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Beschlussvorlage

10. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung

2014/0168 03.12.2014

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung. Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 und sieht im Vergleich zum Vorjahr eine Senkung der Gebührensätze für verschiedene Restabfallgefäße vor. So sinkt die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 135,56 € auf 127,27 €, während sich der Satz für ein 1.100-Liter-Gefäß von 369,20 € auf 356,95 € reduziert. Auch die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall verringert sich geringfügig von 0,59 € auf 0,58 €. Für Wertstoffgefäße bleiben die Gebühren unverändert bei null Euro.

Als wesentlicher Kostenfaktor werden die Entsorgungsgebühren des Kreises Wesel angeführt, die voraussichtlich konstant bleiben. Der gebührenpflichtige Aufwand steigt zwar um 9.636 €, jedoch führt die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2013 zu einer Senkung des umlagefähigen Aufwands. In die Kalkulation fließen zudem erstmals erwartete Kosten und Erstattungen aus der Altkleiderentsorgung in jeweils 50-prozentiger Gewichtung auf die Restabfallgefäße und die Restabfallmenge ein. Zudem wurden kalkulatorische Kosten für eine geplante Grünschnittannahmestelle berücksichtigt.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die 10. Änderung der Gebührensatzung einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über den Entwurf der Änderung entscheiden.

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