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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) hier: Beschwerde gegen die Erhöhung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer B und die GewerbesteuerZur Vorlage · 2015/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2015/0072 liegt dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Die Antragsteller wenden sich mit diesem Schreiben gegen die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer. In der Beschwerde wird gefordert, die entsprechende Hebesatzsatzung im Bereich der Grundsteuer B zu überdenken oder zu reduzieren.
Der Sachverhalt bezieht sich auf einen Beschluss des Rates vom 5. Februar 2015, mit dem eine Änderung der Hebesatzsatzung verabschiedet wurde. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Beschwerde zur Kenntnis nimmt, diese jedoch abweist.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat zu diesem Vorgang eine Empfehlung ausgesprochen. In seiner Sitzung am 19. März 2015 empfahl das Gremium dem Rat, die Beschwerde mit einer Mehrheit von neun Ja-Stimmen gegen fünf Gegenstimmen abzuweisen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 19.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 3Schaffung zusätzlicher Kindertagesstättenplätze im Ortsteil Hamminkeln für das Kindergartenjahr 2016/17Zur Vorlage · 2014/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0191 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Schaffung zusätzlicher Kindertagesstättenplätze im Ortsteil Hamminkeln für das Kindergartenjahr 2016/17. Hintergrund der Vorlage ist ein prognostizierter Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren, der durch Zuzüge aus geplanten Neubaugebieten entsteht.
Die Verwaltung berichtet, dass bereits für das Kindergartenjahr 2014/15 zeitlich befristete Kapazitäten geschaffen wurden. Um eine dauerhafte Versorgung sicherzustellen, hat die Elterninitiative der Kindertageseinrichtung „An der Windmühle“ einen Antrag auf Einrichtung einer permanenten Gruppe gestellt. Geplant ist eine Erweiterung um 20 Plätze, bestehend aus 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 14 Plätzen für Kinder über drei Jahren. Durch diese Maßnahme würde sich die Kapazität der Einrichtung auf insgesamt 16 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 39 Plätze für Kinder über drei Jahren erhöhen.
Die Finanzierung der Plätze für Kinder unter drei Jahren soll über das Bundesprogramm „Kindertagesbetreuung 2015 – 2018“ erfolgen. Für die bauliche Umsetzung ist ein Anbau erforderlich, dessen Kosten auf etwa 350.000 Euro geschätzt werden, zuzüglich rund 50.000 Euro für die Planung. Während die Planungskosten bereits im aktuellen Haushaltsjahr berücksichtigt sind, sollen die Mittel für den Anbau im Haushaltsjahr 2016 bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Erweiterung der Einrichtung wie vorgeschlagen umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 12.03.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (4. Sitzung)
- 4Unterbringung von Flüchtlingen hier: Deckung des voraussichtlichen Bedarfs an UnterkünftenZur Vorlage · 2015/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0062 des Vorstandsbereichs I befasst sich mit der Sicherstellung von Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge im Jahr 2015. Basierend auf den Ergebnissen einer eigens einberufenen Arbeitsgruppe, die nach Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen erarbeitet hat, wird die Bereitstellung von Plätzen für bis zu 200 Personen empfohlen. Diese Erhöhung gegenüber ursprünglichen Planungen ergibt sich aus der Erwartung zusätzlicher Zuweisungen.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Beschaffung neuer Gemeinschaftsunterkünfte. Dabei wird ein Modell favorisiert, das eine Kapazität von mehr als 50 Personen umfasst und über eigene Sanitär- und Kücheneinheiten pro Raum verfügt. Als geeignete Standorte für diese Bauvorhaben wurden Flächen in den Ortsteilen Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog identifiziert, da diese zentral gelegen sind und keine grundlegende Änderung des Planungsrechts erfordern.
Auf die kurzfristige Anmietung von Containern wird verzichtet, da die Lieferzeiten für die neuen Unterkünfte innerhalb eines halben Jahres liegen. Zur Deckung des Kapazitätsbedarfs soll die Verwaltung jedoch geeignete Wohnungen anmieten. Zudem wird empfohlen, bei nicht gedecktem Bedarf leerstehende Gebäude oder Turnhallen für die übergangsweise Unterbringung zu nutzen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat diese Empfehlungen mit einer Stimme der Entschiedenheit an den Betriebsausschuss weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 12.03.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (4. Sitzung)
- 5Standorte für Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf städtischen Grundstücken - Aufstellungsbeschluss 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. BO 8 "Friedhof/Sportplatz"Zur Vorlage · 2015/0052 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen einer Standortanalyse die Liste möglicher städtischer Grundstücke für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden von ursprünglich 38 auf 18 Standorte reduziert. Nach einer fachübergreifenden Prüfung durch verschiedene Fachdienste sowie einer Überarbeitung durch eine Arbeitsgruppe wurden vier Standorte für die Errichtung von Unterkünften in Modulbauweise ausgewählt.
Die Auswahl der Standorte erfolgte unter Berücksichtigung planungsrechtlicher und baufachlicher Kriterien. In den Ortsteilen Dingden und Mehrhoog sind weitere Unterbringungsmöglichkeiten vorgesehen, da dort bereits eine Infrastruktur vorhanden ist. In den Ortsteilen Brünen, Loikum und Wertherbruch wurden aufgrund der Infrastrukturlage oder der geografischen Randlage vorerst keine weiteren Standorte für die aktuelle Planung vorgesehen. Im Ortsteil Ringenberg soll keine Ersatzunterkunft in einer ehemaligen Grundschule eingerichtet werden.
Für den Standort Dingden (Aschesportplatz Ringstraße) wird ein Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ empfohlen, um die Fläche als Gemeinbedarfsfläche für Unterkünfte festzusetzen. Für die Standorte Schulsportplatz in Hamminkeln und die Handwerkerstraße in Mehrhoog wird eine Nutzung durch Befreiungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angestrebt. Ein Grundstück an der Rathausstraße in Hamminkeln bedarf keiner planungsrechtlichen Änderung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans Nr. BO 8 zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 6Errichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2015/0064 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Errichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Hamminkeln, um den voraussichtlichen Bedarf für bis zu 200 Personen im Jahr 2015 zu decken. Im Zentrum der Planung stehen zwei verschiedene Gebäudemodelle in Modulbauweise. Grundriss A sieht kleine Wohneinheiten für bis zu vier Personen vor, während Grundriss C ein zweigeschossiges Modell mit größeren Wohneinheiten für bis zu acht Personen umfasst.
Die Verwaltung schlägt für die Standorte Hamminkeln (Diersfordter Straße und Rathausstraße) sowie Dingden (Schwanenschlatt) die Errichtung von Gebäuden des Typs C vor. Für den Standort Mehrhoog (Handwerkerstraße) wird aufgrund der Grundstücksgröße der Typ A empfohlen. Die Gesamtkosten für diesen Vorschlag der Verwaltung belaufen sich auf circa 2.760.000 Euro, was die Schaffung von 178 Plätzen umfasst. In diese Kalkulation sind auch die Kosten für Außenanlagen, Hausanschlüsse sowie die Erweiterung eines Parkplatzes am alten Rathaus einbezogen.
Alternativ werden im Dokument Vorschläge eines Ausschusses sowie eine Variante mit reduzierter Gebäudeanzahl aufgeführt. Die Umsetzung in Hamminkeln und Mehrhoog ist nach Erteilung der Baugenehmigung für die zweite Hälfte des Jahres 2015 geplant, während für den Standort Dingden aufgrund einer notwendigen Bebauungsplanänderung mit einem Baubeginn im Jahr 2016 gerechnet wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Aufstellungsbeschlüsse - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2015/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0056 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 14 „Brüner Straße“ in Hamminkeln. Ziel des Plans ist die Schaffung von Wohnbauflächen auf dem ehemaligen Sportplatz sowie die planungsrechtliche Sicherung einer Obstbaumwiese südlich der Brüner Straße.
Im Rahmen einer durchgeführten Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anregungen eingebracht. Während die Forderung, das Gebiet stattdessen als Grünfläche zu nutzen, abgelehnt wird, da laut Fachplanung ein Bedarf an Wohnraum – insbesondere für kleinere Haushalte und Senioren – besteht, wird der Vorschlag unterstützt, die maximale Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude flexibler zu gestalten. Die Verwaltung schlägt vor, die Grenze von bisher sechs auf neun Wohneinheiten pro Gebäude anzuheben, um Gebäudetypen wie sogenannte „Dreispänner“ zu ermöglichen.
Für das weitere Verfahren schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan in zwei separate Geltungsbereiche (Nr. 14 I und Nr. 14 II) aufzuteilen. Diese Trennung soll der Stadt ermöglichen, die Erschließung der Flächen sowie den Zeitpunkt der Rechtskraft der Pläne unabhängig voneinander zu steuern. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Aufstellungsbeschlüsse für beide Teilbereiche gemäß der vorgeschlagenen Abgrenzung zu fassen. Die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB soll für beide Planbereiche parallel durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 8Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0057.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Bebauung einer bisher ungenutzten Brachfläche im Bereich der Einmündung Raiffeisenstraße und Blumenkamper Straße.
Die Verwaltung legt dar, dass die ursprünglichen Entwürfe der Vorhabenträger erheblich von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans abwichen. Dies betraf insbesondere die Grundflächenzahl, die Anzahl der Vollgeschosse sowie die zulässige Gebäudehöhe. Während ein erster Entwurf ein eingeschossiges Geschäftshaus vorsah, das die städtebaulichen Ziele der Straßenbegrenzung nicht erfüllte, liegt nun eine modifizierte Planung vor.
Der neue Entwurf sieht auf dem westlichen Grundstücksteil die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss vor. Im Erdgeschoss ist die Einrichtung eines Drogeriemarktes geplant, während die Obergeschosse eine Wohnnutzung vorsehen. Das Gebäude soll eine maximale Höhe von 14 Metern erreichen. Durch diese Anpassung wird eine städtebauliche Abstimmung mit dem gegenüberliegenden Grundstücksteil angestrebt, um ein schlüssiges Gesamtbild zu erzeugen.
Die Fachdienste 61 bewerten die modifizierte Planung als tragfähig und vereinbar mit den städtischen Planungszielen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat daher einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes auf Grundlage dieser Planung zu fassen.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 9Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 „Am Rathaus“ in Hamminkeln vor. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines planerischen Instrumentariums zur Sicherung von Flächen für die Stadtentwicklung.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, im Rahmen eines bereits beschlossenen Einzelhandelkonzeptes eine rechtssichere Steuerung der Standorte zu ermöglichen. Während für einige Flächen im Bereich der Blumenkamper Straße und der Raiffeisenstraße bereits Bebauungspläne bestehen, fehlt für die gegenüberliegende Fläche an der Blumenkamper Straße derzeit ein verbindliches Planungsrecht. Eine Regelung über das Einfügungsgebot nach § 34 Baugesetzbuch sei aufgrund der Nutzungsvielfalt im Umfeld nicht ausreichend, um die bauliche Entwicklung gezielt zu steuern. Durch den Aufstellungsbeschluss soll die Fläche für die Einzelhandelsentwicklung gesichert werden.
Zusätzlich soll das Grundstück des Pastorates an der Brüner Straße in den neuen Bebauungsplan einbezogen werden. Da für dieses Areal ebenfalls kein Bebauungsplan vorliegt, soll durch die Aufstellung eine vorsorgliche Steuerung der Nutzung ermöglicht werden, insbesondere im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung auf dem Sportplatzgelände. Die Zusammenfassung beider Grundstücke in einem Bebauungsplan soll eine flächendeckende Erfassung des Bereichs südlich und östlich des Rathauses gewährleisten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses einstimmig abgegeben.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 10Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 "Am Rathaus" in HamminkelnZur Vorlage · 2015/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2015/0059 die Erlassung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Rathaus“ beantragt. Die Maßnahme steht in direktem Zusammenhang mit der Vorlage 2015/0058 und dient der Sicherung spezifischer gemeindlicher Planungsziele.
Ein wesentlicher Bestandteil der Begründung ist die Sicherung des Grundstücks an der Ecke Blumenkamper Straße und Hellefisch, um die Entwicklung weiterer Einzelhandelsnutzungen zu ermöglichen. Zudem soll eine geordnete und verträgliche Wohnbaunutzung auf dem Grundstück an der Brüner Straße gewährleistet werden, wobei der Schutz des dort vorhandenen Baumbestandes im Fokus steht.
Durch die Umsetzung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB können Bauvorhaben, die den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 30 entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren verhindert werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits am 11. März 2015 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt abgegeben, die Veränderungssperre zu beschließen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt in der Sitzung am 25. März 2015 erwartet. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 61.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 1152. Änderung des Flächennutzungsplanes (Zusätzliche Konzentrationszonen für Windkraftanlagen) - Änderung der Kriterienliste - Änderung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2015/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln, konkret mit der Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen. Im Rahmen der fachlichen Bearbeitung der im Dezember 2014 gefassten Entscheidung wurde eine Anpassung der Kriterienliste sowie des Aufstellungsbeschlusses notwendig.
Die Verwaltung führt aus, dass Standorte so gewählt werden müssen, dass sämtliche Bestandteile einer Anlage, einschließlich der Rotorflügelspitzen, innerhalb der Konzentrationszone liegen. Eine Überprüfung der Standorte Pollsche Heide und Buschmannsweg ergab, dass die dortigen Einzelflächen aufgrund ihrer Größe und der Begrenzung durch Waldflächen nicht die erforderliche Breite für moderne Rotordurchmesser aufweisen. Infolgedessen sollen diese beiden Standorte aus dem Konzentrationszonenkonzept herausgenommen werden.
Gleichzeitig wird eine Modifikation der Abstände zu Außenbereichslagen vorgeschlagen. Um die verbleibenden Standortpotenziale zu erhalten und die Flächenbilanz trotz der Streichung der zwei Standorte stabil zu halten, soll der Abstand von 500 Meter auf 450 Meter verringert werden. Diese Anpassung ermöglicht es, die Gesamtnutzfläche der Konzentrationszonen nahezu unverändert zu lassen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat der Empfehlung, auf Grundlage der geänderten Kriterienliste einen erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen, mit 14 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 123. Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2015/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2015/0044 wird die dritte Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln vorgeschlagen. Kern der Änderung ist die Erhöhung des Steuersatzes für Einrichtungen, die die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen bieten, wie etwa Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs. Der Satz, der bisher 2,00 € pro 10 Quadratmeter Veranstaltungsfläche betrug, soll auf 3,50 € angehoben werden. Die Umsetzung der Erhöhung ist ab dem 1. April 2015 vorgesehen.
Zudem soll die bisher in der Praxis bewährte monatliche Abrechnung der Steuer als verbindliche Regelung in die Satzung aufgenommen werden. Zuvor war eine vierteljährliche Vorauszahlung mit nachträglicher Abrechnung vorgesehen. Durch die Umstellung auf die monatliche Erhebung soll eine zeitnähere Abwicklung erreicht werden.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Anpassung des § 8 der Vergnügungssteuersatzung. Hintergrund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW, der Bedenken gegen den pauschalen Ansatz von 25 Veranstaltungstagen pro Monat bei Prostituierten geäußert hat.
Die Stadt erwartet durch die Erhöhung des Steuersatzes Mehreinnahmen in Höhe von etwa 28.500 € pro Jahr, basierend auf den Soll-Einnahmen von circa 38.000 € aus dem Jahr 2014. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung bereits einstimmig empfohlen, sodass die Entscheidung nun dem Rat der Stadt Hamminkeln zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 19.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 13Bericht über die Zielerreichungsgrade und Abbildung der Kennzahlen im zweiten Halbjahr 2014 des KernhaushaltesZur Vorlage · 2015/0048 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nummer 2015/0048 informiert der Vorstandsbereich II den Rat der Stadt Hamminkeln über die Entwicklung des Kernhaushaltes. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über die Zielerreichungsgrade sowie die Abbildung der entsprechenden Kennzahlen für das zweite Halbjahr des Jahres 2014.
Die Grundlage der Mitteilung bilden die Rückmeldungen der jeweiligen Produktverantwortlichen aus diesem Zeitraum. Die Dokumentation dient der Darstellung des aktuellen Status der im Kernhaushalt festgelegten Ziele und der damit verbundenen Kennzahlen. Die Vorlage wurde zur Beratung in der Ratssitzung am 25. März 2015 vorgelegt.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 14Genehmigung des Kreises Wesel zur Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2015Zur Vorlage · 2015/0077 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 2015/0077 informiert die Verwaltung den Rat der Stadt Hamminkeln über die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 durch den Kreis Wesel. Der Rat hatte die entsprechende Satzung bereits am 5. Februar 2015 beschlossen und die Unterlagen am 9. Februar 2015 zur Genehmigung an die Kreisverwaltung weitergeleitet.
Der Kreis Wesel hat in einem Schreiben vom 5. März 2015 die vorgesehene Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.735.744 Euro genehmigt. Zudem wurden keine Einwände gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erhoben. Der Landrat hat die Stadtverwaltung gebeten, das Genehmigungsschreiben dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die entsprechende Genehmigungsverfügung des Kreises Wesel liegt der Vorlage bei.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 15Vorschlag an die Gemeindeprüfungsanstalt zur Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2014 des Gemeinschaftsbetriebes HamminkelnZur Vorlage · 2015/0049 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0049 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2014 des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln (GBH). Gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW ist für den Abschluss zum 31. Dezember 2014 eine Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes erforderlich. Da die Prüfungspflicht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) obliegt, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedienen kann, steht der Gemeinde ein Vorschlagsrecht zu.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster für diese Aufgabe zu beauftragen. Da die geschätzten Kosten für die Prüfung bei etwa 15.000 Euro liegen und somit deutlich unter dem Schwellenwert der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen liegen, kann der Auftrag freihändig vergeben werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, der Gemeindeprüfungsanstalt die genannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfinstanz vorzuschlagen. Zudem soll die Betriebsleitung beauftragt werden, den Auftrag nach Einholung der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt direkt an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erteilen.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 16Bildung einer Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung hier: Antrag der USD – Freie Wählergemeinschaft vom 06.02.2015Zur Vorlage · 2015/0078 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2015/0078 liegt ein Antrag der USD – Freie Wählergemeinschaft vor, eine Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen. Die geplante Arbeitsgruppe soll sich aus Mitgliedern aller Fraktionen sowie Vertretern der Verwaltung zusammensetzen. Zudem wird die Einbeziehung von Vertretern aus der Wirtschaft und dem Gewerbe angeregt.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln ist der Rat befugt, solche nicht gesetzlich vorgeschriebenen Gremien einzusetzen. Die Aufgaben der Arbeitsgruppe können sich dabei auf die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen beschränken. Eine Übertragung von Entscheidungszuständigkeiten, die in die Kompetenzen des Rates, der Ausschüsse oder des Bürgermeisters fallen, ist rechtlich nicht zulässig. Bei der Bildung und der personellen Besetzung des Gremiums hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. Die Besetzung der Mitglieder soll nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Einigung oder Verhältniswahl erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, nach einem Beschluss der Arbeitsgruppe Sachverständige zur Beratung hinzuzuziehen.
Für die politische Arbeit in der Arbeitsgruppe fallen Sitzungsentschädigungen in Form von Sitzungsgeld, Verdienstausfallersatz und Fahrkosten an. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Bildung der Arbeitsgruppe mit einer festgelegten Anzahl an Personen beschließt und die entsprechenden Ratsmitglieder wählt. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 10.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 17Nachbesetzung des WahlausschussesZur Vorlage · 2015/0079 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/0079 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung des Wahlausschusses der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Unvereinbarkeit von Ämtern gemäß § Abs. 7 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes NRW, wonach Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht Mitglied des Wahlausschusses oder eines Wahlvorstandes sein dürfen. Infolgedessen verliert die Bewerberin für die Bürgermeisterwahl ihr Mandat als Beisitzerin im Wahlausschuss.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind die Ratsmitglieder bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds dazu verpflichtet, eine Nachfolge zu wählen. Das Vorschlagsrecht für diese Nachbesetzung liegt bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Die CDU-Fraktion hat für die Neubesetzung der Positionen Vorschläge unterbreitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Nachbesetzung des Wahlausschusses durch die Wahl eines Ratsmitglieds als Beisitzerin sowie eines Ratsmitglieds als stellvertretende Beisitzerin durchzuführen. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister gemäß der geltenden Rechtslage kein Stimmrecht besitzt. Nach erfolgter Neubesetzung sind die Namen der Beisitzer durch den Wahlleiter gemäß der Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt zu machen.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 18Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2016Zur Vorlage · 2015/0070 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2016 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Die Verwaltung legt dar, dass für den Zeitraum von 2015 bis 2018 verschiedene Ausbildungsberufe wie Verwaltungsfachangestellte, Gärtner im Garten- und Landschaftsbau, Bauzeichner sowie Fachkräfte für Abwassertechnik vorgesehen sind. Zusätzlich wird jährlich eine Praktikantenstelle für Erzieher im Anerkennungsjahr sowie ein Platz für Bundesfreiwilligendienstleistende im Kindergarten am Bach bereitgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, im Jahr 2016 zwei Nachwuchskräfte einzustellen. Dabei soll ein Ausbildungsplatz für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten bedarfsgerecht vergeben werden. Zudem wird die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für den Beruf des Gärtners bzw. der Gärtnerin im Garten- und Landschaftsbau vorgeschlagen. Diese Ausbildung soll im Verbund mit einem örtlichen Betrieb erfolgen, um die Vermittlung aller Ausbildungsinhalte zu gewährleisten. Für leistungsstarke Auszubildende im Bereich der Verwaltungsfachangestellten ist zudem die Anmeldung für die Inspektorenlaufbahn an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung vorgesehen.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der drei Ausbildungsstellen werden auf etwa 42.000 Euro geschätzt, wobei die entsprechenden Mittel in die Haushaltsplanungen ab 2016 einfließen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Bereitstellung dieser beiden Ausbildungsplätze für das Jahr 2016 einstimmig empfohlen.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 19.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 19Resolution/Appell zur Verteilung der zusätzlichen BundesmittelZur Vorlage · 2015/0080 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0080 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit einem Appell zur Verteilung zusätzlicher Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF). Die Bundesregierung plant, über ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro Investitionen in finanzschwachen Kommunen zwischen 2015 und 2018 mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent zu unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Krankenhäuser, Straßenbau zur Lärmbekämpfung, Städtebau, Informationstechnologie sowie energetische Sanierungen und Klimaschutz.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Verteilungsschlüssel der Bundesmittel auf die Länder voraussichtlich Kriterien wie Einwohnerzahl, Liquiditätskredite und Arbeitslosenquoten berücksichtigen wird. Für Nordrhein-Westfalen wird ein Anteil von etwa 32,16 Prozent prognostiziert. Die Verwaltung äußert die Befürchtung, dass eine Orientierung an den Vorgaben des Innenministeriums dazu führen könnte, dass kreisangehörige Kommunen gegenüber kreisfreien Städten benachteiligt werden, da der kreisangehörige Raum geringere Kassenkredite aufweist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln eine alternative Kriterienauswahl fordert. Diese soll ein Einwohner-Flächen-Verhältnis sowie die Haushaltsausführungsdisziplin, die Schuldentilgung, die Ausschöpfung der Einnahmeseite, Bemühungen zur Vermeidung einer Haushaltssicherung und die Höhe der Kreisumlage berücksichtigen. Zudem wird eine ausschließliche Aufteilung der Mittel auf kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen gefordert. Der Beschluss soll an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Innenministerium sowie an die zuständigen Landtagsabgeordneten des Kreises Wesel gerichtet werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 19.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 20Einbringung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2015/0047 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 zur Beratung vorgelegt. Der Entwurf wurde durch die zuständige Kämmerei aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW dient der Jahresabschluss dazu, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen und ein Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. Der Abschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und ist mit einem Lagebericht zu ergänzen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 zur Kenntnis nimmt und das Dokument zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Dieser Schritt ist gemäß der Gemeindeordnung für die abschließende Prüfung erforderlich. Die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses 2013 ist für die Ratssitzung am 24. Juni 2015 vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 21Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 22Mitteilungen und Anfragen