Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einzelhandelskonzept für die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hamminkeln. Im Vorfeld wurde die Verwaltung durch den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beauftragt, eine Kriterienliste über die notwendigen Inhalte eines solchen Konzeptes zu erarbeiten. Diese Liste wurde im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreises beraten und um entsprechende Erwartungen sowie Zielsetzungen ergänzt.
Zur Unterstützung des Prozesses wurde ein Professor der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, der als Unternehmens- und Kommunalberater tätig ist, eingeladen. Dieser soll aus Gutachtersicht über die Notwendigkeiten und Inhalte eines Einzelhandelskonzeptes referieren und dabei die bereits erarbeiteten Vorgaben berücksichtigen.
Nach der abschließenden Beratung über die inhaltlichen Anforderungen beabsichtigt die Verwaltung, einen Auftrag für die Erstellung des Konzeptes an ein Fachbüro zu vergeben. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf etwa 45.000 Euro geschätzt, wobei die Finanzierung über den Haushaltsplan im Produktbereich „Räumliche Planung“ sichergestellt ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits mit 11 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen empfohlen, die Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes zu beschließen und die Verwaltung mit der Auftragserteilung an ein Fachbüro zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/0095 wird der Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ beantragt. Das Plangebiet liegt nördlich des Ortsteils Hamminkeln und umfasst Flächen zwischen der Isselburger Straße und der Straße Daßhorst. Ziel der Änderung ist es, den zentralen Versorgungsbereich im Ortsteil Hamminkeln zu schützen und die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die die innerörtliche Struktur beeinträchtigen könnten, zu verhindern.
Die vorliegende Regelung zum Ausschluss bestimmter Sortimente basiert auf einem Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2005. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieses Konzept aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und rechtlicher Anforderungen nicht mehr aktuell ist und nicht mehr als ausreichende Grundlage für die planungsrechtliche Steuerung dienen kann. Die geplante Änderung sieht vor, die Festsetzungen zum Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente auf Basis einer ortstypischen Sortimentsliste zu modifizieren.
Um die städtebaulichen Ziele fundiert zu untermauern, wird empfohlen, die Verwaltung mit der Neuaufstellung eines Einzelhandelskonzeptes zu beauftragen. Dieses soll die konkreten Sortimente ermitteln, die im Rahmen der Bebauungsplanänderung ausgeschlossen werden sollen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 11 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen mit der Empfehlung an den Rat unterstützt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Neuaufstellung des Konzepts in Auftrag zu geben.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 3Veränderungssperre im Ortsteil Hamminkeln für den Bereich des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost"Zur Vorlage · 2014/0096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0096 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Einführung einer Veränderungssperre im Ortsteil Hamminkeln. Konkret betrifft dies den Bereich, der im Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ umfasst ist.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherung des gemeindlichen Planungsziels, welches einen Einzelhandelsausschluss in diesem Bereich vorsieht. Durch die Erlassung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sollen Bauvorhaben, die diesem Planungsziel der ersten Änderung entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren verhindert werden können.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 6. November 2014 mit 11 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen die Empfehlung ausgesprochen, die Veränderungssperre zu beschließen. Der Vorgang wurde dem Rat der Stadt zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage steht in direktem Zusammenhang mit der Beschlussvorlage 2014/0095.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0150 der Fachdienste 61 sieht die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Plangebiet liegt östlich des Ortsteils Hamminkeln, begrenzt durch die B473, die L480 und die L602 sowie die Bahnlinie Bocholt-Wesel.
Die bisherige Regelung des im Jahr 2006 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes dient der Sicherung bestehender Gebäude und der Vermeidung von Einzelhandelsentwicklungen im Gewerbegebiet, welche die innerörtliche Struktur beeinträchtigen könnten. Hierzu wurde eine Liste spezifischer Sortimente, wie etwa Bekleidung, Drogeriewaren oder Spielwaren, als Ausschlusskriterien festgelegt.
Die Verwaltung strebt nun eine Modifikation dieser Festsetzungen an. Die Änderung soll den Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf Basis einer ortstypischen Sortimentsliste vorsehen. Hintergrund ist die Notwendigkeit, das bestehende Einzelhandelskonzept für den Ortsteil Hamminkeln zu überarbeiten, da die aktuelle Grundlage nicht mehr den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht und die Bestandsanalyse nicht mehr aktuell ist.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung zu fassen und die Verwaltung mit der Neuaufstellung eines Einzelhandelskonzeptes zu beauftragen. Die Empfehlung erfolgte im Ausschuss mit 11 Ja-Stimmen gegen 4 Gegenstimmen.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 5Veränderungssperre im Ortsteil Hamminkeln für den Bereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße"Zur Vorlage · 2014/0151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2014/0151 die Einführung einer Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ im Ortsteil Hamminkeln beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das kommunale Planungsziel eines Einzelhandelsausschlusses in diesem spezifischen Bereich zu sichern.
Die Veränderungssperre soll auf Grundlage von § 14 BauGB erfolgen. Durch diese Regelung können Bauvorhaben, die dem angestrebten Planungsziel der 1. Änderung entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren verhindert werden. Damit dient die Sperre dazu, die Planungssicherheit für die geplante Änderung des Bebauungsplanes zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 6. November 2014 die entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Mit einer Mehrheit von 11 Ja-Stimmen gegen 4 Gegenstimmen empfiehlt das Gremium dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Veränderungssperre gemäß der Vorlage zu beschließen. Die Entscheidung des Rates ist für den 3. Dezember 2014 vorgesehen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 61.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 652. Änderung des Flächennutzungsplanes - Flächen für Windenergieanlagen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0155 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung neuer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der USD, die Planung dieses Sachverhalts zu priorisieren.
Die Verwaltung hat im Vorfeld eine Potenzialflächenuntersuchung durchgeführt, die vier Flächen untersuchte. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden wesentliche Anpassungen an der Kriterienliste vorgenommen. Dabei wird zwischen harten und weichen Tabuzonen unterschieden. Um den Bestandsschutz bestehender Windkraftzonen zu gewährleisten, sieht die Verwaltung vor, die Mindestabstände zur Wohnbebauung im Außenbereich auf 300 Meter sowie zu Siedlungsbereichen auf 550 Meter zu beschränken und die maximale Anlagenhöhe auf 150 Meter festzulegen.
Zudem wurde die Planung dahingehend modifiziert, dass die Zusammenfassung von Einzelstandorten zu Zonen sowie die Ausweisung von Einzelstandorten unter bestimmten räumlichen Bedingungen nunmehr möglich sind. Eine modifizierte Potenzialkarte wurde erstellt, die Flächen als harte Tabuzonen, weiche Tabuzonen oder als potenzielle Standorte ausweist. Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss auf Basis dieser modifizierten Kriterienliste zu fassen, um den gesetzlich geforderten substanziellen Raum für Windkraft zu sichern.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in der Sitzung vom 06.11.2014 die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen der geänderten Kriterienliste darzustellen. Eine Beschlussempfehlung an den Rat wurde in dieser Sitzung nicht gefasst.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 78. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0152 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen an der Ecke Klausenhofstraße/Postweg, um die Bebauung eines bisher mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks durch drei Vierfamilienhäuser zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei erheblichen Erdarbeiten. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Planentwurf enthalten. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Betroffenheit des Gebiets durch Bergwerksfelder und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin. Ein Hinweis auf die Aufsuchungserlaubnis ist im Entwurf enthalten, weitere Forderungen wurden nicht aufgenommen.
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel regte eine verbindliche Festsetzung zur Regenwasserversickerung sowie artenschutzrechtliche Hinweise an. Die Verwaltung führt aus, dass das Entwässerungssystem über ein ausreichend dimensioniertes Rückhaltebecken verfügt und ein Anschlussrecht für Niederschlagswasser besteht. Eine örtliche Versickerung wird auf freiwilliger Basis angestrebt. Da der Gehölzbestand bereits beseitigt wurde, sind keine weiteren artenschutzrechtlichen Hinweise erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 84. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof / Sportplatz" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof / Sportplatz“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf der Sachsenstraße 14/16, um eine zusätzliche Baumöglichkeit im rückwärtigen Gartenbereich zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes wurden verschiedene Anregungen von Behörden und Unternehmen erfasst. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei erheblichen Erdarbeiten; ein entsprechender Hinweis ist bereits im Entwurf enthalten. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Betroffenheit des Gebiets von Bergwerksfeldern und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin, was im Planentwurf ebenfalls berücksichtigt ist. Bezüglich der Gelsenwasser Energienetze GmbH, die auf Gasleitungen im Umfeld hinwies, sieht die Verwaltung die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei den Bauherren und Architekten.
Der Kreis Wesel regte als Untere Wasserbehörde die zwingende Festsetzung der Regenwasserversickerung sowie artenschutzrechtliche Hinweise an. Während die Aufnahme eines Hinweises zum Zeitraum der Gehölzentfernung empfohlen wurde, sieht die Verwaltung von einer förmlichen Festsetzung der Versickerung ab, da die Verpflichtung zur Versickerung über den Kaufvertrag des Grundstücks sichergestellt werden kann. Bezüglich des Brandschutzes und der Zufahrtslängen wird auf die Anwendung der Bauordnung NRW verwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen.
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- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung einer festgesetzten Baulinie im Erdgeschossbereich des Gebäudes in der Raiffeisenstraße 7-9, um eine Erweiterung der Verkaufsfläche eines dort befindlichen Ladenlokals zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs zwischen dem 17. September und dem 17. Oktober 2014 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei mechanischen Erdarbeiten. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Planentwurf enthalten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl, die Anregung des Dienstes nicht gesondert zu berücksichtigen.
Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf das Vorhandensein von Bergwerksfeldern und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin. Da der Planentwurf bereits auf die Aufsuchungserlaubnis verweist und keine weiteren Forderungen gestellt wurden, empfahl der Ausschuss, das Schreiben lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH informierte über bestehende Gasleitungen im Umfeld. Da die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei den Bauherren und Architekten liegt, empfahl der Ausschuss, den Hinweis ohne weitere Berücksichtigung im Entwurf zu behandeln.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die beiliegende Begründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014 · Rat (4. Sitzung)
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 10Demographische Entwicklung in Hamminkeln - Perspektiven für Wohnquartiere der 1950er bis 1980er JahreZur Vorlage · 2014/0161 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2014/0161 der Fachdienste 61 befasst sich mit der demographischen Entwicklung in Hamminkeln und den daraus resultierenden Perspektiven für Wohnquartiere, die zwischen den 1950er und 1980er Jahren entstanden sind. Im Fokus steht die Frage, welche Handlungsoptionen der demographische Wandel für diese Bestandsgebiete in den einzelnen Ortsteilen erfordert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die fertiggestellte Auswertung zur Altersstruktur der Gebäude sowie der Bewohner und Haushalte in ausgewählten Einfamilienhausgebieten. Die Analyse zeigt auf, dass in allen Ortsteilen Gebiete mit einer alternden Bevölkerungsstruktur existieren. Konkret wird festgestellt, dass ein Viertel der Wohngebäude von Menschen über 60 Jahre bewohnt wird. Daraus resultiert die Prognose, dass in Zukunft über 500 Wohngebäude einem Nutzerwechsel unterliegen und somit als potenzielles Angebot auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen werden.
Die Vorlage weist darauf hin, dass in einigen Gebieten eine Konzentration von Gebäuden mit alleinstehenden älteren Haushalten vorliegt, während in anderen Haushalte verschiedener Altersgruppen in denselben Gebäuden koexistieren. Da die städtebaulichen Instrumente in Gebieten mit überwiegend privatem Einzeleigentum nur begrenzt wirksam sind, wird die Frage aufgeworfen, wie die Kommune diesen Prozess beeinflussen kann. Eine detaillierte Erläuterung der Ergebnisse und möglicher Maßnahmen ist für kommende Ausschusssitzungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 11Verkehrszählung Nikolaus-Groß-StraßeZur Vorlage · 2014/0156 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2014/0156 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Verkehrsermittlung in der Nikolaus-Groß-Straße. Hintergrund ist ein Antrag von Anwohnern, die nach der Inbetriebnahme des Kreisverkehls an der Bocholter Straße eine Sperrung der Nikolaus-Groß-Straße für den Durchgangsverkehr beantragt hatten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hatte die Verwaltung zuvor beauftragt, nach Fertigstellung des Kreisverkehres Verkehrszählungen durchzuführen.
Die Auswertung von drei Zählperioden zeigt eine Veränderung der Verkehrssituation. Während die Zählung im April 2014 noch Werte aufwies, die einer Sackgassensituation entsprachen, belegten die Messungen im September und Oktober 2014 eine Zunahme des Verkehrsaufkommens. Insbesondere nach der Öffnung des Kreisverkehres wurde eine Diskrepanz zwischen ein- und ausfahrenden Fahrzeugen festgestellt. Die Daten deuten darauf hin, dass die Nikolaus-Groß-Straße, insbesondere in Fahrtrichtung Marienvreder Straße, als Durchgangsverbindung genutzt wird, wobei auch ein erhöhter Anteil an LKW-Verkehr zu verzeichnen ist.
Aufgrund dieser Ergebnisse schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Anlieger stattzugeben. Die vorgeschlagene Maßnahme sieht eine Sperrung der Straße durch die Errichtung eines Absperrpollers an einer im Luftbild gekennzeichneten Stelle vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Sperrung der Straße zuzustimmen.
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- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 12Erstellung eines Industrie- und Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis WeselZur Vorlage · 2014/0157 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2014/0157 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur Erstellung eines Industrie- und Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis Wesel. Nachdem der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung bereits im September über den Stand des Vorhabens in Kenntnis gesetzt wurde, liegt nun ein überarbeiteter Entwurf des Konzeptes vor, welcher von der Verwaltung des Kreises Wesel an die Stadt Hamminkeln übermittelt wurde.
Nach Angaben des Kreises Wesel soll die endgültige Textfassung des Konzeptes im Rahmen eines Workshops am 29. Oktober 2014 erarbeitet werden. Ziel ist es, das Konzept im letzten Sitzungszug des Jahres zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, da die Gespräche mit dem Regionalverband Ruhr für Anfang des Folgejahres geplant sind.
Für den Beratungsprozess in Hamminkeln bedeutet dies, dass die finale Fassung des Konzeptes dem Rat der Stadt Hamminkeln in der Sitzung am 3. Dezember 2014 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt, die abschließende Textfassung unmittelbar nach Erhalt an alle Ratsmitglieder sowie an die Mitglieder des Planungsausschusses zu versenden, um eine angemessene Vorlaufzeit für die Beratung im Rat zu ermöglichen.
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- 06.11.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen