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Beschlussvorlage

Veränderungssperre im Ortsteil Hamminkeln für den Bereich des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost"

2014/0096 03.12.2014 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0096 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Einführung einer Veränderungssperre im Ortsteil Hamminkeln. Konkret betrifft dies den Bereich, der im Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ umfasst ist.

Ziel der Maßnahme ist die Sicherung des gemeindlichen Planungsziels, welches einen Einzelhandelsausschluss in diesem Bereich vorsieht. Durch die Erlassung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sollen Bauvorhaben, die diesem Planungsziel der ersten Änderung entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren verhindert werden können.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 6. November 2014 mit 11 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen die Empfehlung ausgesprochen, die Veränderungssperre zu beschließen. Der Vorgang wurde dem Rat der Stadt zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage steht in direktem Zusammenhang mit der Beschlussvorlage 2014/0095.

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