Städtische Gesamtschule Hamminkeln, hier Begrenzung der Zügigkeit
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Begrenzung der Zügigkeit der städtischen Gesamtschule Hamminkeln. Auf Grundlage einer Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf startete die Schule zum Schuljahr 2013/14 zunächst als siebenzügige Einrichtung. Für das Schuljahr 2014/15 wurden sechs Züge eingerichtet, da die Anmeldezahlen 169 Kinder umfassten.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit den statistischen Entwicklungen der zukünftigen Übergangsjahrgänge der lokalen Grundschulen. Die Prognosen der Schülerzahlen zeigen, dass eine dauerhafte Siebenzügigkeit den Erfordernissen der Stadt nicht entspricht. Da etwa 60 Prozent der Schüler aus den umliegenden Grundschulen und etwa 10 Prozent aus angrenzenden Städten die Gesamtschule wählen, wird eine Reduzierung der Kapazitäten als angemessen betrachtet. Eine fortlaufende Siebenzügigkeit würde langfristig eine Größe von etwa 1500 Schülerinnen und Schülern erreichen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Zügigkeit der Gesamtschule zum Schuljahr 2015/16 auf sechs Züge festzulegen und die Verwaltung mit der Beantragung bei der Bezirksregierung zu beauftragen. Sollte das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/16 jedoch eine höhere Anzahl erfordern, wird die Möglichkeit befürwortet, dass die Schulleitung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen zusätzlichen Zug bildet.
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