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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW hier: Dorfgemeinschaft Ringenberg zur Nutzung der ehemaligen Grundschule in RingenbergZur Vorlage · 2015/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Dorfgemeinschaft Ringenberg hat mit einem Antrag vom 18. Februar 2015 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW an den Rat der Stadt Hamminkeln gerichtet. Gegenstand des Antrags ist die geplante Nutzung der ehemaligen Grundschule in Ringenberg. Die Dorfgemeinschaft spricht sich gegen den Umbau des Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen aus und schlägt stattdessen vor, das Schulgelände sowie die angrenzende Grünfläche als Bauland für den Wohnungsbau auszuweisen. Zudem wird eine Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen und Flächen der Ortsteile sowie die Benennung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Ortsteils Ringenberg gefordert.
Die Verwaltung stellt in der Beschlussvorlage fest, dass der Umbau der Grundschule Ringenberg nicht Gegenstand aktueller Beschlussvorschläge zur Unterbringung von Flüchtlingen ist, da Standorte in den Ortsteilen Dingden, Hamminkeln und Mehrhoog vorgesehen sind. Eine Verteilung der Unterkünfte nach einem Maßstab der Einwohnerzahl oder Fläche der Ortsteile wird abgelehnt; Entscheidungen sollen primär auf Basis der Verfügbarkeit von Objekten, der baurechtlichen Beurteilung und der Erreichbarkeit der Infrastruktur erfolgen. Bezüglich der Flächenentwicklung am Schulgelände bereitet die Verwaltung eine Aufforderung an Investoren vor. Die Verwaltung wird beauftragt, die Politik bis zu den Sommerferien über den Sachstand zur Entwicklung der Flächen am Schulgelände Ringenberg zu informieren.
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Beratungsfolge
- 19.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 3Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) hier: Beschwerde gegen die Erhöhung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer B und die GewerbesteuerZur Vorlage · 2015/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2015/0072 liegt dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Die Antragsteller wenden sich mit diesem Schreiben gegen die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer. In der Beschwerde wird gefordert, die entsprechende Hebesatzsatzung im Bereich der Grundsteuer B zu überdenken oder zu reduzieren.
Der Sachverhalt bezieht sich auf einen Beschluss des Rates vom 5. Februar 2015, mit dem eine Änderung der Hebesatzsatzung verabschiedet wurde. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Beschwerde zur Kenntnis nimmt, diese jedoch abweist.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat zu diesem Vorgang eine Empfehlung ausgesprochen. In seiner Sitzung am 19. März 2015 empfahl das Gremium dem Rat, die Beschwerde mit einer Mehrheit von neun Ja-Stimmen gegen fünf Gegenstimmen abzuweisen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 19.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 4HaWe's Kulturrucksack; Teilnahme am Programm "Kulturrucksack NRW" in Kooperation mit der Stadt WeselZur Vorlage · 2015/0063 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Förderung für das Projekt „HaWe's Kulturrucksack“ bewilligt. Die Stadt Hamminkeln erhält hierfür, in Kooperation mit der Stadt Wesel, eine Zuwendung in Höhe von 19.500,80 Euro für das Jahr 2015. Da die für eine direkte Teilnahme erforderliche Anzahl an Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 14 Jahren in den jeweiligen Kommunen allein nicht erreicht wurde, erfolgt die Bewerbung im Verbund.
Das Programm zielt darauf ab, Kindern und Jugendlichen ein kulturelles Angebot zur Mitgestaltung zu unterbreiten. Die inhaltliche Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Städtischen Bühnenhaus Wesel, dem Landestheater Burghofbühne Dinslaken, den kommunalen Jugendeinrichtungen beider Städte sowie den städtischen Büchereien.
Der Ablauf des Projekts ist in drei Phasen unterteilt. Die Einstiegsphase „Kultur schnuppern“ beginnt am 28. Mai 2015 im Bühnenhaus Wesel. Darauf folgt eine Phase des aktiven Mitmachens und Gestaltens in den beteiligten Einrichtungen. Den Abschluss bildet die Phase „Lampenfieber und Applaus“, in der die Ergebnisse im Herbst 2015 präsentiert werden. Die Präsentationen sind an bestehende Veranstaltungen wie die Kinderkulturnacht oder den Weltkindertag am Schloss Ringenberg sowie an spezielle Abschlussveranstaltungen im Scala und im Bühnenhaus Wesel gekoppelt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 53. Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2015/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2015/0044 wird die dritte Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln vorgeschlagen. Kern der Änderung ist die Erhöhung des Steuersatzes für Einrichtungen, die die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen bieten, wie etwa Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs. Der Satz, der bisher 2,00 € pro 10 Quadratmeter Veranstaltungsfläche betrug, soll auf 3,50 € angehoben werden. Die Umsetzung der Erhöhung ist ab dem 1. April 2015 vorgesehen.
Zudem soll die bisher in der Praxis bewährte monatliche Abrechnung der Steuer als verbindliche Regelung in die Satzung aufgenommen werden. Zuvor war eine vierteljährliche Vorauszahlung mit nachträglicher Abrechnung vorgesehen. Durch die Umstellung auf die monatliche Erhebung soll eine zeitnähere Abwicklung erreicht werden.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Anpassung des § 8 der Vergnügungssteuersatzung. Hintergrund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW, der Bedenken gegen den pauschalen Ansatz von 25 Veranstaltungstagen pro Monat bei Prostituierten geäußert hat.
Die Stadt erwartet durch die Erhöhung des Steuersatzes Mehreinnahmen in Höhe von etwa 28.500 € pro Jahr, basierend auf den Soll-Einnahmen von circa 38.000 € aus dem Jahr 2014. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung bereits einstimmig empfohlen, sodass die Entscheidung nun dem Rat der Stadt Hamminkeln zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 19.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 6Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2016Zur Vorlage · 2015/0070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2016 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Die Verwaltung legt dar, dass für den Zeitraum von 2015 bis 2018 verschiedene Ausbildungsberufe wie Verwaltungsfachangestellte, Gärtner im Garten- und Landschaftsbau, Bauzeichner sowie Fachkräfte für Abwassertechnik vorgesehen sind. Zusätzlich wird jährlich eine Praktikantenstelle für Erzieher im Anerkennungsjahr sowie ein Platz für Bundesfreiwilligendienstleistende im Kindergarten am Bach bereitgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, im Jahr 2016 zwei Nachwuchskräfte einzustellen. Dabei soll ein Ausbildungsplatz für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten bedarfsgerecht vergeben werden. Zudem wird die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für den Beruf des Gärtners bzw. der Gärtnerin im Garten- und Landschaftsbau vorgeschlagen. Diese Ausbildung soll im Verbund mit einem örtlichen Betrieb erfolgen, um die Vermittlung aller Ausbildungsinhalte zu gewährleisten. Für leistungsstarke Auszubildende im Bereich der Verwaltungsfachangestellten ist zudem die Anmeldung für die Inspektorenlaufbahn an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung vorgesehen.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der drei Ausbildungsstellen werden auf etwa 42.000 Euro geschätzt, wobei die entsprechenden Mittel in die Haushaltsplanungen ab 2016 einfließen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Bereitstellung dieser beiden Ausbildungsplätze für das Jahr 2016 einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 19.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 7Resolution/Appell zur Verteilung der zusätzlichen BundesmittelZur Vorlage · 2015/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0080 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit einem Appell zur Verteilung zusätzlicher Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF). Die Bundesregierung plant, über ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro Investitionen in finanzschwachen Kommunen zwischen 2015 und 2018 mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent zu unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Krankenhäuser, Straßenbau zur Lärmbekämpfung, Städtebau, Informationstechnologie sowie energetische Sanierungen und Klimaschutz.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Verteilungsschlüssel der Bundesmittel auf die Länder voraussichtlich Kriterien wie Einwohnerzahl, Liquiditätskredite und Arbeitslosenquoten berücksichtigen wird. Für Nordrhein-Westfalen wird ein Anteil von etwa 32,16 Prozent prognostiziert. Die Verwaltung äußert die Befürchtung, dass eine Orientierung an den Vorgaben des Innenministeriums dazu führen könnte, dass kreisangehörige Kommunen gegenüber kreisfreien Städten benachteiligt werden, da der kreisangehörige Raum geringere Kassenkredite aufweist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln eine alternative Kriterienauswahl fordert. Diese soll ein Einwohner-Flächen-Verhältnis sowie die Haushaltsausführungsdisziplin, die Schuldentilgung, die Ausschöpfung der Einnahmeseite, Bemühungen zur Vermeidung einer Haushaltssicherung und die Höhe der Kreisumlage berücksichtigen. Zudem wird eine ausschließliche Aufteilung der Mittel auf kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen gefordert. Der Beschluss soll an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Innenministerium sowie an die zuständigen Landtagsabgeordneten des Kreises Wesel gerichtet werden.
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- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 19.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen