8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0152 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen an der Ecke Klausenhofstraße/Postweg, um die Bebauung eines bisher mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks durch drei Vierfamilienhäuser zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei erheblichen Erdarbeiten. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Planentwurf enthalten. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Betroffenheit des Gebiets durch Bergwerksfelder und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hin. Ein Hinweis auf die Aufsuchungserlaubnis ist im Entwurf enthalten, weitere Forderungen wurden nicht aufgenommen.
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel regte eine verbindliche Festsetzung zur Regenwasserversickerung sowie artenschutzrechtliche Hinweise an. Die Verwaltung führt aus, dass das Entwässerungssystem über ein ausreichend dimensioniertes Rückhaltebecken verfügt und ein Anschlussrecht für Niederschlagswasser besteht. Eine örtliche Versickerung wird auf freiwilliger Basis angestrebt. Da der Gehölzbestand bereits beseitigt wurde, sind keine weiteren artenschutzrechtlichen Hinweise erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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