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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einzelhandelskonzept für die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hamminkeln. Im Vorfeld wurde die Verwaltung durch den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beauftragt, eine Kriterienliste über die notwendigen Inhalte eines solchen Konzeptes zu erarbeiten. Diese Liste wurde im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreises beraten und um entsprechende Erwartungen sowie Zielsetzungen ergänzt.
Zur Unterstützung des Prozesses wurde ein Professor der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, der als Unternehmens- und Kommunalberater tätig ist, eingeladen. Dieser soll aus Gutachtersicht über die Notwendigkeiten und Inhalte eines Einzelhandelskonzeptes referieren und dabei die bereits erarbeiteten Vorgaben berücksichtigen.
Nach der abschließenden Beratung über die inhaltlichen Anforderungen beabsichtigt die Verwaltung, einen Auftrag für die Erstellung des Konzeptes an ein Fachbüro zu vergeben. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf etwa 45.000 Euro geschätzt, wobei die Finanzierung über den Haushaltsplan im Produktbereich „Räumliche Planung“ sichergestellt ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits mit 11 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen empfohlen, die Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes zu beschließen und die Verwaltung mit der Auftragserteilung an ein Fachbüro zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/0095 wird der Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ beantragt. Das Plangebiet liegt nördlich des Ortsteils Hamminkeln und umfasst Flächen zwischen der Isselburger Straße und der Straße Daßhorst. Ziel der Änderung ist es, den zentralen Versorgungsbereich im Ortsteil Hamminkeln zu schützen und die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die die innerörtliche Struktur beeinträchtigen könnten, zu verhindern.
Die vorliegende Regelung zum Ausschluss bestimmter Sortimente basiert auf einem Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2005. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieses Konzept aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und rechtlicher Anforderungen nicht mehr aktuell ist und nicht mehr als ausreichende Grundlage für die planungsrechtliche Steuerung dienen kann. Die geplante Änderung sieht vor, die Festsetzungen zum Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente auf Basis einer ortstypischen Sortimentsliste zu modifizieren.
Um die städtebaulichen Ziele fundiert zu untermauern, wird empfohlen, die Verwaltung mit der Neuaufstellung eines Einzelhandelskonzeptes zu beauftragen. Dieses soll die konkreten Sortimente ermitteln, die im Rahmen der Bebauungsplanänderung ausgeschlossen werden sollen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 11 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen mit der Empfehlung an den Rat unterstützt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Neuaufstellung des Konzepts in Auftrag zu geben.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 3Veränderungssperre im Ortsteil Hamminkeln für den Bereich des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost"Zur Vorlage · 2014/0096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0096 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Einführung einer Veränderungssperre im Ortsteil Hamminkeln. Konkret betrifft dies den Bereich, der im Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ umfasst ist.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherung des gemeindlichen Planungsziels, welches einen Einzelhandelsausschluss in diesem Bereich vorsieht. Durch die Erlassung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sollen Bauvorhaben, die diesem Planungsziel der ersten Änderung entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren verhindert werden können.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 6. November 2014 mit 11 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen die Empfehlung ausgesprochen, die Veränderungssperre zu beschließen. Der Vorgang wurde dem Rat der Stadt zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage steht in direktem Zusammenhang mit der Beschlussvorlage 2014/0095.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0150 der Fachdienste 61 sieht die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Plangebiet liegt östlich des Ortsteils Hamminkeln, begrenzt durch die B473, die L480 und die L602 sowie die Bahnlinie Bocholt-Wesel.
Die bisherige Regelung des im Jahr 2006 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes dient der Sicherung bestehender Gebäude und der Vermeidung von Einzelhandelsentwicklungen im Gewerbegebiet, welche die innerörtliche Struktur beeinträchtigen könnten. Hierzu wurde eine Liste spezifischer Sortimente, wie etwa Bekleidung, Drogeriewaren oder Spielwaren, als Ausschlusskriterien festgelegt.
Die Verwaltung strebt nun eine Modifikation dieser Festsetzungen an. Die Änderung soll den Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf Basis einer ortstypischen Sortimentsliste vorsehen. Hintergrund ist die Notwendigkeit, das bestehende Einzelhandelskonzept für den Ortsteil Hamminkeln zu überarbeiten, da die aktuelle Grundlage nicht mehr den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht und die Bestandsanalyse nicht mehr aktuell ist.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung zu fassen und die Verwaltung mit der Neuaufstellung eines Einzelhandelskonzeptes zu beauftragen. Die Empfehlung erfolgte im Ausschuss mit 11 Ja-Stimmen gegen 4 Gegenstimmen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 5Veränderungssperre im Ortsteil Hamminkeln für den Bereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße"Zur Vorlage · 2014/0151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2014/0151 die Einführung einer Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ im Ortsteil Hamminkeln beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das kommunale Planungsziel eines Einzelhandelsausschlusses in diesem spezifischen Bereich zu sichern.
Die Veränderungssperre soll auf Grundlage von § 14 BauGB erfolgen. Durch diese Regelung können Bauvorhaben, die dem angestrebten Planungsziel der 1. Änderung entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren verhindert werden. Damit dient die Sperre dazu, die Planungssicherheit für die geplante Änderung des Bebauungsplanes zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 6. November 2014 die entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Mit einer Mehrheit von 11 Ja-Stimmen gegen 4 Gegenstimmen empfiehlt das Gremium dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Veränderungssperre gemäß der Vorlage zu beschließen. Die Entscheidung des Rates ist für den 3. Dezember 2014 vorgesehen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 61.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 652. Änderung des Flächennutzungsplanes - Flächen für Windenergieanlagen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0155 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung neuer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der USD, die Planung dieses Sachverhalts zu priorisieren.
Die Verwaltung hat im Vorfeld eine Potenzialflächenuntersuchung durchgeführt, die vier Flächen untersuchte. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden wesentliche Anpassungen an der Kriterienliste vorgenommen. Dabei wird zwischen harten und weichen Tabuzonen unterschieden. Um den Bestandsschutz bestehender Windkraftzonen zu gewährleisten, sieht die Verwaltung vor, die Mindestabstände zur Wohnbebauung im Außenbereich auf 300 Meter sowie zu Siedlungsbereichen auf 550 Meter zu beschränken und die maximale Anlagenhöhe auf 150 Meter festzulegen.
Zudem wurde die Planung dahingehend modifiziert, dass die Zusammenfassung von Einzelstandorten zu Zonen sowie die Ausweisung von Einzelstandorten unter bestimmten räumlichen Bedingungen nunmehr möglich sind. Eine modifizierte Potenzialkarte wurde erstellt, die Flächen als harte Tabuzonen, weiche Tabuzonen oder als potenzielle Standorte ausweist. Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss auf Basis dieser modifizierten Kriterienliste zu fassen, um den gesetzlich geforderten substanziellen Raum für Windkraft zu sichern.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in der Sitzung vom 06.11.2014 die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen der geänderten Kriterienliste darzustellen. Eine Beschlussempfehlung an den Rat wurde in dieser Sitzung nicht gefasst.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 78. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0152 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen an der Ecke Klausenhofstraße/Postweg, um die Bebauung eines bisher mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks durch drei Vierfamilienhäuser zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei erheblichen Erdarbeiten. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Planentwurf enthalten. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Betroffenheit des Gebiets durch Bergwerksfelder und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin. Ein Hinweis auf die Aufsuchungserlaubnis ist im Entwurf enthalten, weitere Forderungen wurden nicht aufgenommen.
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel regte eine verbindliche Festsetzung zur Regenwasserversickerung sowie artenschutzrechtliche Hinweise an. Die Verwaltung führt aus, dass das Entwässerungssystem über ein ausreichend dimensioniertes Rückhaltebecken verfügt und ein Anschlussrecht für Niederschlagswasser besteht. Eine örtliche Versickerung wird auf freiwilliger Basis angestrebt. Da der Gehölzbestand bereits beseitigt wurde, sind keine weiteren artenschutzrechtlichen Hinweise erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 84. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof / Sportplatz" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof / Sportplatz“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf der Sachsenstraße 14/16, um eine zusätzliche Baumöglichkeit im rückwärtigen Gartenbereich zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes wurden verschiedene Anregungen von Behörden und Unternehmen erfasst. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei erheblichen Erdarbeiten; ein entsprechender Hinweis ist bereits im Entwurf enthalten. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Betroffenheit des Gebiets von Bergwerksfeldern und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin, was im Planentwurf ebenfalls berücksichtigt ist. Bezüglich der Gelsenwasser Energienetze GmbH, die auf Gasleitungen im Umfeld hinwies, sieht die Verwaltung die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei den Bauherren und Architekten.
Der Kreis Wesel regte als Untere Wasserbehörde die zwingende Festsetzung der Regenwasserversickerung sowie artenschutzrechtliche Hinweise an. Während die Aufnahme eines Hinweises zum Zeitraum der Gehölzentfernung empfohlen wurde, sieht die Verwaltung von einer förmlichen Festsetzung der Versickerung ab, da die Verpflichtung zur Versickerung über den Kaufvertrag des Grundstücks sichergestellt werden kann. Bezüglich des Brandschutzes und der Zufahrtslängen wird auf die Anwendung der Bauordnung NRW verwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung einer festgesetzten Baulinie im Erdgeschossbereich des Gebäudes in der Raiffeisenstraße 7-9, um eine Erweiterung der Verkaufsfläche eines dort befindlichen Ladenlokals zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs zwischen dem 17. September und dem 17. Oktober 2014 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei mechanischen Erdarbeiten. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Planentwurf enthalten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl, die Anregung des Dienstes nicht gesondert zu berücksichtigen.
Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf das Vorhandensein von Bergwerksfeldern und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin. Da der Planentwurf bereits auf die Aufsuchungserlaubnis verweist und keine weiteren Forderungen gestellt wurden, empfahl der Ausschuss, das Schreiben lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH informierte über bestehende Gasleitungen im Umfeld. Da die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei den Bauherren und Architekten liegt, empfahl der Ausschuss, den Hinweis ohne weitere Berücksichtigung im Entwurf zu behandeln.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die beiliegende Begründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 10Erstellung eines Industrie- und Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis WeselZur Vorlage · 2014/0181 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Entwurf eines Industrie- und Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis Wesel. Hintergrund der Erarbeitung sind die Neuaufstellungen des Landesentwicklungsplans sowie des Regionalplans Ruhr. Ziel des Konzeptes ist es, flexibel auf die Flächennachfrage des Marktes zu reagieren, die Funktionalität des Raumes hervorzuheben und auf die Flächenpolitik des Landes einzuwirken.
Das Konzept sieht vor, den Kreis Wesel aufgrund seiner Lage als Logistikstandort für überregionale Kooperationsstandorte zu positionieren. Dabei wird eine Differenzierung zwischen kommunalen Standorten und Kooperationsstandorten angestrebt. Das Dokument weist darauf hin, dass die im Entwurf des Regionalplans vorgesehenen Netto-Wirtschaftsflächen für lokale Bedarfe nicht der Marktnachfrage entsprechen und eine Anpassung im Dialog mit der Regionalplanungsbehörde erforderlich ist. Zudem sollen weitere Potenzialflächen planerisch gesichert und entwickelt werden, wobei die ökologischen Ziele durch die Bereitschaft zu Flächentauschen gewahrt bleiben sollen. Eine externe Überprüfung der Flächen hinsichtlich Marktgängigkeit und Umweltverträglichkeit ist für das Jahr 201s vorgesehen.
Für die Stadt Hamminkeln sind im Konzept fünf gewerbliche Potenzialflächen aufgeführt, wobei die Verwaltung einen Entwicklungsschwerpunkt im Bereich der Autobahnanschlussstelle sieht. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll den Entwurf des Konzeptes zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Belange der Stadt in den anstehenden Gesprächen mit dem Regionalverband Ruhr zu vertreten und gemeinsam mit dem Kreis an der Weiterentwicklung des Konzeptes zu arbeiten.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 11Einziehung eines Teilstücks des Weges Lankernbrok in Dingden als öffentliche Wegefläche: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Dingden Flur 14 Flurstück 42Zur Vorlage · 2014/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Einziehung eines Teilstücks des Weges Lankernbrok in Dingden als öffentliche Verkehrsfläche. Konkret handelt es sich um eine Teilfläche von etwa 1.100 Quadratmetern auf dem Grundstück Gemarkung Dingden, Flur 14, Flurstück 42. Dieser Bereich wird derzeit als Zuwegung zu einem Anwesen in der Liederner Straße genutzt.
Nach Angaben der Verwaltung ist der weitere Verlauf des Weges Lankernbrok nicht mehr als Durchgang vorgesehen, da bauliche Maßnahmen im hinteren Bereich sowie eine Sackgassenbeschilderung an der Einfahrt von der Liederner Straße die Durchfahrt verhindern. Die öffentliche Nutzung des Weges bleibt durch eine etwa 150 Meter nördlich gelegene Verbindung zur Liederner Straße über ein stadteigenes Grundstück gewährleistet. Die beabsichtigte Teilfläche soll zur ausschließlich privaten Nutzung veräußert werden.
Die Absicht zur Wegeeinziehung wurde am 27. Juni 2014 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln öffentlich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist bis zum 29. September 2014 wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat empfohlen, die Einziehung der Fläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 12Sanierung der Innenbeleuchtung städtischer GebäudeZur Vorlage · 2014/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Sanierung der Hallenbeleuchtung in der Sporthalle Dingden am Höingsweg. Ziel der Maßnahme ist die Umrüstung auf LED-Technik, um die Energieeffizienz zu steigern und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Umsetzung soll in den Sommerferien 2015 erfolgen, wobei ein Ausschreibungsverfahren für Januar 2015 geplant ist.
Die Verwaltung hat für dieses Vorhaben einen Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gestellt, der im September 2014 positiv beschieden wurde. Die geplante Maßnahme wird mit einer Förderquote von 30 % bezuschusst. Die Gesamtkosten belaufen sich auf circa 44.975,00 Euro, wovon nach Abzug der Förderung ein Eigenanteil von etwa 31.483,00 Euro verbleibt. Diese Mittel sollen im Wirtschaftsplan 2015 bereitgestellt werden. Ein Teil des Leuchtsystems, die Tribünenbeleuchtung, wurde aus dem Antrag entfernt, da die Amortisationsdauer aufgrund der geringen Betriebszeit die erwartete Lebensdauer der Leuchtmittel überschreitet.
Durch die Umrüstung wird eine jährliche Energieeinsparung von etwa 55.280 kWh sowie eine Reduzierung der CO2-Emissionen um circa 32.615 kg prognostiziert. Die Maßnahme trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Hamminkeln bei. Der Betriebsausschuss wird beauftragt, die Umsetzung der Sanierung im Jahr 2015 zu ermöglichen.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 13.11.2014 · Betriebsausschuss (2. Sitzung)
- 13Deckung überplanmäßiger Aufwendungen für StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 2014/0174 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0174 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Deckung überplanmäßiger Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die finanzielle Situation, die durch Änderungen im Vertrag mit der RWE sowie durch steigende Kostenfaktoren beeinflusst wird.
Seit einer Änderung des Vertrages im Jahr 2012 wurde die Messung der Straßen- und Außenbeleuchtung von einer Zeitmessung auf eine Stromzähler-Messung umgestellt. Dies führte im Jahr 2013 zu einem Mehraufwand von etwa 17.000 Euro für die Installation von 92 Stromzählern. Zusätzlich werden die Kosten durch die Einführung der Offshore-Umlage sowie durch gestiegene Stromnebenkosten und einen zunehmenden Arbeitspreis beeinflusst. Zudem steigt die Anzahl der Leuchtstellen im Stadtgebiet an.
Obwohl die Umstellung auf LED-Technik dazu führte, dass der Stromverbrauch im Jahr 2013 im Vergleich zum Referenzjahr 2009 um 30 Prozent sank, stiegen die abgerechneten Kosten um 21 Prozent. In der Folge wurde der Planansatz für das Jahr 2013 um etwa 27.000 Euro überschritten. Für das Jahr 2014 wird eine Überschreitung des Planansatzes um circa 36.700 Euro erwartet.
Um den Gesamtausgleich zu gewährleisten, wird die Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 63.700 Euro beantragt. Die Deckung soll über das Sachkonto 52910000 der Kostenstelle 3011020101 erfolgen. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, diesem Deckungsvorschlag zuzustimmen.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 13.11.2014 · Betriebsausschuss (2. Sitzung)
- 14Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 des Gemeinschaftsbetriebs HamminkelnZur Vorlage · 2014/0170 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2014/0170 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 für den Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln, eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Grundlage der Vorlage ist die Vorstellung des Jahresabschlusses in der Sitzung des Betriebsausschusses am 22. Oktober 2014.
Ein extern beauftragtes Prüfungsunternehmen hat den Prüfbericht zum 30. September 2014 erstellt, wobei die Prüfung ohne Einwendungen verlief. Der Jahresabschluss sowie der entsprechende Prüfbericht wurden der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne übermittelt. Die Gemeindeprüfungsanstalt teilte im November 2014 mit, dass ihrerseits keine Ergänzungen erforderlich sind. Nach der Beschlussfassung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses wird die Gemeindeprüfungsanstalt den endgültigen Bestätigungsvermerk erteilen, woraufhin die Bekanntmachung nach ortsüblicher Form erfolgt.
Der Rat wird im Rahmen der Vorlage gebeten, den Jahresabschluss 2012 festzustellen, wobei das Ergebnis als ausgeglichen ausgewiesen wird. Zudem sieht der Beschlussvorschlag die Entlastung der Betriebsleitung sowie des Kämmerers sowie die Entlastung des Betriebsausschusses vor. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 3. Dezember 2014 vorgesehen.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 15Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses 2011 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des Bürgermeisters
- 167. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2014/0164 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2014/0164 wird die 7. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation sieht der Entwurf eine Anpassung des Gebührensatzes vor. Der Satz steigt von bisher 0,81 € pro Meter auf einen neuen, kostendeckenden Wert von 0,85 € pro Meter.
Die Verwaltung begründet diese Änderung mit einer Veränderung der Kostenstruktur und der zu reinigenden Flächen. Der Gesamtaufwand erhöht sich im Vergleich zur Kalkulation für das Jahr 2014 um 304 € auf insgesamt 70.296 €. Gleichzeitig verringert sich der aus Vorjahren eingestellte Überschuss von 2.803 € auf 994 €, was zu einem Anstieg des umlagefähigen Aufwandes führt. Ein weiterer Faktor für die Anpassung ist die Reduzierung der gebührenpflichtigen Frontlängen, die von 66.000 m im Vorjahr auf 65.220 m gesunken sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 27. November 2014 einstimmig beraten und empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Der Rat ist für die Sitzung am 3. Dezember 2014 angesetzt. Dem Entwurf liegt zudem der Jahresabschluss für das Jahr 2013 bei.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 179. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2014/0165 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0165 behandelt die 9. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015.
Die Kalkulation umfasst die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände, darunter die Verbände Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Mittlere Issel, Untere Issel Nord, Untere Issel Süd sowie Mengering-Rümping-Honselbach. Die Gebühren werden nach der Art der Flächen, namentlich versiegelte Flächen, Waldflächen und übrige Flächen, differenziert.
Ein wesentlicher Grund für die Anpassung der Gebührensätze ist der Anstieg der an den Kreis Wesel zu zahlenden Gebühren für die Nutzung des Liegenschaftskatasters und des Liegenschaftsbuchs. Infolgedessen kommt es bei den meisten Gebührensätzen zu einer geringfügigen Erhöhung. Eine Ausnahme bildet der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord, bei dem eine Reduzierung der Gebührensätze erfolgt, da sich die versiegelten Flächen in diesem Bereich überdurchschnittlich erhöht haben. Bei der Berechnung der Gebühren für versiegelte Flächen wird ein Faktor von 9,1 angewandt, während für Waldflächen ein Faktor von 1,0 und für übrige Flächen ein Faktor von 2,5 angesetzt wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die 9. Änderung der Gebührensatzung einstimmig empfohlen, diese im Rat der Stadt Hamminkeln in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 187. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2014/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0166 sieht die siebte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Neuregelung des Gegenstands der Beitragspflicht. Aufgrund eines Hinweises des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soll die Regelung in § 2 Absatz 1 Buchstabe c die Unzulässigkeit von Grundstücken ausschließen, bei denen eine dauerhafte rechtliche Sicherung der baulichen oder gewerblichen Nutzung fehlt. Eine Beitragspflicht soll künftig nur dann entstehen, wenn eine Anschlussmöglichkeit an die städtische Kanalisation besteht und die Nutzung rechtlich dauerhaft gesichert ist.
Zudem ist eine Anpassung der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Jahr 2015 vorgesehen. Die Schmutzwassergebühr soll sich von 2,93 €/m³ auf 2,92 €/m³ verringern. Dieser Rückgang wird durch einen Überschuss aus dem Jahr 2013 sowie eine steigende voraussichtliche Abwassermenge ermöglicht. Im Gegensatz dazu soll die Niederschlagswassergebühr von 0,81 €/m² auf 0,86 €/m² steigen. Ursächlich hierfür ist ein Anstieg des gebührenpflichtigen Aufwands, der unter anderem durch geschätzte Kosten in Höhe von 200.000 € für Umstrukturierungsmaßnahmen im Abwasserbereich beeinflusst wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Entscheidung über die Vorlage auf die Sitzung des Rates vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gründe für die Einrechnung der geplanten Umstrukturierungskosten schriftlich darzulegen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 1910. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2014/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 sieht der Entwurf eine Anpassung der Gebührensätze für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vor.
Der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von 24,56 € pro Kubikmeter auf 24,91 € pro Kubikmeter steigen. Die kalkulierte entsorgungspflichtige Menge wird dabei von 2.000 m³ auf 1.700 m³ gesenkt. Grund für diese Anpassung ist ein Rückgang der Entsorgungsmengen im Jahr 2014, der voraussichtlich zu einem Fehlbetrag führt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die zu entsorgende Menge aufgrund der dreijährigen Entsorgungsintervalle stark schwankt. Ein Überschuss aus dem Jahr 2013 in Höhe von 4.568 € wirkt sich dabei auf die Gebührenentwicklung aus.
Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben ist eine Senkung des Gebührensatzes von 14,90 € auf 13,74 € pro Kubikmeter vorgesehen. Die kalkulierte Menge wird von 8.000 m³ auf 7.800 m³ reduziert. Die Verringerung des Gebührensatzes resultiert aus geringeren Personal-, Transport- und Verwaltungskosten, trotz eines Fehlbetrages aus dem Vorjahr in Höhe von 761 €.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln beschlossen, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung anzunehmen.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 2010. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2014/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung. Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 und sieht im Vergleich zum Vorjahr eine Senkung der Gebührensätze für verschiedene Restabfallgefäße vor. So sinkt die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 135,56 € auf 127,27 €, während sich der Satz für ein 1.100-Liter-Gefäß von 369,20 € auf 356,95 € reduziert. Auch die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall verringert sich geringfügig von 0,59 € auf 0,58 €. Für Wertstoffgefäße bleiben die Gebühren unverändert bei null Euro.
Als wesentlicher Kostenfaktor werden die Entsorgungsgebühren des Kreises Wesel angeführt, die voraussichtlich konstant bleiben. Der gebührenpflichtige Aufwand steigt zwar um 9.636 €, jedoch führt die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2013 zu einer Senkung des umlagefähigen Aufwands. In die Kalkulation fließen zudem erstmals erwartete Kosten und Erstattungen aus der Altkleiderentsorgung in jeweils 50-prozentiger Gewichtung auf die Restabfallgefäße und die Restabfallmenge ein. Zudem wurden kalkulatorische Kosten für eine geplante Grünschnittannahmestelle berücksichtigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die 10. Änderung der Gebührensatzung einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über den Entwurf der Änderung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 21Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 sowie Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015Zur Vorlage · 2014/0188 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/0188 befasst sich mit der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 sowie dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung durch den Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt, um ihn dem Rat zuzuleiten.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass die Entwürfe zunächst in den Fraktionen vorberaten werden. Im Anschluss sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit dem Haushaltsentwurf befassen. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung im Februar 2015 geplant.
Die detaillierten finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind den entsprechenden Entwürfen des Haushaltsplans und des Wirtschaftsplans zu entnehmen, welche im Rahmen der Sitzung eingebracht werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fachausschüsse mit der Beratung der genannten Entwürfe beauftragt. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 22Elternbeiträge im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln - Anregung einer Bürgerin gemäß § 24 GO NWZur Vorlage · 2014/0160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/0160 befasst sich der Rat der Stadt Hamminkeln mit der Anregung einer Bürgerin, die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich zu überprüfen. Konkret wird beantragt, für Geschwisterkinder eine Beitragsbefreiung einzuführen, analog zur Regelung in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund der Anregung ist die zum 1. August 2014 erfolgte Neustrukturierung der Beitragssätze, bei der die Stufen von fünf auf sieben erweitert und eine soziale Komponente für Einkommen bis 37.000 Euro integriert wurden.
Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Regelung bereits eine Ermäßigung auf die Hälfte des Beitrags ab dem zweiten Kind vorsieht. Eine vollständige Befreiung aller Geschwisterkinder würde den kommunalen Eigenanteil für die außerschulische Betreuung von jährlich etwa 30.000 Euro auf circa 50.000 Euro erhöhen. Eine Befreiung nur für Geschwisterkinder in niedrigen Einkommensstufen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro würde die Kosten um etwa 2.000 Euro steigern.
Nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen wurde empfohlen, der ursprünglichen Anregung einer allgemeinen Befreiung nicht zu entsprechen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl jedoch, eine Satzungsänderung vorzubereiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob eine Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder mit einem Familieneinkommen unter 37.000 Euro rechtlich umsetzbar ist, und hierzu eine entsprechende Vorlage für die Sitzungen im Januar oder Februar 2015 vorzulegen.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 19.11.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (2. Sitzung)
- 23Städtische Gesamtschule Hamminkeln, hier Begrenzung der ZügigkeitZur Vorlage · 2014/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Begrenzung der Zügigkeit der städtischen Gesamtschule Hamminkeln. Auf Grundlage einer Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf startete die Schule zum Schuljahr 2013/14 zunächst als siebenzügige Einrichtung. Für das Schuljahr 2014/15 wurden sechs Züge eingerichtet, da die Anmeldezahlen 169 Kinder umfassten.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit den statistischen Entwicklungen der zukünftigen Übergangsjahrgänge der lokalen Grundschulen. Die Prognosen der Schülerzahlen zeigen, dass eine dauerhafte Siebenzügigkeit den Erfordernissen der Stadt nicht entspricht. Da etwa 60 Prozent der Schüler aus den umliegenden Grundschulen und etwa 10 Prozent aus angrenzenden Städten die Gesamtschule wählen, wird eine Reduzierung der Kapazitäten als angemessen betrachtet. Eine fortlaufende Siebenzügigkeit würde langfristig eine Größe von etwa 1500 Schülerinnen und Schülern erreichen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Zügigkeit der Gesamtschule zum Schuljahr 2015/16 auf sechs Züge festzulegen und die Verwaltung mit der Beantragung bei der Bezirksregierung zu beauftragen. Sollte das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/16 jedoch eine höhere Anzahl erfordern, wird die Möglichkeit befürwortet, dass die Schulleitung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen zusätzlichen Zug bildet.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 19.11.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (2. Sitzung)
- 24Schaffung zusätzlicher Plätze im Kindertagesstättenbereich im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2014/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0184 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Schaffung zusätzlicher Kindertagesplätze im Ortsteil Mehrhoog. Aufgrund von Prognosen zur Unterversorgung im Kindergartenjahr 2015/16, insbesondere im Bereich der Kinder über drei Jahre, sieht die Verwaltung Handlungsbedarf. Eine Erhebung vom 31. Oktober 2014 zeigt, dass für insgesamt 206 Kinder im relevanten Geburtszeitraum derzeit nur 161 Plätze zur Verfügung stehen.
Zur Deckung des Bedarfs wird die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Meisenstraße vorgeschlagen. Geplant ist die Schaffung von 20 neuen Plätzen, bestehend aus 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 14 Plätzen für Kinder über drei Jahre. Hierfür ist ein Anbau von etwa 150 Quadratmeter vorgesehen. Die geschätzten Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf circa 350.000 Euro. Die Verwaltung empfiehlt, dem Träger der Einrichtung, dem AWO Kreisverband Wesel, einen Investitionszuschuss in Höhe von 250.000 Euro aus dem Kernhaushalt bereitzustellen. Die Finanzierung soll außerplanmäßig durch nicht benötigte Mittel aus dem Projekt Westtangente Dingden erfolgen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die Erweiterung zu beschließen und dem Träger die Befugnis zu erteilen, die Maßnahme durchzuführen und mit bis zu 350.000 Euro zu fördern. Ein alternatives Modell zur Errichtung einer neuen Einrichtung wurde als zeitlich nicht realisierbar für das kommende Kindergartenjahr eingestuft.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 19.11.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (2. Sitzung)
- 25Wahl einer Schiedsperson für die Schiedsamtsbezirke Hamminkeln I (Brünen) und Hamminkeln II (Dingden)
- 265. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0176 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0176 der Fachdienste 10 sieht die fünfte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln vor. Im Zentrum der Neuregelung steht die Anpassung des kommunalen Sitzungsdienstes an die digitale Nutzung von IPads durch die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger.
Nach der geplanten Änderung erfolgt der Versand der Einladungen an die mit IPads ausgestatteten Mitglieder nur noch in Schriftform auf dem Postweg. Die dazugehörigen Sitzungsunterlagen sowie die Ergebnisse vorberatender Ausschüsse werden zeitgleich mit dem Versand der Einladung im Ratsinformationssystem auf der Internetseite der Stadt bereitgestellt und stehen über die entsprechende App zur Verfügung. Sollte ein Mitglied die Nutzung des digitalen Dienstes ablehnen, werden die Unterlagen weiterhin in schriftlicher Form zugestellt. Zudem wird geregelt, dass bei Tagesordnungspunkten, die bereits in Ausschusssitzungen vorberaten wurden, keine erneute Zusendung der Vorlagen zur Ratssitzung erfolgt, sofern keine Änderungen oder Ergänzungen nach der Ausschusssitzung vorgenommen wurden.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung betrifft die Protokollführung. Die Vorgabe, dass eine Niedschrift eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten soll, wird gestrichen. Die Niederschriften der Ausschüsse sowie die Protokolle des Rates werden künftig über das Ratsinformationssystem zugänglich gemacht und können auf Antrag auch schriftlich zugestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Vorlage bereits eine positive Empfehlung ausgesprochen.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 27Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 28Mitteilungen und Anfragen