9. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0165 behandelt die 9. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015.
Die Kalkulation umfasst die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände, darunter die Verbände Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Mittlere Issel, Untere Issel Nord, Untere Issel Süd sowie Mengering-Rümping-Honselbach. Die Gebühren werden nach der Art der Flächen, namentlich versiegelte Flächen, Waldflächen und übrige Flächen, differenziert.
Ein wesentlicher Grund für die Anpassung der Gebührensätze ist der Anstieg der an den Kreis Wesel zu zahlenden Gebühren für die Nutzung des Liegenschaftskatasters und des Liegenschaftsbuchs. Infolgedessen kommt es bei den meisten Gebührensätzen zu einer geringfügigen Erhöhung. Eine Ausnahme bildet der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord, bei dem eine Reduzierung der Gebührensätze erfolgt, da sich die versiegelten Flächen in diesem Bereich überdurchschnittlich erhöht haben. Bei der Berechnung der Gebühren für versiegelte Flächen wird ein Faktor von 9,1 angewandt, während für Waldflächen ein Faktor von 1,0 und für übrige Flächen ein Faktor von 2,5 angesetzt wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die 9. Änderung der Gebührensatzung einstimmig empfohlen, diese im Rat der Stadt Hamminkeln in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 27.11.2014kein Ergebnis hinterlegt