52. Änderung des Flächennutzungsplanes - Flächen für Windenergieanlagen - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0155 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung neuer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der USD, die Planung dieses Sachverhalts zu priorisieren.
Die Verwaltung hat im Vorfeld eine Potenzialflächenuntersuchung durchgeführt, die vier Flächen untersuchte. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden wesentliche Anpassungen an der Kriterienliste vorgenommen. Dabei wird zwischen harten und weichen Tabuzonen unterschieden. Um den Bestandsschutz bestehender Windkraftzonen zu gewährleisten, sieht die Verwaltung vor, die Mindestabstände zur Wohnbebauung im Außenbereich auf 300 Meter sowie zu Siedlungsbereichen auf 550 Meter zu beschränken und die maximale Anlagenhöhe auf 150 Meter festzulegen.
Zudem wurde die Planung dahingehend modifiziert, dass die Zusammenfassung von Einzelstandorten zu Zonen sowie die Ausweisung von Einzelstandorten unter bestimmten räumlichen Bedingungen nunmehr möglich sind. Eine modifizierte Potenzialkarte wurde erstellt, die Flächen als harte Tabuzonen, weiche Tabuzonen oder als potenzielle Standorte ausweist. Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss auf Basis dieser modifizierten Kriterienliste zu fassen, um den gesetzlich geforderten substanziellen Raum für Windkraft zu sichern.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in der Sitzung vom 06.11.2014 die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen der geänderten Kriterienliste darzustellen. Eine Beschlussempfehlung an den Rat wurde in dieser Sitzung nicht gefasst.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 06.11.2014kein Ergebnis hinterlegt