Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 „Am Rathaus“ in Hamminkeln vor. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines planerischen Instrumentariums zur Sicherung von Flächen für die Stadtentwicklung.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, im Rahmen eines bereits beschlossenen Einzelhandelkonzeptes eine rechtssichere Steuerung der Standorte zu ermöglichen. Während für einige Flächen im Bereich der Blumenkamper Straße und der Raiffeisenstraße bereits Bebauungspläne bestehen, fehlt für die gegenüberliegende Fläche an der Blumenkamper Straße derzeit ein verbindliches Planungsrecht. Eine Regelung über das Einfügungsgebot nach § 34 Baugesetzbuch sei aufgrund der Nutzungsvielfalt im Umfeld nicht ausreichend, um die bauliche Entwicklung gezielt zu steuern. Durch den Aufstellungsbeschluss soll die Fläche für die Einzelhandelsentwicklung gesichert werden.
Zusätzlich soll das Grundstück des Pastorates an der Brüner Straße in den neuen Bebauungsplan einbezogen werden. Da für dieses Areal ebenfalls kein Bebauungsplan vorliegt, soll durch die Aufstellung eine vorsorgliche Steuerung der Nutzung ermöglicht werden, insbesondere im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung auf dem Sportplatzgelände. Die Zusammenfassung beider Grundstücke in einem Bebauungsplan soll eine flächendeckende Erfassung des Bereichs südlich und östlich des Rathauses gewährleisten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses einstimmig abgegeben.
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