3. Änderung der Vergnügungssteuersatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2015/0044 wird die dritte Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln vorgeschlagen. Kern der Änderung ist die Erhöhung des Steuersatzes für Einrichtungen, die die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen bieten, wie etwa Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs. Der Satz, der bisher 2,00 € pro 10 Quadratmeter Veranstaltungsfläche betrug, soll auf 3,50 € angehoben werden. Die Umsetzung der Erhöhung ist ab dem 1. April 2015 vorgesehen.
Zudem soll die bisher in der Praxis bewährte monatliche Abrechnung der Steuer als verbindliche Regelung in die Satzung aufgenommen werden. Zuvor war eine vierteljährliche Vorauszahlung mit nachträglicher Abrechnung vorgesehen. Durch die Umstellung auf die monatliche Erhebung soll eine zeitnähere Abwicklung erreicht werden.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Anpassung des § 8 der Vergnügungssteuersatzung. Hintergrund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW, der Bedenken gegen den pauschalen Ansatz von 25 Veranstaltungstagen pro Monat bei Prostituierten geäußert hat.
Die Stadt erwartet durch die Erhöhung des Steuersatzes Mehreinnahmen in Höhe von etwa 28.500 € pro Jahr, basierend auf den Soll-Einnahmen von circa 38.000 € aus dem Jahr 2014. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung bereits einstimmig empfohlen, sodass die Entscheidung nun dem Rat der Stadt Hamminkeln zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 19.03.2015kein Ergebnis hinterlegt