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Beschlussvorlage

Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NW hier: Dorfgemeinschaft Ringenberg zur Nutzung der ehemaligen Grundschule in Ringenberg

2015/0074 19.03.2015 Vorstandsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Dorfgemeinschaft Ringenberg hat mit einem Antrag vom 18. Februar 2015 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW an den Rat der Stadt Hamminkeln gerichtet. Gegenstand des Antrags ist die geplante Nutzung der ehemaligen Grundschule in Ringenberg. Die Dorfgemeinschaft spricht sich gegen den Umbau des Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen aus und schlägt stattdessen vor, das Schulgelände sowie die angrenzende Grünfläche als Bauland für den Wohnungsbau auszuweisen. Zudem wird eine Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen und Flächen der Ortsteile sowie die Benennung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Ortsteils Ringenberg gefordert.

Die Verwaltung stellt in der Beschlussvorlage fest, dass der Umbau der Grundschule Ringenberg nicht Gegenstand aktueller Beschlussvorschläge zur Unterbringung von Flüchtlingen ist, da Standorte in den Ortsteilen Dingden, Hamminkeln und Mehrhoog vorgesehen sind. Eine Verteilung der Unterkünfte nach einem Maßstab der Einwohnerzahl oder Fläche der Ortsteile wird abgelehnt; Entscheidungen sollen primär auf Basis der Verfügbarkeit von Objekten, der baurechtlichen Beurteilung und der Erreichbarkeit der Infrastruktur erfolgen. Bezüglich der Flächenentwicklung am Schulgelände bereitet die Verwaltung eine Aufforderung an Investoren vor. Die Verwaltung wird beauftragt, die Politik bis zu den Sommerferien über den Sachstand zur Entwicklung der Flächen am Schulgelände Ringenberg zu informieren.

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