4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof / Sportplatz" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof / Sportplatz“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf der Sachsenstraße 14/16, um eine zusätzliche Baumöglichkeit im rückwärtigen Gartenbereich zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes wurden verschiedene Anregungen von Behörden und Unternehmen erfasst. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei erheblichen Erdarbeiten; ein entsprechender Hinweis ist bereits im Entwurf enthalten. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Betroffenheit des Gebiets von Bergwerksfeldern und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin, was im Planentwurf ebenfalls berücksichtigt ist. Bezüglich der Gelsenwasser Energienetze GmbH, die auf Gasleitungen im Umfeld hinwies, sieht die Verwaltung die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei den Bauherren und Architekten.
Der Kreis Wesel regte als Untere Wasserbehörde die zwingende Festsetzung der Regenwasserversickerung sowie artenschutzrechtliche Hinweise an. Während die Aufnahme eines Hinweises zum Zeitraum der Gehölzentfernung empfohlen wurde, sieht die Verwaltung von einer förmlichen Festsetzung der Versickerung ab, da die Verpflichtung zur Versickerung über den Kaufvertrag des Grundstücks sichergestellt werden kann. Bezüglich des Brandschutzes und der Zufahrtslängen wird auf die Anwendung der Bauordnung NRW verwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen.
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