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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

2015/0060 11.03.2015 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung. Ziel der Änderung ist die kleinteilige Erweiterung der gewerblich nutzbaren überbaubaren Grundstücksfläche, um die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses zu ermöglichen. Zudem ist eine Änderung der Zweckbindung von Dauerkleingärten in allgemeine private Grünflächen im Niederungsbereich des Wolfstranges vorgesehen.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde bereits eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, aus der keine planinhaltlich relevanten Bedenken oder Anregungen hervorgingen, weshalb Abwägungsbeschlüsse als entbehrlich eingestuft werden. Zuvor hatte der Fachausschuss im September 2014 Modifikationen des Entwurfs beschlossen, um auf die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu reagern.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll nun beschließen, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 auf der Grundlage der vorliegenden Anpassungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung auszulegen.

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