Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Standorte für Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf städtischen Grundstücken - Aufstellungsbeschluss 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. BO 8 "Friedhof/Sportplatz"Zur Vorlage · 2015/0052 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen einer Standortanalyse die Liste möglicher städtischer Grundstücke für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden von ursprünglich 38 auf 18 Standorte reduziert. Nach einer fachübergreifenden Prüfung durch verschiedene Fachdienste sowie einer Überarbeitung durch eine Arbeitsgruppe wurden vier Standorte für die Errichtung von Unterkünften in Modulbauweise ausgewählt.
Die Auswahl der Standorte erfolgte unter Berücksichtigung planungsrechtlicher und baufachlicher Kriterien. In den Ortsteilen Dingden und Mehrhoog sind weitere Unterbringungsmöglichkeiten vorgesehen, da dort bereits eine Infrastruktur vorhanden ist. In den Ortsteilen Brünen, Loikum und Wertherbruch wurden aufgrund der Infrastrukturlage oder der geografischen Randlage vorerst keine weiteren Standorte für die aktuelle Planung vorgesehen. Im Ortsteil Ringenberg soll keine Ersatzunterkunft in einer ehemaligen Grundschule eingerichtet werden.
Für den Standort Dingden (Aschesportplatz Ringstraße) wird ein Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ empfohlen, um die Fläche als Gemeinbedarfsfläche für Unterkünfte festzusetzen. Für die Standorte Schulsportplatz in Hamminkeln und die Handwerkerstraße in Mehrhoog wird eine Nutzung durch Befreiungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angestrebt. Ein Grundstück an der Rathausstraße in Hamminkeln bedarf keiner planungsrechtlichen Änderung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans Nr. BO 8 zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 326. Änderung des Flächennutzungsplanes (Brüner Straße in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2015/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0054 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Brüner Straße in Hamminkeln. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung eines Wohngebietes auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes an der Brüner Straße zu schaffen. Gleichzeitig soll eine Grünfläche in Form einer Obstbaumwiese südlich der Brüner Straße im Bestand gesichert werden.
Der Planinhalt sieht vor, die bisher als Sportplatz zweckgebundene Fläche nördlich der Brüner Straße in eine Wohnbaufläche umzuwandeln und stattdessen die Fläche der derzeitigen Obstbaumwiese südlich der Straße als Grünfläche darzustellen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde am 19. Februar 201ng eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Aus den Protokollen der Bürgerbeteiligung gingen keine Anregungen oder Bedenken hervor, die Auswirkungen auf den aktuellen Planinhalt hätten. Aufgrund der ausbleibenden Einwände sind Abwägungsbeschlüsse nicht erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll daher den Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes unverändert beibehalten und die Verwaltung mit der Weiterführung des Verfahrens sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Aufstellungsbeschlüsse - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2015/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0056 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 14 „Brüner Straße“ in Hamminkeln. Ziel des Plans ist die Schaffung von Wohnbauflächen auf dem ehemaligen Sportplatz sowie die planungsrechtliche Sicherung einer Obstbaumwiese südlich der Brüner Straße.
Im Rahmen einer durchgeführten Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anregungen eingebracht. Während die Forderung, das Gebiet stattdessen als Grünfläche zu nutzen, abgelehnt wird, da laut Fachplanung ein Bedarf an Wohnraum – insbesondere für kleinere Haushalte und Senioren – besteht, wird der Vorschlag unterstützt, die maximale Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude flexibler zu gestalten. Die Verwaltung schlägt vor, die Grenze von bisher sechs auf neun Wohneinheiten pro Gebäude anzuheben, um Gebäudetypen wie sogenannte „Dreispänner“ zu ermöglichen.
Für das weitere Verfahren schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan in zwei separate Geltungsbereiche (Nr. 14 I und Nr. 14 II) aufzuteilen. Diese Trennung soll der Stadt ermöglichen, die Erschließung der Flächen sowie den Zeitpunkt der Rechtskraft der Pläne unabhängig voneinander zu steuern. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Aufstellungsbeschlüsse für beide Teilbereiche gemäß der vorgeschlagenen Abgrenzung zu fassen. Die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB soll für beide Planbereiche parallel durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 5Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0057.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Bebauung einer bisher ungenutzten Brachfläche im Bereich der Einmündung Raiffeisenstraße und Blumenkamper Straße.
Die Verwaltung legt dar, dass die ursprünglichen Entwürfe der Vorhabenträger erheblich von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans abwichen. Dies betraf insbesondere die Grundflächenzahl, die Anzahl der Vollgeschosse sowie die zulässige Gebäudehöhe. Während ein erster Entwurf ein eingeschossiges Geschäftshaus vorsah, das die städtebaulichen Ziele der Straßenbegrenzung nicht erfüllte, liegt nun eine modifizierte Planung vor.
Der neue Entwurf sieht auf dem westlichen Grundstücksteil die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss vor. Im Erdgeschoss ist die Einrichtung eines Drogeriemarktes geplant, während die Obergeschosse eine Wohnnutzung vorsehen. Das Gebäude soll eine maximale Höhe von 14 Metern erreichen. Durch diese Anpassung wird eine städtebauliche Abstimmung mit dem gegenüberliegenden Grundstücksteil angestrebt, um ein schlüssiges Gesamtbild zu erzeugen.
Die Fachdienste 61 bewerten die modifizierte Planung als tragfähig und vereinbar mit den städtischen Planungszielen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat daher einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes auf Grundlage dieser Planung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 „Am Rathaus“ in Hamminkeln vor. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines planerischen Instrumentariums zur Sicherung von Flächen für die Stadtentwicklung.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, im Rahmen eines bereits beschlossenen Einzelhandelkonzeptes eine rechtssichere Steuerung der Standorte zu ermöglichen. Während für einige Flächen im Bereich der Blumenkamper Straße und der Raiffeisenstraße bereits Bebauungspläne bestehen, fehlt für die gegenüberliegende Fläche an der Blumenkamper Straße derzeit ein verbindliches Planungsrecht. Eine Regelung über das Einfügungsgebot nach § 34 Baugesetzbuch sei aufgrund der Nutzungsvielfalt im Umfeld nicht ausreichend, um die bauliche Entwicklung gezielt zu steuern. Durch den Aufstellungsbeschluss soll die Fläche für die Einzelhandelsentwicklung gesichert werden.
Zusätzlich soll das Grundstück des Pastorates an der Brüner Straße in den neuen Bebauungsplan einbezogen werden. Da für dieses Areal ebenfalls kein Bebauungsplan vorliegt, soll durch die Aufstellung eine vorsorgliche Steuerung der Nutzung ermöglicht werden, insbesondere im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung auf dem Sportplatzgelände. Die Zusammenfassung beider Grundstücke in einem Bebauungsplan soll eine flächendeckende Erfassung des Bereichs südlich und östlich des Rathauses gewährleisten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses einstimmig abgegeben.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 7Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 "Am Rathaus" in HamminkelnZur Vorlage · 2015/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2015/0059 die Erlassung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Rathaus“ beantragt. Die Maßnahme steht in direktem Zusammenhang mit der Vorlage 2015/0058 und dient der Sicherung spezifischer gemeindlicher Planungsziele.
Ein wesentlicher Bestandteil der Begründung ist die Sicherung des Grundstücks an der Ecke Blumenkamper Straße und Hellefisch, um die Entwicklung weiterer Einzelhandelsnutzungen zu ermöglichen. Zudem soll eine geordnete und verträgliche Wohnbaunutzung auf dem Grundstück an der Brüner Straße gewährleistet werden, wobei der Schutz des dort vorhandenen Baumbestandes im Fokus steht.
Durch die Umsetzung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB können Bauvorhaben, die den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 30 entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren verhindert werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits am 11. März 2015 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt abgegeben, die Veränderungssperre zu beschließen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt in der Sitzung am 25. März 2015 erwartet. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 61.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 83. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2015/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung. Ziel der Änderung ist die kleinteilige Erweiterung der gewerblich nutzbaren überbaubaren Grundstücksfläche, um die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses zu ermöglichen. Zudem ist eine Änderung der Zweckbindung von Dauerkleingärten in allgemeine private Grünflächen im Niederungsbereich des Wolfstranges vorgesehen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde bereits eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, aus der keine planinhaltlich relevanten Bedenken oder Anregungen hervorgingen, weshalb Abwägungsbeschlüsse als entbehrlich eingestuft werden. Zuvor hatte der Fachausschuss im September 2014 Modifikationen des Entwurfs beschlossen, um auf die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu reagern.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll nun beschließen, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 auf der Grundlage der vorliegenden Anpassungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung auszulegen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 952. Änderung des Flächennutzungsplanes (Zusätzliche Konzentrationszonen für Windkraftanlagen) - Änderung der Kriterienliste - Änderung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2015/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln, konkret mit der Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen. Im Rahmen der fachlichen Bearbeitung der im Dezember 2014 gefassten Entscheidung wurde eine Anpassung der Kriterienliste sowie des Aufstellungsbeschlusses notwendig.
Die Verwaltung führt aus, dass Standorte so gewählt werden müssen, dass sämtliche Bestandteile einer Anlage, einschließlich der Rotorflügelspitzen, innerhalb der Konzentrationszone liegen. Eine Überprüfung der Standorte Pollsche Heide und Buschmannsweg ergab, dass die dortigen Einzelflächen aufgrund ihrer Größe und der Begrenzung durch Waldflächen nicht die erforderliche Breite für moderne Rotordurchmesser aufweisen. Infolgedessen sollen diese beiden Standorte aus dem Konzentrationszonenkonzept herausgenommen werden.
Gleichzeitig wird eine Modifikation der Abstände zu Außenbereichslagen vorgeschlagen. Um die verbleibenden Standortpotenziale zu erhalten und die Flächenbilanz trotz der Streichung der zwei Standorte stabil zu halten, soll der Abstand von 500 Meter auf 450 Meter verringert werden. Diese Anpassung ermöglicht es, die Gesamtnutzfläche der Konzentrationszonen nahezu unverändert zu lassen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat der Empfehlung, auf Grundlage der geänderten Kriterienliste einen erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen, mit 14 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme zugestimmt.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen