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Beschlussvorlage

Veränderungssperre im Ortsteil Hamminkeln für den Bereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße"

2014/0151 03.12.2014 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2014/0151 die Einführung einer Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ im Ortsteil Hamminkeln beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das kommunale Planungsziel eines Einzelhandelsausschlusses in diesem spezifischen Bereich zu sichern.

Die Veränderungssperre soll auf Grundlage von § 14 BauGB erfolgen. Durch diese Regelung können Bauvorhaben, die dem angestrebten Planungsziel der 1. Änderung entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren verhindert werden. Damit dient die Sperre dazu, die Planungssicherheit für die geplante Änderung des Bebauungsplanes zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 6. November 2014 die entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Mit einer Mehrheit von 11 Ja-Stimmen gegen 4 Gegenstimmen empfiehlt das Gremium dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Veränderungssperre gemäß der Vorlage zu beschließen. Die Entscheidung des Rates ist für den 3. Dezember 2014 vorgesehen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 61.

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