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Beschlussvorlage

Einziehung eines Teilstücks des Weges Lankernbrok in Dingden als öffentliche Wegefläche: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Dingden Flur 14 Flurstück 42

2014/0147 03.12.2014

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die Einziehung eines Teilstücks des Weges Lankernbrok in Dingden als öffentliche Verkehrsfläche. Konkret handelt es sich um eine Teilfläche von etwa 1.100 Quadratmetern auf dem Grundstück Gemarkung Dingden, Flur 14, Flurstück 42. Dieser Bereich wird derzeit als Zuwegung zu einem Anwesen in der Liederner Straße genutzt.

Nach Angaben der Verwaltung ist der weitere Verlauf des Weges Lankernbrok nicht mehr als Durchgang vorgesehen, da bauliche Maßnahmen im hinteren Bereich sowie eine Sackgassenbeschilderung an der Einfahrt von der Liederner Straße die Durchfahrt verhindern. Die öffentliche Nutzung des Weges bleibt durch eine etwa 150 Meter nördlich gelegene Verbindung zur Liederner Straße über ein stadteigenes Grundstück gewährleistet. Die beabsichtigte Teilfläche soll zur ausschließlich privaten Nutzung veräußert werden.

Die Absicht zur Wegeeinziehung wurde am 27. Juni 2014 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln öffentlich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist bis zum 29. September 2014 wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat empfohlen, die Einziehung der Fläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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