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Beschlussvorlage

10. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

2014/0167 03.12.2014

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 sieht der Entwurf eine Anpassung der Gebührensätze für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vor.

Der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von 24,56 € pro Kubikmeter auf 24,91 € pro Kubikmeter steigen. Die kalkulierte entsorgungspflichtige Menge wird dabei von 2.000 m³ auf 1.700 m³ gesenkt. Grund für diese Anpassung ist ein Rückgang der Entsorgungsmengen im Jahr 2014, der voraussichtlich zu einem Fehlbetrag führt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die zu entsorgende Menge aufgrund der dreijährigen Entsorgungsintervalle stark schwankt. Ein Überschuss aus dem Jahr 2013 in Höhe von 4.568 € wirkt sich dabei auf die Gebührenentwicklung aus.

Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben ist eine Senkung des Gebührensatzes von 14,90 € auf 13,74 € pro Kubikmeter vorgesehen. Die kalkulierte Menge wird von 8.000 m³ auf 7.800 m³ reduziert. Die Verringerung des Gebührensatzes resultiert aus geringeren Personal-, Transport- und Verwaltungskosten, trotz eines Fehlbetrages aus dem Vorjahr in Höhe von 761 €.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln beschlossen, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung anzunehmen.

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Beratungsfolge