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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Elternbeiträge im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln - Anregung einer Bürgerin gemäß § 24 GO NWZur Vorlage · 2014/0160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/0160 befasst sich der Rat der Stadt Hamminkeln mit der Anregung einer Bürgerin, die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich zu überprüfen. Konkret wird beantragt, für Geschwisterkinder eine Beitragsbefreiung einzuführen, analog zur Regelung in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund der Anregung ist die zum 1. August 2014 erfolgte Neustrukturierung der Beitragssätze, bei der die Stufen von fünf auf sieben erweitert und eine soziale Komponente für Einkommen bis 37.000 Euro integriert wurden.
Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Regelung bereits eine Ermäßigung auf die Hälfte des Beitrags ab dem zweiten Kind vorsieht. Eine vollständige Befreiung aller Geschwisterkinder würde den kommunalen Eigenanteil für die außerschulische Betreuung von jährlich etwa 30.000 Euro auf circa 50.000 Euro erhöhen. Eine Befreiung nur für Geschwisterkinder in niedrigen Einkommensstufen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro würde die Kosten um etwa 2.000 Euro steigern.
Nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen wurde empfohlen, der ursprünglichen Anregung einer allgemeinen Befreiung nicht zu entsprechen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl jedoch, eine Satzungsänderung vorzubereiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob eine Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder mit einem Familieneinkommen unter 37.000 Euro rechtlich umsetzbar ist, und hierzu eine entsprechende Vorlage für die Sitzungen im Januar oder Februar 2015 vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 19.11.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (2. Sitzung)
- 2Schaffung zusätzlicher Plätze im Kindertagesstättenbereich im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2014/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0184 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Schaffung zusätzlicher Kindertagesplätze im Ortsteil Mehrhoog. Aufgrund von Prognosen zur Unterversorgung im Kindergartenjahr 2015/16, insbesondere im Bereich der Kinder über drei Jahre, sieht die Verwaltung Handlungsbedarf. Eine Erhebung vom 31. Oktober 2014 zeigt, dass für insgesamt 206 Kinder im relevanten Geburtszeitraum derzeit nur 161 Plätze zur Verfügung stehen.
Zur Deckung des Bedarfs wird die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Meisenstraße vorgeschlagen. Geplant ist die Schaffung von 20 neuen Plätzen, bestehend aus 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 14 Plätzen für Kinder über drei Jahre. Hierfür ist ein Anbau von etwa 150 Quadratmeter vorgesehen. Die geschätzten Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf circa 350.000 Euro. Die Verwaltung empfiehlt, dem Träger der Einrichtung, dem AWO Kreisverband Wesel, einen Investitionszuschuss in Höhe von 250.000 Euro aus dem Kernhaushalt bereitzustellen. Die Finanzierung soll außerplanmäßig durch nicht benötigte Mittel aus dem Projekt Westtangente Dingden erfolgen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die Erweiterung zu beschließen und dem Träger die Befugnis zu erteilen, die Maßnahme durchzuführen und mit bis zu 350.000 Euro zu fördern. Ein alternatives Modell zur Errichtung einer neuen Einrichtung wurde als zeitlich nicht realisierbar für das kommende Kindergartenjahr eingestuft.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 19.11.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (2. Sitzung)
- 37. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2014/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/0164 wird die 7. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation sieht der Entwurf eine Anpassung des Gebührensatzes vor. Der Satz steigt von bisher 0,81 € pro Meter auf einen neuen, kostendeckenden Wert von 0,85 € pro Meter.
Die Verwaltung begründet diese Änderung mit einer Veränderung der Kostenstruktur und der zu reinigenden Flächen. Der Gesamtaufwand erhöht sich im Vergleich zur Kalkulation für das Jahr 2014 um 304 € auf insgesamt 70.296 €. Gleichzeitig verringert sich der aus Vorjahren eingestellte Überschuss von 2.803 € auf 994 €, was zu einem Anstieg des umlagefähigen Aufwandes führt. Ein weiterer Faktor für die Anpassung ist die Reduzierung der gebührenpflichtigen Frontlängen, die von 66.000 m im Vorjahr auf 65.220 m gesunken sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 27. November 2014 einstimmig beraten und empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Der Rat ist für die Sitzung am 3. Dezember 2014 angesetzt. Dem Entwurf liegt zudem der Jahresabschluss für das Jahr 2013 bei.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 49. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2014/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0165 behandelt die 9. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015.
Die Kalkulation umfasst die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände, darunter die Verbände Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Mittlere Issel, Untere Issel Nord, Untere Issel Süd sowie Mengering-Rümping-Honselbach. Die Gebühren werden nach der Art der Flächen, namentlich versiegelte Flächen, Waldflächen und übrige Flächen, differenziert.
Ein wesentlicher Grund für die Anpassung der Gebührensätze ist der Anstieg der an den Kreis Wesel zu zahlenden Gebühren für die Nutzung des Liegenschaftskatasters und des Liegenschaftsbuchs. Infolgedessen kommt es bei den meisten Gebührensätzen zu einer geringfügigen Erhöhung. Eine Ausnahme bildet der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord, bei dem eine Reduzierung der Gebührensätze erfolgt, da sich die versiegelten Flächen in diesem Bereich überdurchschnittlich erhöht haben. Bei der Berechnung der Gebühren für versiegelte Flächen wird ein Faktor von 9,1 angewandt, während für Waldflächen ein Faktor von 1,0 und für übrige Flächen ein Faktor von 2,5 angesetzt wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die 9. Änderung der Gebührensatzung einstimmig empfohlen, diese im Rat der Stadt Hamminkeln in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 57. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2014/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0166 sieht die siebte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Neuregelung des Gegenstands der Beitragspflicht. Aufgrund eines Hinweises des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soll die Regelung in § 2 Absatz 1 Buchstabe c die Unzulässigkeit von Grundstücken ausschließen, bei denen eine dauerhafte rechtliche Sicherung der baulichen oder gewerblichen Nutzung fehlt. Eine Beitragspflicht soll künftig nur dann entstehen, wenn eine Anschlussmöglichkeit an die städtische Kanalisation besteht und die Nutzung rechtlich dauerhaft gesichert ist.
Zudem ist eine Anpassung der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Jahr 2015 vorgesehen. Die Schmutzwassergebühr soll sich von 2,93 €/m³ auf 2,92 €/m³ verringern. Dieser Rückgang wird durch einen Überschuss aus dem Jahr 2013 sowie eine steigende voraussichtliche Abwassermenge ermöglicht. Im Gegensatz dazu soll die Niederschlagswassergebühr von 0,81 €/m² auf 0,86 €/m² steigen. Ursächlich hierfür ist ein Anstieg des gebührenpflichtigen Aufwands, der unter anderem durch geschätzte Kosten in Höhe von 200.000 € für Umstrukturierungsmaßnahmen im Abwasserbereich beeinflusst wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Entscheidung über die Vorlage auf die Sitzung des Rates vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gründe für die Einrechnung der geplanten Umstrukturierungskosten schriftlich darzulegen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 610. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2014/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 sieht der Entwurf eine Anpassung der Gebührensätze für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vor.
Der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von 24,56 € pro Kubikmeter auf 24,91 € pro Kubikmeter steigen. Die kalkulierte entsorgungspflichtige Menge wird dabei von 2.000 m³ auf 1.700 m³ gesenkt. Grund für diese Anpassung ist ein Rückgang der Entsorgungsmengen im Jahr 2014, der voraussichtlich zu einem Fehlbetrag führt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die zu entsorgende Menge aufgrund der dreijährigen Entsorgungsintervalle stark schwankt. Ein Überschuss aus dem Jahr 2013 in Höhe von 4.568 € wirkt sich dabei auf die Gebührenentwicklung aus.
Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben ist eine Senkung des Gebührensatzes von 14,90 € auf 13,74 € pro Kubikmeter vorgesehen. Die kalkulierte Menge wird von 8.000 m³ auf 7.800 m³ reduziert. Die Verringerung des Gebührensatzes resultiert aus geringeren Personal-, Transport- und Verwaltungskosten, trotz eines Fehlbetrages aus dem Vorjahr in Höhe von 761 €.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln beschlossen, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 710. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2014/0168 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung. Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 und sieht im Vergleich zum Vorjahr eine Senkung der Gebührensätze für verschiedene Restabfallgefäße vor. So sinkt die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 135,56 € auf 127,27 €, während sich der Satz für ein 1.100-Liter-Gefäß von 369,20 € auf 356,95 € reduziert. Auch die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall verringert sich geringfügig von 0,59 € auf 0,58 €. Für Wertstoffgefäße bleiben die Gebühren unverändert bei null Euro.
Als wesentlicher Kostenfaktor werden die Entsorgungsgebühren des Kreises Wesel angeführt, die voraussichtlich konstant bleiben. Der gebührenpflichtige Aufwand steigt zwar um 9.636 €, jedoch führt die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2013 zu einer Senkung des umlagefähigen Aufwands. In die Kalkulation fließen zudem erstmals erwartete Kosten und Erstattungen aus der Altkleiderentsorgung in jeweils 50-prozentiger Gewichtung auf die Restabfallgefäße und die Restabfallmenge ein. Zudem wurden kalkulatorische Kosten für eine geplante Grünschnittannahmestelle berücksichtigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die 10. Änderung der Gebührensatzung einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über den Entwurf der Änderung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 8Leader Region Lippe-Issel-Niederrhein hier: Neubewerbung für den Zeitraum 2015-2020Zur Vorlage · 2014/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Neubewerbung für die LEADER-Förderperiode 2015 bis 2020 für die Region Lippe-Issel-Niederrhein. In der vorangegangenen Förderperiode 2007 bis 2014 beteiligten sich die Kommunen Hamminkeln, Hünxe, Raesfeld, Rees, Schermbeck und Wesel an der Gründung dieser Region. Für die neue Förderperiode ist eine Veränderung des Regionszuschnitts vorgesehen, da die Kommunen Rees und Raesfeld nicht mehr am LEADER-Prozess teilnehmen werden, während die Stadt Voerde sowie Teile der Stadt Wesel neu hinzukommen.
Die Verwaltung legt dar, dass für die neu zusammengestellte Region ein regionaler Bewirtschaftungsrahmen von insgesamt 2.700.000 Euro zur Verfügung steht. Der öffentliche Mindestanteil der beteiligten Kommunen beläuft sich auf insgesamt 300.000 Euro über die gesamte Laufzeit, was einem Anteil von 60.000 Euro für die Stadt Hamminkeln entspricht. Die Bezuschussung einzelner Projekte ist auf maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt.
Da die Wettbewerbsbedingungen einen neuen Beschluss über die finanzielle Mindestbeteiligung erfordern, wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Kommunen Hünxe, Schermbeck, Voerde und Wesel den LEADER-Antrag vorzubereiten. Zudem soll der anteilige Mindestanteil in Höhe von 60.000 Euro anteilig in die Haushaltsplanung für die Jahre 2015 bis 2020 eingestellt werden. Das Bewerbungsverfahren endet am 16. Februar 2015.
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Beratungsfolge
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 9Einziehung eines Teilstücks des Weges Lankernbrok in Dingden als öffentliche Wegefläche: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Dingden Flur 14 Flurstück 42Zur Vorlage · 2014/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Einziehung eines Teilstücks des Weges Lankernbrok in Dingden als öffentliche Verkehrsfläche. Konkret handelt es sich um eine Teilfläche von etwa 1.100 Quadratmetern auf dem Grundstück Gemarkung Dingden, Flur 14, Flurstück 42. Dieser Bereich wird derzeit als Zuwegung zu einem Anwesen in der Liederner Straße genutzt.
Nach Angaben der Verwaltung ist der weitere Verlauf des Weges Lankernbrok nicht mehr als Durchgang vorgesehen, da bauliche Maßnahmen im hinteren Bereich sowie eine Sackgassenbeschilderung an der Einfahrt von der Liederner Straße die Durchfahrt verhindern. Die öffentliche Nutzung des Weges bleibt durch eine etwa 150 Meter nördlich gelegene Verbindung zur Liederner Straße über ein stadteigenes Grundstück gewährleistet. Die beabsichtigte Teilfläche soll zur ausschließlich privaten Nutzung veräußert werden.
Die Absicht zur Wegeeinziehung wurde am 27. Juni 2014 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln öffentlich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist bis zum 29. September 2014 wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat empfohlen, die Einziehung der Fläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 10Vorlage des dritten Quartalsberichtes 2014 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0178 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2014/0178 der Fachdienste 20 legt den dritten Quartalsbericht 2014 für den Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln vor. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht der investiven Maßnahmen für den Zeitraum von Januar bis September 2014.
Im Bereich der Erträge wurden bis zum Ende des dritten Quartals 70 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge verbucht. Während die Steuern und ähnlichen Abgaben 67 % des Planansatzes erreichen, liegen die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bei 94 %. Besonders hervorzuheben ist die Gewerbesteuer, deren Jahressollstellung bereits über dem Planansatz liegt. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte übertrafen mit 104 % den Planwert. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind bislang erst 10 % der geplanten Erträge erfasst, da wesentliche Buchungen erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen.
Die Aufwendungen belaufen sich im betrachteten Zeitraum auf 80 % der geplanten Werte. Die Transferaufwendungen erreichten 93 %, was primär auf die bereits vollständig verbuchte Kreisumlage zurückzuführen ist. Die Personalaufwendungen liegen bei 60 %, da Veränderungen der Personalrückstellungen erst zum Jahresende verbucht werden. Die Versorgungsaufwendungen verzeichnen mit 145 % einen Wert, der durch bereits geleistete Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr zustande kam. Die Sach- und Dienstleistungen sowie die bilanziellen Abschreibungen liegen bei 68 % bzw. 70 % des Planansatzes.
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Beratungsfolge
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 115. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0176 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0176 der Fachdienste 10 sieht die fünfte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln vor. Im Zentrum der Neuregelung steht die Anpassung des kommunalen Sitzungsdienstes an die digitale Nutzung von IPads durch die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger.
Nach der geplanten Änderung erfolgt der Versand der Einladungen an die mit IPads ausgestatteten Mitglieder nur noch in Schriftform auf dem Postweg. Die dazugehörigen Sitzungsunterlagen sowie die Ergebnisse vorberatender Ausschüsse werden zeitgleich mit dem Versand der Einladung im Ratsinformationssystem auf der Internetseite der Stadt bereitgestellt und stehen über die entsprechende App zur Verfügung. Sollte ein Mitglied die Nutzung des digitalen Dienstes ablehnen, werden die Unterlagen weiterhin in schriftlicher Form zugestellt. Zudem wird geregelt, dass bei Tagesordnungspunkten, die bereits in Ausschusssitzungen vorberaten wurden, keine erneute Zusendung der Vorlagen zur Ratssitzung erfolgt, sofern keine Änderungen oder Ergänzungen nach der Ausschusssitzung vorgenommen wurden.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung betrifft die Protokollführung. Die Vorgabe, dass eine Niedschrift eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten soll, wird gestrichen. Die Niederschriften der Ausschüsse sowie die Protokolle des Rates werden künftig über das Ratsinformationssystem zugänglich gemacht und können auf Antrag auch schriftlich zugestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Vorlage bereits eine positive Empfehlung ausgesprochen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 27.11.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen