Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 sowie Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/0188 befasst sich mit der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 sowie dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung durch den Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt, um ihn dem Rat zuzuleiten.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass die Entwürfe zunächst in den Fraktionen vorberaten werden. Im Anschluss sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit dem Haushaltsentwurf befassen. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung im Februar 2015 geplant.
Die detaillierten finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind den entsprechenden Entwürfen des Haushaltsplans und des Wirtschaftsplans zu entnehmen, welche im Rahmen der Sitzung eingebracht werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fachausschüsse mit der Beratung der genannten Entwürfe beauftragt. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014kein Ergebnis hinterlegt