7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0166 sieht die siebte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Neuregelung des Gegenstands der Beitragspflicht. Aufgrund eines Hinweises des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soll die Regelung in § 2 Absatz 1 Buchstabe c die Unzulässigkeit von Grundstücken ausschließen, bei denen eine dauerhafte rechtliche Sicherung der baulichen oder gewerblichen Nutzung fehlt. Eine Beitragspflicht soll künftig nur dann entstehen, wenn eine Anschlussmöglichkeit an die städtische Kanalisation besteht und die Nutzung rechtlich dauerhaft gesichert ist.
Zudem ist eine Anpassung der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Jahr 2015 vorgesehen. Die Schmutzwassergebühr soll sich von 2,93 €/m³ auf 2,92 €/m³ verringern. Dieser Rückgang wird durch einen Überschuss aus dem Jahr 2013 sowie eine steigende voraussichtliche Abwassermenge ermöglicht. Im Gegensatz dazu soll die Niederschlagswassergebühr von 0,81 €/m² auf 0,86 €/m² steigen. Ursächlich hierfür ist ein Anstieg des gebührenpflichtigen Aufwands, der unter anderem durch geschätzte Kosten in Höhe von 200.000 € für Umstrukturierungsmaßnahmen im Abwasserbereich beeinflusst wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Entscheidung über die Vorlage auf die Sitzung des Rates vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gründe für die Einrechnung der geplanten Umstrukturierungskosten schriftlich darzulegen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 27.11.2014kein Ergebnis hinterlegt