Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und der stellvertretenden sachkundigen BürgerZur Vorlage · 2014/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/0116 regelt das Verfahren zur Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie der stellvertretenden sachkundigen Bürger im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Gemäß dem vorliegenden Dokument erfolgt die Einführung der Mitglieder durch die Ausschussvorsitzende.
Im Rahmen dieses Vorgangs werden die sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter in feierlicher Form dazu verpflichtet, ihre Aufgaben gesetzmäßig und gewissenhaft wahrzunehmen. Als Beispiel für die Durchführung der Verpflichtung wird angeführt, dass die Mitglieder durch das Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis zu einer festgelegten Formel bekunden können. Diese Formel beinhaltet das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können zu erfüllen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt zu erfüllen. Die Federführung für diese Vorlage liegt bei den Fachdiensten 61. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 17. September 201
Die Vorlage wurde am 26. August 2014 erstellt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 2Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0120 der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 „Brüner Straße“ in Hamminkeln vor. Das Vorhaben soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst Flächen des ehemaligen Sportplatzes, des Generationenparkes, einer Parkplatzanlage sowie Teile der Brüner Straße und angrenzender Wiesenflächen. Das Plangebiet überlagert einen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 10 „Halfmannsfeld II“, wobei die dort ursprünglich vorgesehene, aber nie realisierte Wallanlage in Wohnbaufläche umgewandelt werden soll.
Die geplante Nutzung sieht die Festsetzung von Allgemeinem Wohngebiet vor, in dem Einzel- und Doppelhäuser von ein- bis zweigeschossiger Bauweise zulässig sind. Die Erschließung soll über die Brüner Straße sowie eine geplante Erschließungsstraße erfolgen. Zudem ist ein Fuß- und Radweg als Teil eines größeren Netzes vorgesehen. Der Generationenpark wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Spielplatz festgesetzt, während weitere Flächen als öffentliche Grünflächen für eine Baumreihe und eine Obstbaumwiese dienen. Der bestehende Parkplatz wird als öffentliche Verkehrsfläche gesichert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat die Annahme des Aufstellungsbeschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerbeteiligung durchzuführen und zu prüfen, inwieweit Standards für Niedrigenergie-Häuser in den Festsetzungen des Bebauungsplanes verankert werden können.
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Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 326. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in Hamminkeln) - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0122 der Fachdienste 61 behandelt den erneuten Aufstellungsbeschluss für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln. Diese Änderung steht in direktem räumlichem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Brüner Straße“.
Die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderung umfassen die Umwandlung einer Grünfläche, die bisher als Sportplatz zweckgebunden war, in eine Wohnbaufläche. Zudem soll die Obstbaumwiese südlich der Brüner Straße als Grünfläche gesichert werden. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst darüber hinaus Grundstücksflächen südlich der Brüner Straße, die von einer Grünfläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden sollen. Diese Flächen befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich und sind nicht Teil des Bebauungsplanentwurfes. Durch die Ausweisung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan soll die Grundlage für eine mögliche Wohnbauentwicklung geschaffen werden. Da die Flächen der Obstbaumwiese sowie die Grundstücke zwischen den Hausnummern 13 und 15 in der ursprünglichen landesplanerischen Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf nicht enthalten waren, wird eine erneute Abstimmung mit der Landesplanung angestrebt.
Aufgrund aktueller Anpassungen im Bebauungsplanentwurf, insbesondere hinsichtlich einer Grünfläche östlich einer Parkplatzfläche, ist eine Modifikation der Änderung und ein neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 4Antrag auf Errichtung eines Bürgerhauses in MehrhoogZur Vorlage · 2014/0123 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgerschützenverein Mehrhoog hat einen Antrag auf Errichtung eines Bürgerhauses im Bereich des Dorfplatzes Mehrhoog eingereicht. Das geplante Gebäude soll neben dem Bürgerschützenverein auch für andere Vereine des Ortsteils nutzbar sein. Hintergrund des Antrags ist die Befürchtung, dass das künftige Wegfallen gastronomischer Angebote in Mehrhoog die Vereinsaktivitäten beeinträchtigen könnte.
Als Standort wird der südöstliche Bereich des Dorfplatzes vorgeschlagen, wo sich derzeit ein Lagercontainer befindet. Aus planerischer Sicht wird dieser Standort als geeignet bewertet, da er die öffentliche Nutzung des Dorfplatzes ergänzen würde und keine unmittelbaren immissionsschutzrechtlichen Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung oder der Bahnstrecke zu erwarten sind. Eine bauliche Nutzung erfordert jedoch eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Schnellenhof“, da das Areal derzeit als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist.
Ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor bleibt die künftige Erschließungssituation im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur Betuwelinie. Die aktuelle Anbindung des Standorts könnte durch die geplanten Änderungen der Deutschen Bahn AG entfallen. Sollte die geplante Erschließung über ein Brückenbauwerk nicht realisiert werden, wäre die dauerhafte Erschließung des Standorts über die Straße zum Schnellenhof nicht zumutbar.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung befürwortet den beantragten Standort im Südosten des Dorfplatzes grundsätzlich. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Standort in die anstehenden Verhandlungen und Erörterungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Betuwe-Linie einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 12 "Westlich Alte Reeser Straße" in Mehrhoog - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0124 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 „Westlich Alte Reeser Straße“ in Mehrhoog. Der Vorgang wurde zuvor bereits im Planungsausschuss beraten, jedoch aufgrund eines Hinweises einer Fraktion auf zusätzlichen Beratungsbedarf abgesetzt. An der Sachverhaltsdarstellung hat sich seit der letzten Sitzung nichts geändert.
Die Verwaltung hält die Aufstellung eines Bebauungsplanes für erforderlich, um die bauliche Situation vor Ort verbindlich zu regeln. Es wird vorgeschlagen, für den rückwärtigen Bereich, der als Wochenendhausgebiet genutzt werden soll, einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser könnte Festsetzungen zum Art und Maß der baulichen Nutzung treffen, während auf Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zu öffentlichen Verkehrsflächen verzichtet wird, um die Flexibilität der Standorte und die Erschließung über private Wegeflächen zu erhalten. Ergänzend könnten Festsetzungen zur Sicherung erhaltenswerter Bäume getroffen werden.
Ein im August stattgefundener Ortstermin mit der Unteren Landschaftsbehörde thematisierte den Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand. Es wurde Handlungsbedarf hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht festgestellt, wobei artenschutzrechtliche Belange und der Erhalt des Waldcharakters zu berücksichtigen sind.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 zu fassen.
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Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 607. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Mühlenbergweg" in Brünen - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ in Brünen vor. Ziel der Änderung ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten auf rückwärtigen Grundstücksflächen zur Förderung der Innenentwicklung. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes gingen verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Ämtern ein, die im Rahmen der Abwägung geprüft wurden.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl aufgrund von Hinweisen auf Kampfhandlungen eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel. Die Verwaltung weist bereits im Entwurf auf diesen Sachverhalt hin, weshalb der zuständige Ausschuss eine Berücksichtigung der Anregung im Änderungsverfahren nicht für notwendig erachtet. Bezüglich der Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern und der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen ist der entsprechende Hinweis im Planentwurf enthalten.
Vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr sowie vom Kreis Wesel gingen Hinweise zu Gebäudehöhen und brandschutztechnischen Anforderungen an Grundstückszufahrten ein. Die Verwaltung sieht hierfür keinen unmittelbaren Bedarf im Bebauungsplan, da die Gebäudehöhen begrenzt sind und die Bauordnung im Einzelfall Anwendung findet. Der Landesbetrieb Straßen NRW äußerte Anmerkungen zur Anbindung an die B 70 sowie zu Sichtdreiecken und Lärmschutz. Die Verwaltung stellt fest, dass die wesentlichen Belange bereits berücksichtigt sind oder im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren zu klären sind.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 73. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2014/0126 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0126 befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der gewerblich nutzbaren Fläche zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses sowie die Umwandlung von Dauerkleingärten in private Grünflächen im Bereich des Wolfstranges. Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft.
Die Bezirksregierung Arnsberg weist auf die Existenz von Bergwerksfeldern und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin; die Verwaltung beabsichtigt, einen entsprechenden Hinweis in den Planentwurf aufzunehmen. Die Anregungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und der Deutschen Bahn AG werden nach Abwägung nicht im Änderungsentwurf berücksichtigt. Die Forderung der Westnetz AG nach einem Leitungsrecht wird abgelehnt, da die Leitungen auf einer als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten Parzelle liegen. Ebenso wird der Hinweis der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen nicht berücksichtigt, da im Planungsbereich keine solchen Leitungen vorhanden sind.
Die IHK regt an, die bauliche Unterordnung des Wohnhauses zu verdeutlichen, was durch eine Ergänzung der Begründung umgesetzt werden soll. Die Forderung des Landesbetriebs Straßenbau NRW nach Lärmschutzmaßnahmen wird aufgrund der voraussichtlichen Einhaltung der Grenzwerte abgelehende. Der Kreis Wesel regt eine Eingrünung des Grundstücks an, was als verbindliche Festsetzung übernommen wird. Die Forderung nach einem nutzungsfreien Uferstreifen wird hingegen nicht verfolgt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 8Einzelhandelskonzept für die Stadt Hamminkeln
- 9Erstellung eines Industrie- und Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis WeselZur Vorlage · 2014/0127 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Erstellung eines interkommunalen Industrie- und Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis Wesel. Hintergrund der Initiative sind die Neuerstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen sowie die damit verbundenen Ziele zur Begrenzung des Flächenverbrauchs. Ein Gutachten hat zudem eine Reduzierung der gewerblichen Flächen im Kreis Wesel nahegelegt, was die Notwendigkeit einer fundierten Bedarfsanalyse unterstreicht.
Das geplante Konzept soll als Antwort auf die planungsrechtlichen Herausforderungen dienen, um die Flächennachfrage des Marktes flexibel zu bedienen und die Interessen der Kommunen gegenüber der Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr (RVR) zu vertreten. Ziel ist es, durch interkommunale Abstimmung die langfristige Sicherung von Flächenpotenzialen zu gewährleisten und die Wirksamkeit der Flächenpolitik im Rahmen der Regionalplanung zu unterstützen. In die Erarbeitung sind die kreisangehörigen Kommunen sowie die IHK Niederrhein eingebunden.
Für das Stadtgebiet Hamminkeln werden planerisch ausgewiesene Gewerbeflächenreserven von etwa 110.400 Quadratmetern sowie potenzielle Erweiterungsflächen von rund 497.000 Quadratmetern identifiziert. Die Verwaltung favorisiert aufgrund der verkehrsgünstigen Lage im Bereich der Autobahnanschlussstelle die Fläche nördlich des Weikensees. Die Endfassung des Konzeptes soll bis November vorliegen, um die politische Beratung in den kommunalen Gremien sowie die Beschlussfassung im Kreistag im Dezember 2014 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 10Fracking - Aktueller SachstandZur Vorlage · 2014/0128 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2014/0128 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zum Thema Fracking und die damit verbundenen Stellungnahmen der Stadt Hamminkeln. In den vorangegangenen vier Monaten hat die Stadt zu zwei spezifischen Sachverhalten schriftlich Stellung bezogen.
Im ersten Fall betrifft dies den Antrag der Dart Energy (Europe) Limited auf eine Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld „Saxon 1 West“. Die Stadt Hamminkeln hat hierzu eine Stellungnahme gegenüber dem Kreis Wesel abgegeben. Diese wurde nach vorheriger Absprache in eine Gesamtstellungnahme des Kreises Wesel integriert, wobei die Belange der kreisangehörigen Stadt und der weiteren Kommunen in die Dokumentation eingeflossen sind.
Im zweiten Fall bezieht sich die Mitteilung auf eine freiwillige Stellungnahme zum Entwurf eines Berichts über die Reichweite und Detailtiefe der Strategien zur Umweltprüfung der Strukturvision Schiefergas in den Niederlanden. Diese Stellungnahme wurde am 22. Juli 2014 abgegeben und befasst sich mit den Plänen der Niederlande, die Potenziale einer Aufsuchung von Schiefergasen auf niederländischem, grenznahem Territorium zu untersuchen. Die entsprechenden Stellungnahmen sind der Vorlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen