Elternbeiträge im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln - Anregung einer Bürgerin gemäß § 24 GO NW
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/0160 befasst sich der Rat der Stadt Hamminkeln mit der Anregung einer Bürgerin, die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich zu überprüfen. Konkret wird beantragt, für Geschwisterkinder eine Beitragsbefreiung einzuführen, analog zur Regelung in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund der Anregung ist die zum 1. August 2014 erfolgte Neustrukturierung der Beitragssätze, bei der die Stufen von fünf auf sieben erweitert und eine soziale Komponente für Einkommen bis 37.000 Euro integriert wurden.
Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Regelung bereits eine Ermäßigung auf die Hälfte des Beitrags ab dem zweiten Kind vorsieht. Eine vollständige Befreiung aller Geschwisterkinder würde den kommunalen Eigenanteil für die außerschulische Betreuung von jährlich etwa 30.000 Euro auf circa 50.000 Euro erhöhen. Eine Befreiung nur für Geschwisterkinder in niedrigen Einkommensstufen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro würde die Kosten um etwa 2.000 Euro steigern.
Nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen wurde empfohlen, der ursprünglichen Anregung einer allgemeinen Befreiung nicht zu entsprechen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl jedoch, eine Satzungsänderung vorzubereiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob eine Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder mit einem Familieneinkommen unter 37.000 Euro rechtlich umsetzbar ist, und hierzu eine entsprechende Vorlage für die Sitzungen im Januar oder Februar 2015 vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 27.11.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 19.11.2014kein Ergebnis hinterlegt