Deckung überplanmäßiger Aufwendungen für Straßenbeleuchtung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0174 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Deckung überplanmäßiger Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die finanzielle Situation, die durch Änderungen im Vertrag mit der RWE sowie durch steigende Kostenfaktoren beeinflusst wird.
Seit einer Änderung des Vertrages im Jahr 2012 wurde die Messung der Straßen- und Außenbeleuchtung von einer Zeitmessung auf eine Stromzähler-Messung umgestellt. Dies führte im Jahr 2013 zu einem Mehraufwand von etwa 17.000 Euro für die Installation von 92 Stromzählern. Zusätzlich werden die Kosten durch die Einführung der Offshore-Umlage sowie durch gestiegene Stromnebenkosten und einen zunehmenden Arbeitspreis beeinflusst. Zudem steigt die Anzahl der Leuchtstellen im Stadtgebiet an.
Obwohl die Umstellung auf LED-Technik dazu führte, dass der Stromverbrauch im Jahr 2013 im Vergleich zum Referenzjahr 2009 um 30 Prozent sank, stiegen die abgerechneten Kosten um 21 Prozent. In der Folge wurde der Planansatz für das Jahr 2013 um etwa 27.000 Euro überschritten. Für das Jahr 2014 wird eine Überschreitung des Planansatzes um circa 36.700 Euro erwartet.
Um den Gesamtausgleich zu gewährleisten, wird die Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 63.700 Euro beantragt. Die Deckung soll über das Sachkonto 52910000 der Kostenstelle 3011020101 erfolgen. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, diesem Deckungsvorschlag zuzustimmen.
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