3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung einer festgesetzten Baulinie im Erdgeschossbereich des Gebäudes in der Raiffeisenstraße 7-9, um eine Erweiterung der Verkaufsfläche eines dort befindlichen Ladenlokals zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs zwischen dem 17. September und dem 17. Oktober 2014 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei mechanischen Erdarbeiten. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Planentwurf enthalten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl, die Anregung des Dienstes nicht gesondert zu berücksichtigen.
Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf das Vorhandensein von Bergwerksfeldern und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin. Da der Planentwurf bereits auf die Aufsuchungserlaubnis verweist und keine weiteren Forderungen gestellt wurden, empfahl der Ausschuss, das Schreiben lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH informierte über bestehende Gasleitungen im Umfeld. Da die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei den Bauherren und Architekten liegt, empfahl der Ausschuss, den Hinweis ohne weitere Berücksichtigung im Entwurf zu behandeln.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die beiliegende Begründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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- 03.12.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 06.11.2014kein Ergebnis hinterlegt