sich mit einem schulträgerübergreifenden Schulentwicklungskonzept für Förderschulen im Kreis Wesel. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung als Regelfall verankern. Gleichzeitig wurden die Mindestschülerzahlen für Förderschulen erhöht, was eine Konzentration des Angebots zur Folge hat.
Das Konzept basiert auf einer Datenerhebung des Schulamtes für den Kreis Wesel. Während für die Förderschwerpunkte Sprache, Hören, Kommunikation sowie geistige, körperliche und motorische Entwicklung keine unmittelbaren Strukturänderungen erwartet werden, zeichnet sich für die Schwerpunkte Lernen sowie Emotionale und Soziale Entwicklung ein Rückgang der Schülerzahlen ab. Das Schulamt prognostiziert, dass ein Großteil der Schüler mit dem Förderbedarf Lernen künftig die allgemeine Schule besuchen wird.
Um die Einhaltung der Mindestschülerzahlen zu gewährleisten, sieht das vorgeschlagene Zwei-Phasen-Modell die Gründung einer neuen Förderschule in Trägerschaft des Kreises Wesel vor. Diese soll zwei Standorte in Voerde und Kamp-Lintfort umfassen. Für Schüler aus Hamminkeln mit dem Förderbedarf Lernen oder Emotionale und Soziale Entwicklung würde sich durch die geplante Auflösung der Ellen-Key-Schule in Wesel der Schulweg zum Standort Voerde verändern.
Finanziell führt die Umstrukturierung zu einer geschätzten Mehrbelastung für Hamminkeln in Höhe von 88.500 Euro bei der Kreisumlage. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 7Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische InklusionZur Vorlage · 2014/0141 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2014/0141 der Fachdienste 40 informiert den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport über das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion. Dieses Gesetz ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Land, die eine außergerichtliche Einigung bezüglich der Kostenbeteiligung des Landes an inklusionsbedingten Aufwendungen zum Ziel hatten. Das Gesetz wurde am 9. Juli 2014 vom Landtag beschlossen und trat am 1. August 2014 in Kraft.
Die Neuregelung sieht vor, dass das Land zur Entlastung der Schulträger 25 Millionen Euro für Sachkosten bereitstellt. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt basierend auf den Schülerzahlen der Primarstufe und der Sekundarstufe 1. Für die Stadt Hamminkeln wird nach vorläufigen Berechnungen mit einem Ertrag zwischen 25.000 Euro und 30.000 Euro gerechnet. Zudem werden den Jugendhilfeträgern 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um das gemeinsame Lernen in Schulen durch nicht lehrendes Personal zu unterstützen.
Es ist eine Evaluation der neuen Regelungen vorgesehen. Sollten sich aus dieser Überprüfung Anpassungen des Finanzvolumens ergeben, werden diese ab dem darauffolgenden Haushaltsjahr umgesetzt. Der Ausschuss wird gebeten, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 8Schulsozialarbeit in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Sicherstellung der Schulsozialarbeit in der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Veränderung der Finanzierungsstruktur, da die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung entfällt. Dies führt dazu, dass die zweckgebundenen Zuweisungen, die bisher die Finanzierung städtischer Stellen im Bereich der Sekundarstufe I ermöglichten, nach dem Sommer 2015 auslaufen.
Derzeit werden an den Hauptschulen und der Realschule Stellen durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziert, während die Stellen an den Sekundarstufe-I-Schulen durch städtische Mittel gedeckt sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufrechterhaltung des städtischen Angebots zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien, insbesondere im Kontext des Bildungs- und Teilhabepakets, geboten ist.
Um die bestehenden Strukturen und die Vernetzung der Hilfsangebote zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, mit freien Trägern über eine Aufgabenübernahme gegen eine städtische Bezuschussung zu verhandeln. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung damit zu beauftragen, für den Haushalt 2015 entsprechende Mittel ab Sommer 2015 bereitzustellen und Gespräche mit geeigneten Trägern zur künftigen Aufgabenwahrnehmung zu führen.
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- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 9Ergänzung der Ausstattung der Musikinstrumente an der städtischen Gesamtschule HamminkelnZur Vorlage · 2014/0135 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0135 der Fachdienste 40 befasst sich mit der weiteren Ausstattung der Musikinstrumente an der städtischen Gesamtschule Hamminkeln. Im Rahmen eines bereits beschlossenen Vorhabens zur Einrichtung eines musikalischen Profils wurden im Haushalt 2014 Mittel in Höhe von 18.000 Euro für die Erstausstattung einer Bläserklasse bereitgestellt. Diese Mittel wurden über den Förderverein der Schule verwendet, um Instrumente für die aktuelle Musikgruppe anzuschaffen, an der derzeit 19 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Der Instrumentalunterricht erfolgt dabei in Kooperation mit der Musikschule.
Die Schulleitung hat den Schulträger darüber informiert, dass die vorhandene Anzahl an Musikinstrumenten für den Aufbau des Profils über zwei Jahrgänge hinweg nicht ausreicht. Für das Schuljahr 2015/16 wurde ein Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro für die Anschaffung weiterer Instrumente angefragt. Da das Schulorchester sich noch in der Aufbauphase befindet, konnten geplante Sponsoringmaßnahmen noch nicht realisiert werden. Die Schule beabsichtigt, durch künftige Auftritte Sponsorengelder zu akquirieren, um Rücklagen für Neuanschaffungen zu bilden.
Der Schulträger befürwortet die Fortführung des Projekts und schlägt vor, für das Schuljahr 2015/16 einen Betrag von 8.000 Euro bereitzustellen. Als ergänzende Maßnahme wird darauf verwiesen, dass im Zuge der Zusammenführung von Realschule und Gesamtschule in den kommenden Jahren Instrumente der Realschule genutzt werden können. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport soll beschließen, für die Haushaltsplanung 2015 die Bereitstellung von 8.000 Euro für den weiteren Aufbau des musikalischen Profils festzulegen.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 10Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NW hier: Nachbarbeschwerden über Beeinträchtigungen durch Lärmbelästigung, Übergangsheim Belenhorst, RingenbergZur Vorlage · 2014/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 50 befasst sich mit Anregungen und Beschwerden bezüglich Lärmbelästigungen im Bereich des Übergangsheims Belenhorst in Ringenberg. Ein Bürgerantrag ersucht die Stadt um Maßnahmen zur Gewährleistung der Nachtruhe, da es im Bereich der Unterkünfte zu Konflikten zwischen Bewohnern und Anwohnern gekommen ist. Die Verwaltung führt aus, dass insbesondere bei warmen Temperaturen Aufenthalte im Freien bis in die Nacht stattfinden.
Zur Reduzierung der Lärmbelastung wurden bereits Maßnahmen wie die Anpassung der Beleuchtung, die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten auf der der Nachbarschaft abgewandten Seite sowie die Verlegung eines Durchgangs umgesetzt. Zudem wurde das Stundenkontingent der Betreuung vorübergehend erhöht, was sich als wirksam erwiesen hat. Da mit steigenden Zuweisungszahlen eine Verschärfung der Situation zu erwarten ist, schlägt die Verwaltung vor, eine 0,75-Stelle für die Betreuungskraft im Stellenplan 2015 für zunächst zwei Jahre auszuweisen.
Angesichts der aktuellen Belegung von etwa 80 Prozent der Kapazitäten in den drei bestehenden Standorten und der Erwartung weiterer Zuweisungen sieht die Verwaltung die Notwendigkeit einer langfristigen Planung. Da die Gebäude in der Belenhorst eine begrenzte Lebensdauer aufweisen, wird eine Bedarfs- und Standortprüfung für Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet vorgeschlagen. Eine Untersuchung geeigneter Standorte durch die zuständige Fachabteilung ist bereits im Gange.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 11Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hier: Antrag der Flüchtlingshilfe und der SPD Fraktion auf Gewährung von Geldleistungen an Stelle von WarengutscheinenZur Vorlage · 2014/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0138 befasst sich mit der Umstellung der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamminkeln. Die Flüchtlingshilfe sowie die SPD-Fraktion haben beantragt, die derzeit in Form von Wertgutscheinen erbrachten Leistungen ausschließlich als Geldleistungen auszuzahlen. Als Gründe für diesen Antrag werden die Schwierigkeiten bei der Rückgabe von Wechselgeld, die Ablehnung von Gutscheinen durch einzelne Geschäfte, die damit verbundene soziale Stigmatisierung der Empfänger sowie ein hoher Verwaltungsaufwand angeführt.
Die Verwaltung stellt fest, dass ein erhöhter Verwaltungsaufwand bei Geldleistungen besteht, bestätigt jedoch auch, dass die Nutzung von Gutscheinen die Offenbarung des Sozialstatus beim Einkauf zur Folge hat. Rechtlich ermöglicht das Asylbewerberleistungsgesetz bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen die Gewährung von Geldleistungen anstelle von Sachleistungen.
In der Abwägung werden Argumente für das bestehende System, wie die Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel, den Schutz vor missbräuchlicher Einflussnahme durch Dritte und die Kontrolle der Anwesenheit von Personen, den Argumenten für eine Umstellung gegenübergestellt. Letztere umfassen die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und die Erweiterung der Einkaufsmöglichkeiten.
Die Verwaltung empfiehlt eine probeweise Einführung von Geldleistungen ab dem 1. Januar 2015. Dabei soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf oder nach Verlust von Bargeld auf Gutscheine zurückzugreifen. Der Fachdienst 50 soll zum Jahresende 2015 einen Erfahrungsbericht vorlegen, der als Grundlage für eine dauerhafte Entscheidung dient.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen