Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Mitteilungsvorlage

Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

2014/0141 24.09.2014 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 2014/0141 der Fachdienste 40 informiert den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport über das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion. Dieses Gesetz ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Land, die eine außergerichtliche Einigung bezüglich der Kostenbeteiligung des Landes an inklusionsbedingten Aufwendungen zum Ziel hatten. Das Gesetz wurde am 9. Juli 2014 vom Landtag beschlossen und trat am 1. August 2014 in Kraft.

Die Neuregelung sieht vor, dass das Land zur Entlastung der Schulträger 25 Millionen Euro für Sachkosten bereitstellt. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt basierend auf den Schülerzahlen der Primarstufe und der Sekundarstufe 1. Für die Stadt Hamminkeln wird nach vorläufigen Berechnungen mit einem Ertrag zwischen 25.000 Euro und 30.000 Euro gerechnet. Zudem werden den Jugendhilfeträgern 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um das gemeinsame Lernen in Schulen durch nicht lehrendes Personal zu unterstützen.

Es ist eine Evaluation der neuen Regelungen vorgesehen. Sollten sich aus dieser Überprüfung Anpassungen des Finanzvolumens ergeben, werden diese ab dem darauffolgenden Haushaltsjahr umgesetzt. Der Ausschuss wird gebeten, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge