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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden

2014/0126 17.09.2014 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0126 befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der gewerblich nutzbaren Fläche zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses sowie die Umwandlung von Dauerkleingärten in private Grünflächen im Bereich des Wolfstranges. Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft.

Die Bezirksregierung Arnsberg weist auf die Existenz von Bergwerksfeldern und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin; die Verwaltung beabsichtigt, einen entsprechenden Hinweis in den Planentwurf aufzunehmen. Die Anregungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und der Deutschen Bahn AG werden nach Abwägung nicht im Änderungsentwurf berücksichtigt. Die Forderung der Westnetz AG nach einem Leitungsrecht wird abgelehnt, da die Leitungen auf einer als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten Parzelle liegen. Ebenso wird der Hinweis der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen nicht berücksichtigt, da im Planungsbereich keine solchen Leitungen vorhanden sind.

Die IHK regt an, die bauliche Unterordnung des Wohnhauses zu verdeutlichen, was durch eine Ergänzung der Begründung umgesetzt werden soll. Die Forderung des Landesbetriebs Straßenbau NRW nach Lärmschutzmaßnahmen wird aufgrund der voraussichtlichen Einhaltung der Grenzwerte abgelehende. Der Kreis Wesel regt eine Eingrünung des Grundstücks an, was als verbindliche Festsetzung übernommen wird. Die Forderung nach einem nutzungsfreien Uferstreifen wird hingegen nicht verfolgt.

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