1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/0095 wird der Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ beantragt. Das Plangebiet liegt nördlich des Ortsteils Hamminkeln und umfasst Flächen zwischen der Isselburger Straße und der Straße Daßhorst. Ziel der Änderung ist es, den zentralen Versorgungsbereich im Ortsteil Hamminkeln zu schützen und die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die die innerörtliche Struktur beeinträchtigen könnten, zu verhindern.
Die vorliegende Regelung zum Ausschluss bestimmter Sortimente basiert auf einem Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2005. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieses Konzept aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und rechtlicher Anforderungen nicht mehr aktuell ist und nicht mehr als ausreichende Grundlage für die planungsrechtliche Steuerung dienen kann. Die geplante Änderung sieht vor, die Festsetzungen zum Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente auf Basis einer ortstypischen Sortimentsliste zu modifizieren.
Um die städtebaulichen Ziele fundiert zu untermauern, wird empfohlen, die Verwaltung mit der Neuaufstellung eines Einzelhandelskonzeptes zu beauftragen. Dieses soll die konkreten Sortimente ermitteln, die im Rahmen der Bebauungsplanänderung ausgeschlossen werden sollen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 11 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen mit der Empfehlung an den Rat unterstützt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Neuaufstellung des Konzepts in Auftrag zu geben.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 06.11.2014kein Ergebnis hinterlegt