3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0150 der Fachdienste 61 sieht die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Plangebiet liegt östlich des Ortsteils Hamminkeln, begrenzt durch die B473, die L480 und die L602 sowie die Bahnlinie Bocholt-Wesel.
Die bisherige Regelung des im Jahr 2006 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes dient der Sicherung bestehender Gebäude und der Vermeidung von Einzelhandelsentwicklungen im Gewerbegebiet, welche die innerörtliche Struktur beeinträchtigen könnten. Hierzu wurde eine Liste spezifischer Sortimente, wie etwa Bekleidung, Drogeriewaren oder Spielwaren, als Ausschlusskriterien festgelegt.
Die Verwaltung strebt nun eine Modifikation dieser Festsetzungen an. Die Änderung soll den Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf Basis einer ortstypischen Sortimentsliste vorsehen. Hintergrund ist die Notwendigkeit, das bestehende Einzelhandelskonzept für den Ortsteil Hamminkeln zu überarbeiten, da die aktuelle Grundlage nicht mehr den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht und die Bestandsanalyse nicht mehr aktuell ist.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung zu fassen und die Verwaltung mit der Neuaufstellung eines Einzelhandelskonzeptes zu beauftragen. Die Empfehlung erfolgte im Ausschuss mit 11 Ja-Stimmen gegen 4 Gegenstimmen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 06.11.2014kein Ergebnis hinterlegt